Schmid Martin · Ständerat · 2022-06-09
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-09
Wortprotokoll
Ich danke dem Kommissionssprecher. Er hat ja die Argumente schon auf den Tisch gelegt. Ich betrachte das Ganze ein bisschen breiter und möchte deshalb dem Rat nochmals die Frage stellen: Was haben wir uns in Bezug auf die Landschafts-Initiative überlegt? Wir haben sie als Ausgangspunkt genommen und die Zahl der Gebäude begrenzt, weil wir gesagt haben: Das ist auch visuell der Punkt, bei dem wir ansetzen wollen. Wir haben dies bei Buchstabe bter so beantragt. Der Kommissionssprecher hat die Delimitation begründet.
Dann gingen wir auch noch weiter als die Landschafts-Initiative und stellten uns die Frage, ob wir auch die Bodenversiegelung aufnehmen wollen. Wir haben diesen neuen Grundsatz eingeführt. Diesen gibt es bisher im Raumplanungsgesetz nicht. Jetzt stellt sich einfach die Frage: Wie weit wollen wir bei diesem Thema gehen? Ich möchte Ihnen mit der knappen Minderheit beliebt machen, dass wir zwar den Grundsatz aufnehmen, aber nicht so weit gehen, dass die Erschwernisse für Wirtschaftszweige zu gross werden. Wir kennen die Auswirkungen dessen, was wir hier beschliessen, noch nicht genau. Es ist ein Paradigmenwechsel in der Raumplanung, dass die Bodenversiegelung als neues Thema aufgenommen wird. Wir sind der Überzeugung, dass das per se richtig ist. Aber wir wollen nicht jede Entwicklung verhindern - deshalb auch der Ansatz meiner Minderheit, dass wir in Bezug auf die touristischen Aktivitäten die gleichen Ausnahmen wie bei der Landwirtschaft einfügen, dass dies auch bezüglich der Energie gilt und wir mit diesen Bereichen einmal beginnen.
Ich bin überzeugt, dass es falsch wäre, hier der Mehrheit zu folgen. Sie geht zu weit. Wir kennen die Konsequenzen noch nicht. Trotzdem nehmen wir das Hauptziel der Landschafts-Initiative, die Begrenzung der Anzahl Gebäude, auf. Das ist auch der Grund, warum das ein guter indirekter Gegenvorschlag ist. Aber aus Sicht der Kommissionsminderheit geht man zu weit und beachtet die Themen des Tourismus zu wenig, wenn man das nicht so fixiert und formuliert, dass touristische Aktivitäten ausgenommen sind.
Der Kommissionssprecher hat zu Recht auf die Tatsache hingewiesen, dass es eben gerade im Tourismus nicht möglich ist, Bauzonen für touristische Anlagen auszuscheiden; das geht nicht. Vielfach sind Aktivitäten auch standortgebunden. Gewisse touristische Aktivitäten sind im Baugebiet einfach nicht möglich, denn das wollen die Menschen nicht - das wollen ja gerade die Touristen nicht, die zu uns kommen.
Ich bitte Sie also auch im Namen derjenigen, die ein Flair für die dezentralen Bedürfnisse, für die alpinen und voralpinen Gebiete haben, hier mit der Minderheit zu stimmen.