Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2022-06-09
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-06-09
Wortprotokoll
Mit meiner parlamentarischen Initiative möchte ich die Seeufer in der Schweiz ökologisch aufwerten und sie mit einem Fussweg - eben einem Seeuferweg - erschliessen. In der Regel soll dieser Weg auf dem Land sein, möglichst nahe am Ufer. Heimat- und Naturschutz soll oberste Priorität gewährt werden, und die Ufer müssten ökologisch aufgewertet werden. Dazu sollen die Gesetzesbestimmungen angepasst werden: im ZGB, im Raumplanungsgesetz und, wenn nötig, in den anderen Gesetzen, die es dazu braucht.
Die Gewässer, da sind wir uns einig, sind öffentliches Gut. Logisch wäre, dass damit auch der Zugang gemeint ist. Leider ist das nicht umgesetzt. Nur gerade ein Drittel der Seeufer ist öffentlich zugänglich, der Rest ist in Privatbesitz. Oft wurde das Land dem See abgerungen. Im Kanton Zürich kennen wir beispielsweise entlang des Ufers praktisch nur Aufschüttungsland. Dieses Land wurde mit einer Konzession übergeben. Diese hiess, dass der Zugang gewährleistet sein müsse.
Heute haben wir das vergessen bzw. umformuliert. Plötzlich hat das Private ein massives Übergewicht gegenüber den öffentlichen Interessen. Klar, dieses Land wurde zu einer Wertanlage für die Reichen. Sie kämpfen für ihr Superprivileg, das eigentlich nicht legal ist.
Ganz anders ist das beim Wald. 75 Prozent sind in öffentlichem Besitz, 25 Prozent in privatem Besitz. Aber der private Wald muss öffentlich zugänglich sein. Es ist doch interessant, dass das bei den Seen nicht so umgesetzt wird. Für die Grundbesitzer und -besitzerinnen wäre es ein kleiner Eingriff, wird ihnen doch auch mit einem kleinen Weglein der Seeblick nicht genommen.
Die Ausgangslage ist eigentlich klar: Die Seen gehören der Allgemeinheit. Im Verwaltungsrecht ist es so formuliert: Gewässer sind öffentliches Gut. Das Ufer der Gewässer ist Teil des öffentlichen Gutes, das nicht zu kaufen ist, auch nicht via Gewohnheitsrecht. Die einzige Einschränkung wäre der Naturschutz.
Auch im ZGB ist der Gemeingebrauch ausgeführt. Im Raumplanungsgesetz haben wir Planungsgrundsätze, die den Zugang zu den Seeufern erleichtern sollen. Der Gemeingebrauch wurde bereits im Jahr 1855 gesetzlich festgelegt. 1928 wurde er seitens der bürgerlichen Parlamentarierinnen und Parlamentarier wieder aufgefrischt; es heisst sehr klar: "Jedermann ist berechtigt [...] das öffentliche Gewässer zur Schifffahrt, zum Wasserschöpfen, Baden, Tränken, Schwemmen und Waschen zu benutzen." Klar, heute müssen wir die Wäsche nicht mehr am Ufer waschen und die Viehtränkung nicht mehr am See durchführen. Aber die Menschen brauchen den See immer mehr zur Erholung. Es ist an der Zeit, den an sich unbestrittenen Begriff zeitgemäss als öffentliches Interesse wieder aufzunehmen, haben wir doch verschiedene Probleme: Die Schweiz ist zu stark besiedelt, es gibt immer weniger Freiräume, naturnahe Räume werden rarer, die Biodiversität nimmt ab, und wir sollten die Klimaziele aufrechterhalten.
Die parlamentarische Initiative nimmt vieles davon auf. Der Seeuferweg ist von hohem öffentlichen Interesse - für Erholung, Sport, Freizeit, Tourismus. Ein renaturiertes Seeufer gewährt mehr Naturräume und Biodiversität, und viel Aufwertung ist möglich; das zeigen Beispiele umgesetzter Vorhaben. Durch die Aufschüttung für Privatbauten wurde viel Uferzone zerstört.
Ich bitte Sie also im Sinne der ökologischen Aufwertung für die Bevölkerung, zu dieser parlamentarischen Initiative Ja zu sagen.