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Stadler Hansruedi · Ständerat · 2002-12-11

Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Wir danken dem Bundesrat dafür, dass er bereit ist, die vier heute traktandierten Vorstösse entgegenzunehmen. Damit signalisiert er auch, dass Handlungsbedarf gegeben ist.

In den drei Empfehlungen und im Postulat geht es um die Politik des Bundes in Bezug auf seine Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie um die Früherkennung. [PAGE 1269] Erlauben Sie mir zu diesen vier Vorstössen drei Bemerkungen.

1. Wir haben in unserem Bericht zur Swissair-Krise die Rolle des Bundes als Aktionär und Mitglied des Verwaltungsrates der SAir Group überprüft. Dabei haben wir auch darauf hingewiesen, dass der Einfluss des Bundes als Aktionär und Mitglied des Verwaltungsrates gering war. Die Strukturen der SAir Group erschwerten die Wahrnehmung einer wirksamen Kontrolle erheblich; wegen den mangelnden Einfluss- und Kontrollmöglichkeiten der Verwaltungsratsmitglieder hatten die beiden Bundesvertreter auch beim damaligen Präsidenten des Verwaltungsrates energisch interveniert.

In unserem Bericht mussten wir auch den Vorbehalt einer allfälligen aktienrechtlichen Verantwortlichkeit des Bundes anbringen. Diese Frage kann jedoch erst beantwortet werden, wenn die Ergebnisse der Untersuchung des Sachwalters vorliegen, welche sich mit der Geschäftsführung der Organe der SAir Group befasst.

Die GPK fordert, dass die Politik des Bundes in Bezug auf seine Beteiligung an privatwirtschaftlichen Unternehmen kritisch überprüft wird. Ich möchte dabei - und jetzt wäre ich froh, wenn der Bundespräsident mithören könnte - den Blick des Bundesrates noch in eine andere Richtung lenken als in jene, die in der kurzen Erklärung des Bundesrates zum entsprechenden Vorstoss zum Ausdruck kommt. Es stellt sich nämlich insbesondere auch die Frage, welches Risikopotenzial es für den Staat gibt, wenn Beamte den Bund in Verwaltungsräten oder Stiftungsräten vertreten. Welche Risiken gehen wir da allenfalls ein? Wie steht es mit einer allfälligen Haftung des Staates, wenn seine Leute in den Verwaltungs- und Stiftungsräten sitzen? Heisst es hier: Mitgegangen, mitgefangen? Dieses Themenkreises will sich die GPK speziell annehmen. Wir meinen, dass auch der Bundesrat hier eine eingehende Beurteilung vornehmen muss. In diesem Zusammenhang stellt sich besonders auch die Frage der Wahrnehmung der Kontroll- und Informationsrechte durch den Bund.

2. In den Vorstössen haben wir grundsätzliche Fragen der Früherkennung von Krisen mit politischen und volkswirtschaftlichen Dimensionen angesprochen. Wir meinen, dass das Erkennen von Krisen das eine ist, das entsprechende zeitgerechte Handeln aber das andere. Wir fordern nicht den Aufbau eines Apparates; wir denken nämlich, dass viele Informationen in den verschiedenen Verwaltungsbereichen durchaus vorhanden sind. Es fehlt aber die entsprechende Koordination unter diesen verschiedenen Verwaltungsstellen. Die Swissair-Krise ist nicht der einzige Vorfall, bei dem in den letzten Jahren Mängel bei der Früherkennung zutage getreten sind: Bei den Holocaust-Geldern, bei der Expo oder auch bei der Diskussion um den BVG-Zinssatz sind durchaus Mängel bei der Früherkennung auszumachen. Es zeigt sich somit eine Art Systemfehler. Wir begrüssen es deshalb, dass der Bundesrat bereit ist, sich gründlich mit diesem Thema der Früherkennung zu befassen.

3. Zur Früherkennung der Lage in der Volkswirtschaft: Bei der Swissair war für das Bundesengagement die Kombination von volkswirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen und verkehrspolitischen Gründen ausschlaggebend. Auch die GPK ist sich voll bewusst, dass eine Bundesintervention sehr heikle Fragen aufwirft. Es gibt ordnungspolitische Grenzen, und auch diese Grenzen sind zu beachten. Wir sind auch der Meinung, dass eine grosse volkswirtschaftliche Bedeutung alleine nicht genügt: Als zusätzliches Element muss ein Unternehmen für die Schweiz auch systemrelevant sein. Alle diese heiklen Fragen, die uns voll bewusst sind, befreien uns aber noch nicht davon, dass sich der Bundesrat und auch wir uns mit ihnen befassen müssen - die Gretchenfrage kann sich schon morgen stellen.

Abschliessend ersuche ich Sie, die Vorstösse zu überweisen. Die GPK erwartet vom Bundesrat bis Mitte April 2003 einen Statusbericht zu den verschiedenen eingeleiteten Massnahmen, sodass wir im Rahmen des nächsten Geschäftsberichtes eine erste Zwischenbilanz ziehen können. Ich danke dem Bundesrat nochmals dafür, dass er bereit ist, diese vier Vorstösse auch entgegenzunehmen.