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de Courten Thomas · Nationalrat · 2022-06-13

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-13

Wortprotokoll

Die GPK des Nationalrates hat sich intensiv mit dem Thema der Impfstoffbeschaffung des Bundes und mit den Kontakten zwischen den Bundesbehörden und den die Impfstoffe herstellenden Unternehmen befasst. Sie ist zum Schluss gekommen, dass sich die Bundesbehörden insgesamt und in Beurteilung der jeweils aktuellen Lage bzw. der vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse angemessen verhielten.

Anfang 2021 gab es Kritik an der Strategie, die der Bund zu Beginn der Krise verfolgt hatte, um Covid-19-Impfstoffe zu beschaffen. Medien berichteten unter anderem, dass die Bundesbehörden ein Angebot abgelehnt hätten, in den Aufbau einer bundeseigenen Produktionslinie von Impfstoffen in der Schweiz zu investieren. Vor diesem Hintergrund beschloss die GPK-N, sich näher mit der Beschaffungsstrategie des Bundes und den Kontakten zwischen den Bundesbehörden und Impfstoffunternehmen betreffend die Herstellung und Beschaffung der Impfstoffe zu befassen. Diese Arbeiten waren Teil der Inspektionen der GPK-N und der GPK-S über den Umgang des Bundes mit der Covid-19-Pandemie.

Nachdem die GPK-N die Sachverhalte geprüft und sich mit den beteiligten Akteuren ausgetauscht hatte, kam sie zum Schluss, dass sich die Bundesbehörden in diesem Dossier angemessen verhalten hatten. Die Abklärungen in der Kommission zeigten, dass der Bund zu Recht auf eine Investition in bundeseigene Produktionsanlagen verzichtet hatte. Anstatt in die Produktion zu investieren, entschieden die Bundesbehörden, rasch über den Kauf von Impfstoffdosen zu verhandeln. In den Augen der GPK-N waren die strategischen Entscheide der Bundesbehörden angemessen und ermöglichten der Schweiz einen raschen und umfassenden Zugang zu den verfügbaren Impfstoffen. Auch nach einer Rechtmässigkeitsprüfung kam die GPK-N zum Schluss, dass die Entscheide, welche die Bundesbehörden im Rahmen ihrer Verhandlungen getroffen hatten, im Einklang mit dem dannzumal geltenden Recht standen. Eine Direktinvestition des Bundes in die Impfstoffproduktion wäre nach damals geltendem Recht gar nicht zulässig gewesen.

Die GPK-N ist allgemein der Ansicht, dass das BAG das Dossier der Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen gründlich und mit der nötigen Priorität behandelt hat. Sie hält ferner fest, dass sich die Bundesbehörden der mit der Impfstoffentwicklung verbundenen Risiken und Herausforderungen bewusst waren und dass sie sich in einer Phase grosser Unsicherheit gegenüber den neuen Impftechnologien angemessen aufgeschlossen zeigten.

Neben der Pandemie setzten sich der Bundesrat und Ihre GPK auch mit dem Thema der Versorgungssicherheit der Schweiz auseinander, aufgrund der aktuellen Lage auch hinsichtlich Strom und Energie, unter besonderer Berücksichtigung der Massnahmenentscheide des Parlamentes im Rahmen der Energiewende. Preissteigerungen auf den internationalen Strom- und Gasmärkten haben vor Weihnachten 2021 in ganz Europa zu Verwerfungen geführt, die verschiedene Unternehmen vor Probleme stellten. Darum hat das UVEK zur Sicherstellung der Versorgungssicherheit eine Taskforce eingesetzt. Diese hat ihre Arbeiten auch nach der temporären Beruhigung an den Energiemärkten weitergeführt. Mit dem Krieg in der Ukraine hat sich die geopolitische Lage nochmals verschärft. Dem Bund ist es darum ein Anliegen, alle Arbeiten zur Versorgungssicherheit im Energiebereich sowohl politisch als auch operativ enger zu begleiten, den Austausch mit allen involvierten Akteuren zu intensivieren und die Kräfte zu bündeln. Gemäss den Studien des Bundesrates könnte der Schweiz im schlimmsten Fall ab 2025 zu wenig Strom zur Verfügung stehen, um Wirtschaft und Gesellschaft zu versorgen. Die Schweiz muss sich demgemäss auch auf eine allfällige Strommangellage vorbereiten.