Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-13
Wortprotokoll
Sehr geehrte Frau Nationalrätin Steinemann, im Bereich des SEM kann man Abklärungen treffen. Hierzu kann ich Ihnen sagen, dass diese Person einen negativen Asylentscheid bekommen hat. Die Person reiste am 13. September 1999 in die Schweiz ein und stellte ein Asylgesuch. Das Asylgesuch wurde abgelehnt, die damalige Schweizerische Asylrekurskommission hob den Entscheid des SEM auf und gewährte die Asyleigenschaft. Das SEM hat diese am 27. November 2020 wegen Straffälligkeit widerrufen. Danach geschah das von Ihnen erwähnte Tötungsdelikt. Diesbezüglich haben wir - und das ist die Antwort des Bundesrates - keine Akteneinsicht. Aber das SEM handelte dort, wo es von sich aus handeln konnte. Das Migrationsamt des Kantons Zürich hat, gestützt auf den Widerruf der Asyleigenschaft, im Jahr 2021 den Entzug der Niederlassungsbewilligung verfügt. [PAGE 1099]