Amherd Viola · Bundesrat · 2022-06-09
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-06-09
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist sich bewusst, dass extremistische Strömungen eine Herausforderung für die Gesellschaft sein können. Im Rahmen des Sicherheitsverbunds Schweiz wurde deshalb im Dezember 2017 der Nationale Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus (NAP) lanciert. Der Bund unterstützte zur Umsetzung dieses nationalen Aktionsplans Projekte von Kantonen, Gemeinden, Städten, Hochschulen und der Zivilgesellschaft mit einem nationalen Impulsprogramm. Er setzte dafür während fünf Jahren insgesamt 5 Millionen Franken ein. In diesem Rahmen wurde unter anderem die Studie "Salafismus in der deutschsprachigen Schweiz" der Universität Luzern mitfinanziert. Das mehrjährige Projekt erforschte systematisch mit sozialwissenschaftlichen Methoden das Feld des Salafismus in der deutschsprachigen Schweiz. Es lieferte damit eine wissenschaftliche Grundlage für politisches und behördliches Handeln im Bereich der Prävention und im Bereich von Ausstieg und Reintegration in Bezug auf islamisch begründeten Extremismus. Zudem hat das Bundesamt für Sozialversicherungen eine Broschüre "Narrative zur Prävention von Online-Radikalisierung" erarbeitet, die zukünftigen Präventionsprojekten dient.
Ende 2021 wurde ein externer Auftragnehmer mit der Evaluierung des nationalen Aktionsplans beauftragt. Auf dieser Grundlage wurde der Sicherheitsverbund Schweiz beauftragt, bis Ende 2022 einen neuen Aktionsplan auszuarbeiten, der alle Formen der Radikalisierung und des gewalttätigen Extremismus abdecken soll. Er soll auch die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren stärken, was die Verbreitung sowohl von Informationen und Wissen als auch von bewährten Best Practices angeht. Um die Umsetzung des neuen nationalen Aktionsplans zu stärken, wird auch eine finanzielle Unterstützung durch den Bund in Betracht gezogen. Auf diese Weise können neue wissenschaftliche Forschungsprojekte im Bereich des gewalttätigen Extremismus unterstützt werden.
Die Beschaffung von Informationen im Zusammenhang mit politischen oder religiösen Aktivitäten, die als legitime Äusserung der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit angesehen werden können, würde hingegen über den im Nachrichtendienst festgelegten gesetzlichen Rahmen hinausgehen. Solche Informationen kann der NDB nur dann bearbeiten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass eine Person oder Organisation ihre Rechte ausübt, um terroristische, verbotene nachrichtendienstliche oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen. Zudem haben die Kantone und Gemeinden Anlaufstellen für die Bürgerinnen und Bürger sowie für Fachleute geschaffen, die bei Fragen und Hinweisen zu radikalen und gewalttätig-extremistischen Verhaltensweisen von Personen kontaktiert werden können. Der neue nationale Aktionsplan wird diese Fachstellen stärken und helfen, diese weiterzuentwickeln.
Angesichts der bestehenden Instrumente, der bereits laufenden Aktivitäten und künftigen Möglichkeiten, fundamentalistische und extremistische Tendenzen in der Gesellschaft zu erforschen und zu erkennen, beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates.