Salzmann Werner · Ständerat · 2022-06-13
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte mich zuerst bedanken, dass die Verschiebung der Diskussion über die Motion Juillard 22.3128 beantragt und bewilligt wurde.
Ich beantrage Ihnen mit meiner Motion, dass der Bundesrat beauftragt wird, einen Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen, welcher den Berufskostenabzug für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte auf 6000 Franken anhebt. Sie wissen alle, dass mittelständische Haushalte ihr Geld einteilen müssen. Von den stark gestiegenen Energiepreisen sind sie besonders schwer betroffen. Laut heutigem Stand können die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsstätte im Umfang bis maximal 3000 Franken geltend gemacht werden. Die nun beabsichtigte Anhebung des Maximalbetrags betreffend den Abzug der Berufskosten unselbstständig Erwerbstätiger bei der direkten Bundessteuer entlastet gerade Arbeitnehmende mit einem langen Arbeitsweg; sie sind heute durch die stark gestiegenen Energiepreise besonders schwer betroffen. Der Entwurf ist zudem so auszugestalten, dass die KMU ebenfalls entlastet werden, sofern die Arbeitnehmer im Besitz eines Geschäftsfahrzeugs sind. Mit dieser verhältnismässigen Anpassung des Abzugs kann das Budget der durch die stark gestiegenen Benzin- und Dieselpreise heftig getroffenen Personen etwas entlastet werden.
Mein Anliegen ist auch steuersystematisch richtig, wenn wir das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hochhalten. Fahrkosten für den Arbeitsweg und die beruflichen Fahrten stellen eindeutig Aufwand dar, der für die Erzielung des Einkommens notwendig ist.
Ich meine, dass mein Antrag sowohl steuerlich als auch praktisch begründet ist, wenn wir bedenken, dass wir heute z.[NB]B. Ausgaben für Aus- und Weiterbildung zulassen, die zum Teil wenig bis nichts mit der aktuellen Tätigkeit zu tun haben, oder auch Ausgaben für Vergaben an steuerbefreite Personen oder Institutionen. Das heisst nicht, dass ich diese beiden genannten Abzüge aufheben will, aber ich möchte nur, dass wir wieder das richtige Augenmass anwenden.
Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Motion zustimmen.