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Seiler Graf Priska · Nationalrat · 2022-06-09

Seiler Graf Priska · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-09

Wortprotokoll

Archivierung ist wichtig und essenziell, denn sie leistet einen zentralen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit. So ist es im Bundesgesetz über die Archivierung in Artikel 2 Absatz 2 festgehalten, und so soll es auch sein. Archivierung schafft zudem auch die Voraussetzungen, damit Rechenschaftsfähigkeit gewährleistet ist und eine verantwortungsvolle und differenzierte Transparenz ermöglicht wird. Im GPDel-Bericht zum Fall Crypto AG vom 2. November 2020 steht aber klar und deutlich, dass der Nachrichtendienst des Bundes seine Archivierungspflichten nach wie vor verletze. Die vorschriftsgemässe Archivierung der Akten, welche die GPDel in einer umgebauten K-Anlage vorfand, stehe noch aus, steht da zum Beispiel. Zudem bestehe keine Gewähr dafür, dass alle wichtigen Unterlagen noch verfügbar seien. So sei die Vernichtung solcher Unterlagen teilweise im Widerspruch zu den geltenden Vorschriften erfolgt. Das kann es doch nicht sein! Da muss sich schnellstens etwas ändern.

Der Bundesrat muss dafür sorgen, dass auch der Nachrichtendienst des Bundes seine sogenannte Anbietepflicht gemäss Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Archivierung endlich zeitnah wahrnimmt. Es liegt in der Natur der Sache, dass es stets ein Spannungsverhältnis zwischen Archivierung auf der einen Seite und Quellen- bzw. Persönlichkeits- und Datenschutz auf der anderen Seite gibt. Aber die Lösung kann ja dann kaum die Aktenvernichtung sein. Vielmehr sieht das Bundesgesetz über den Datenschutz vor, dass nicht mehr ständig benötigte Personendaten ebenfalls zeitnah dem Bundesarchiv anzubieten sind. Der Nachrichtendienst des Bundes darf Personendaten nur so lange bearbeiten, wie dies mit dem Zweck ihrer Beschaffung übereinstimmt und zudem ein hinreichender Rechtfertigungsgrund besteht. Um den Persönlichkeits- und Datenschutz auch nach der Archivierung sicherzustellen, sollten Ausnahmen für die abliefernde Stelle, während der Schutzfrist in die von ihr abgelieferten Unterlagen Einsicht zu nehmen, nur durch die höchste politische Ebene bewilligt werden, also durch die zuständige Bundesrätin oder den zuständigen Bundesrat.

In meiner Motion fordere ich daher nun den Bundesrat auf, sich dafür einzusetzen, dass der Nachrichtendienst des Bundes erstens endlich seiner Pflicht nachkommt, dem Bundesarchiv alle Unterlagen zeitnah anzubieten, die er nicht mehr ständig benötigt, dass der Nachrichtendienst zweitens auch Personendaten, die er nicht mehr ständig benötigt, nicht vernichtet, sondern zur Ermittlung der Archivwürdigkeit dem Bundesarchiv anbietet und dass der Nachrichtendienst des Bundes drittens nur dann das Recht der abliefernden Stelle geltend machen kann, ausnahmsweise während der Schutzfrist in die von ihm abgelieferten Unterlagen Einsicht zu nehmen, wenn dies von der Departementsvorsteherin oder dem Departementsvorsteher bewilligt wird.

Im Sinne der Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und des Persönlichkeitsschutzes bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.