Schneeberger Daniela · Nationalrat · 2022-06-09
Schneeberger Daniela · Nationalrat · Basel-Landschaft · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-09
Wortprotokoll
An ihrer Sitzung vom 21. Februar 2022 hat Ihre WAK die nun traktandierte Motion behandelt. Um was geht es?
Seit der Annahme der Tourismusstrategie im November 2021 arbeitet das WBF an der Weiterentwicklung der Tourismuspolitik für die nächste Legislatur. Das SECO revidiert zurzeit die Aufgaben der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH). Gemäss dem Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft dürfen aktuell nur Darlehen an Beherbergungsbetriebe gewährt werden, wenn diese in einem Fremdenverkehrsgebiet oder in einem Badekurort liegen. Das heisst konkret, dass Hotels in Grossstädten, z. B. in Zürich, Genf, Bern oder Lausanne, oder in deren Agglomerationen kein Darlehen der SGH beziehen können. Das Gesetz präzisiert: "Fremdenverkehrsgebiete sind Gebiete und Ortschaften, in denen der Fremdenverkehr von wesentlicher Bedeutung ist und erheblichen saisonalen Schwankungen unterliegt."
Diese Definition entspricht nicht mehr der Realität des Marktes in den Grossstädten. Die städtische Individualhotellerie steht vor den gleichen Herausforderungen in Form von Eigenkapitallücken wie Betriebe im SGH-Förderperimeter. Diese Herausforderungen werden in den Städten durch andere Faktoren als in den alpinen Regionen hervorgerufen, z. B. durch den Anlagedruck: Die Hotellerie in City-Lagen leidet unter dem Anlagedruck bei den Immobilien, denn institutionelle Anleger investieren auch in renditeschwache Immobilien, vor allem in den Städten. Herausforderungen entstehen z. B. auch durch Ratings sowie durch Finanzierungsgrundlagen: Individualhoteliers bekommen von den Banken nur Fremdmittel auf den Ertragswert des Hotels. Die Anforderungen hierfür sind merklich gestiegen. So gewichten selbst die lokalen Banken die Risiken im Tourismus neu viel höher. Die [PAGE 1064] Kreditbereitschaft ist nach Rückmeldungen der städtischen Hotellerie gesunken.
Individualbetriebe sind auf Unterstützung angewiesen. Das Ziel ist es, eine Definition auszuarbeiten, damit genau diese Betriebe und keine internationalen Grosskonzerne Darlehen erhalten können. Diese Definition kann von der Bundesverwaltung und der Branche gemeinsam erarbeitet werden.
Mit dieser Kommissionsmotion können wir eine Erweiterung des SGH-Perimeters beschliessen. Dabei werden nur marktfähige Betriebe von Darlehen profitieren können. Es wird also kein Strukturerhalt betrieben! Es sind Darlehen und keine A-Fonds-perdu-Beiträge. Die SGH ist ausserdem verpflichtet, eigenwirtschaftlich zu sein. Das Risiko für den Bund wird also maximal reduziert, auch wenn der Bund eine Erhöhung des an die SGH gewährten Darlehens vornehmen muss.
Die Erweiterung des SGH-Perimeters soll keinesfalls einen Streit zwischen Stadt und Land auslösen. Die Hauptfördergebiete sind nach wie vor Graubünden, Wallis und weitere klassische Feriendestinationen. Der Bundesrat kann gemäss dem Auftrag für die Gleichbehandlung von Stadt und Land sorgen. In der Tourismusstrategie schreibt der Bundesrat, dass er zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der touristischen Infrastrukturen beitragen möchte. Er spricht auch von der Wiederbelebung des Städte- und des Geschäftstourismus, die er unterstützen möchte, da sie insbesondere in der Corona-Krise sehr stark gelitten haben. Also wäre dies ein Instrument dazu.
Die Mehrheit der Kommission kann die Argumentation nachvollziehen und findet, dass die Städte stärker ins Blickfeld genommen werden müssen. Der Städtetourismus habe in den vergangenen Jahren am meisten gelitten. Einerseits fülle diese Motion eine Lücke in der Strategie des Bundesrates, andererseits handle es sich hier um ein besonders verhältnismässiges Instrument, weil die Gelder wirtschaftlich investiert und nicht à fonds perdu verteilt würden.
Die Minderheit werden Sie ja noch hören.
Die Kommission bittet Sie mit 17 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Motion zuzustimmen.