Kuprecht Alex · Ständerat · 2022-06-13
Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-13
Wortprotokoll
Das Postulat Rieder verlangt, dass der Bundesrat in einem Bericht aufzeigt, wie eine Finanzmarkttransaktionssteuer in der Schweiz aufgebaut sein müsste, um die AHV mittel- und langfristig zu finanzieren. Wir haben dieses Postulat bereits vor einem Jahr einmal behandelt. Es wurde nämlich am 19. März 2021 eingereicht und ist dann am 2. Juni 2021 durch unseren Rat der zuständigen Kommission zur Vorprüfung zugewiesen worden.
Der Postulant weist in seiner Begründung darauf hin, dass die gegenwärtige AHV-Stabilisierungsvorlage die AHV lediglich bis ins Jahr 2030 finanziell sicherstellen kann und dies mit den bisherigen Finanzinstrumenten gewährleistet werden soll. Er ist überzeugt, dass eine weitergehende Stabilisierung möglich wäre, es dazu jedoch neue und alternative Finanzierungsinstrumente braucht. Dazu würde beispielsweise die Einführung einer Finanzmarkttransaktionssteuer eine Möglichkeit darstellen. Abschliessend weist der Postulant darauf hin, dass auch andere Länder gegenwärtig die Einführung einer solchen Steuer zur Finanzierung ihres Haushalts prüfen. So weit die Begründung des Postulanten.
Ihre WAK hat das Anliegen des Postulanten an ihrer Sitzung vom 25. März geprüft. Sie empfiehlt Ihnen mit 6 zu 5 Stimmen, das Postulat abzulehnen. Bei der knappen Ablehnung überwogen folgende Argumente:
1.[NB]Die Kommission ist der Ansicht, dass diese Idee schon mehrmals und seit langer Zeit immer wieder diskutiert wurde. Ein neuer Bericht seitens des Bundesrates würde inhaltlich wohl kaum grundlegend neue Erkenntnisse bringen.
2.[NB]In der Schweiz wird gemäss dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert. Die Einführung einer neuen Finanzmarkttransaktionssteuer würde diesem Grundsatz widersprechen und hätte wohl zur Folge, dass sich der Aktien- und Obligationenhandel noch mehr aus der Schweiz verlagern würde, als dies bereits heute der Fall ist.
3.[NB]Die Kommissionsmehrheit stört sich grundsätzlich an der Zweckbindung der Steuern, die auf diesem Weg eingenommenen würden, ohne dass damit ein strukturelles Problem der AHV gelöst würde. Die Mehreinnahmen würden keine längerfristige Stabilisierung gewährleisten, sondern die Grundlage für einen Ausbau wie z. B. die Finanzierung einer 13. AHV-Rente verhindern - die nun wichtige, langfristig wirkende strukturelle Anpassung.
Abschliessend sei festgehalten, dass die Schweiz mit einer Umsatzabgabe bereits heute eine Finanzmarkttransaktionssteuer kennt. Mit der Einführung einer neuen und zusätzlichen Transaktionssteuer würde das, wie bereits erwähnt, den Platz an der internationalen Börse verschlechtern. Ein Ausfall oder eine Reduktion heutiger Börsenabgaben wäre somit möglich und wohl auch zu erwarten.
In diesem Sinne beantrage ich Ihnen namens der Kommission, dieses Postulat abzulehnen.