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Amherd Viola · Bundesrat · 2022-06-09

Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-06-09

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist sich bewusst, dass extremistische Strömungen eine Herausforderung für die Gesellschaft sind. Vertreterinnen und Vertreter aller drei Staatsebenen haben deshalb im Dezember 2017 den Nationalen Aktionsplan zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus verabschiedet.

Ende 2021 wurde ein externer Auftragnehmer mit der Evaluierung des nationalen Aktionsplans beauftragt. Auf dieser Grundlage wurde der Sicherheitsverbund Schweiz beauftragt, einen neuen Aktionsplan auszuarbeiten, der alle Formen der Radikalisierung und des gewalttätigen Extremismus abdecken soll. Er soll auch die Koordination zwischen den verschiedenen Akteuren stärken, sowohl was die Verbreitung von Informationen und Wissen als auch was die Verbreitung von bewährten Best Practices betrifft. Um die Umsetzung des neuen nationalen Aktionsplans zu stärken, wird eine finanzielle Unterstützung durch den Bund in Betracht gezogen.

Die nationale Koordinationsstelle für die Umsetzung des nationalen Aktionsplans ist beim Sicherheitsverbund Schweiz angesiedelt. Diese Stelle wird auch in Zukunft regelmässig informieren, welche Massnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus von den Behörden und von zivilgesellschaftlichen Organisationen ergriffen werden. Auch ohne eine nationale Beobachtungsstelle, wie sie die Motionärin beantragt, werden das Koordinationsorgan und die verschiedenen Fachstellen in den Kantonen das aktuelle Dispositiv und damit die der Bevölkerung angebotenen Leistungen verstärken können.

In der Schweiz erfolgt die präventive Beobachtung terroristischer und gewalttätig-extremistischer Gruppierungen durch den Nachrichtendienst des Bundes. Er kann Informationen über Organisationen oder Personen beschaffen und bearbeiten, wenn konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass diese ihre Rechte missbrauchen, um terroristische oder gewalttätig-extremistische Tätigkeiten vorzubereiten oder durchzuführen. Der NDB steht zudem in engem Kontakt mit den kantonalen Nachrichtendiensten und kann die Sicherheitsbehörden frühzeitig informieren. In diesem Zusammenhang beteiligt sich der NDB auch an den Arbeiten zum neuen nationalen Aktionsplan und wird weiterhin Teil der Begleitgruppe für dessen Umsetzung sein.

Aufgrund der bereits vorhandenen Instrumente zur Beobachtung und frühzeitigen Prävention von Extremismus und Radikalisierung beantragt der Bundesrat die Ablehnung der Motion.