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Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · 2022-06-13

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-13

Wortprotokoll

Ihre Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit hat an ihrer Sitzung vom 28. März dieses Jahres die vorliegende Motion geprüft, welche die Kommission des Nationalrates am 28.[NB]Oktober letzten Jahres eingereicht und der Nationalrat dann am 15. März 2022 angenommen hatte, dies mit 81 zu 71 Stimmen bei 1 Enthaltung. Mit dieser Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die einschlägigen Rechtsbestimmungen so anzupassen, dass die Guthaben der beruflichen Vorsorge wieder vollständig für den Erwerb eines Hauptwohnsitzes genutzt werden können. Unsere Kommission beantragt Ihnen klar, mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, diese Motion abzulehnen.

Die Kommission befürwortet die grundsätzliche Stossrichtung, nämlich den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern. Trotzdem lehnt sie den Verzicht auf die Regelung der Schweizerischen Bankiervereinigung ab, wonach ein Mindestanteil an Eigenmitteln von 10 Prozent des Belehnungswertes nicht aus dem Guthaben der zweiten Säule - Vorbezug und Verpfändung - stammen dürfe. Unsere Kommission befürchtet nämlich, dass die in der Begründung der Motion geforderte Änderung nicht zum gewünschten Ziel führt und auch erhebliche Risiken birgt. Nach Ansicht unserer Kommission könnte diese Massnahme die Preise auf dem Immobilienmarkt durch die Steigerung der Nachfrage noch weiter erhöhen und Wohneigentum damit noch weniger erschwinglich machen.

Weiter gehen wir in der Kommission davon aus, dass die Änderung das Risiko für die Eigentümerinnen und Eigentümer erhöhen würde, falls diese während einer Phase tieferer Preise gezwungen wären, das Eigenheim zu verkaufen. Dabei würde die Immobilie als Altersvorsorge wegfallen, und gleichzeitig könnte ein grösserer Teil des bezogenen BVG-Kapitals verloren gehen.

Der Bundesrat beantragt wie unsere Kommission die Ablehnung der Motion, und ich bitte Sie, diesen Antrag zu unterstützen.