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Aeschi Thomas · Nationalrat · 2022-06-09

Aeschi Thomas · Nationalrat · Zug · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-09

Wortprotokoll

Die Kommissionssprecherin hat jetzt grosszügig die Meinung der Minderheit verschwiegen. Gerne erläutere ich Ihnen, was die Meinung der Minderheit ist.

Diese Motion bezieht sich auf das Bundesgesetz über die Förderung der Beherbergungswirtschaft vom 20. Juni 2003. Wir haben dort in Artikel 1 den Grundsatz geregelt, dass der Bund die Gewährung von Krediten für die Beherbergungswirtschaft fördert. In Absatz 2 steht: "Er unterstützt zu diesem Zwecke die Tätigkeit der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit mit Sitz in Zürich." Das steht so im Gesetz. In Artikel 5 steht weiter, dass die Gewährung von Darlehen auf Betriebe in Fremdenverkehrsgebieten und in Badekurorten beschränkt ist. Diese befinden sich hauptsächlich in den Kantonen Wallis, Graubünden und Bern und in einigen weiteren Bergregionen. In Artikel 15 finden Sie schliesslich die Steuerbefreiung: "Die Gesellschaft ist von den Einkommens- und Vermögenssteuern befreit." Das ist, ganz kurz zusammengefasst, dieses 21 Artikel umfassende Bundesgesetz, das Ihre Vorgängerinnen und Vorgänger im Jahr 2003 geschaffen haben.

Was möchte nun die Kommissionsmehrheit? Die Kommissionsmehrheit möchte diesen Förderperimeter, der jetzt ganz klar auf die Berggebiete begrenzt ist, auf Städte wie Basel, Zürich, Bern, Genf und weitere ausweiten. Sie können sich sehr gut vorstellen, was das für diese Gesellschaft bedeutet. In dieser Gesellschaft werden die Bergregionen massivst unter Druck kommen, wenn dort plötzlich die grossen Städte mit ihren grossen Hotelprojekten Kredite beantragen.

Selbstverständlich steht in der Begründung der Motion geschrieben: "Eine Erweiterung des Perimeters darf aber nicht auf Kosten der Berg- und ländlichen Beherbergungsbetriebe realisiert werden." Aber in der Praxis wird genau das passieren, denn es wird viel mehr Eingaben, viel mehr grössere Projekte aus städtischen Gebieten geben. Das heisst, wenn der Bund hier die finanziellen Mittel nicht massiv erhöht, werden entsprechend die ländlichen Gebiete unter Druck kommen.

Eine weitere Präzisierung, die ebenfalls in der Begründung der Motion steht, lautet: "Es sollen nur Individualbetriebe (Familienbetriebe) [...] profitieren können." Das führt doch zu einigen Problemen. Im heutigen Gesetz gibt es diese Einschränkung nicht. Sie sagen jetzt, in den Bergregionen können alle profitieren, aber in den städtischen Regionen nur die Familienbetriebe. Ja, was ist genau die Definition eines Familienbetriebs? Gilt eine Aktiengesellschaft, bei der 51 Prozent der Aktien im Eigentum einer Familie sind, noch als Familienbetrieb oder nicht? Sie sehen also, Sie schaffen hier ganz neue Abgrenzungsschwierigkeiten. Sie müssten Definitionen finden, die auf Gesetzesebene nicht ganz einfach umzusetzen sind.

Ich bitte Sie entsprechend, diese Motion abzulehnen und damit die Berggebiete zu schützen, damit sie nicht wegen der grossen Hotelprojekte in den Städten unter Druck kommen.