Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2022-06-13
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2022-06-13
Wortprotokoll
Der Bundesrat ist ebenfalls der Meinung, dass dieser Antrag abzulehnen ist. Wir haben das Beispiel von Herrn Jositsch mit dem Bankräuber gehört. Es war etwas abenteuerlich. Offensichtlich hatte der Klient einen guten Anwalt - aber lassen wir das.
Herr Sommaruga hat darauf hingewiesen, dass Ihre Kommission für Rechtsfragen den gleichen Vorschlag in die Vernehmlassung geschickt hat. Die Kommission für Rechtsfragen Ihres Rates ist nach Auswertung der Vernehmlassung einstimmig zum Ergebnis gelangt, dass dieser Vorschlag nicht weiterzuverfolgen ist und kein neuer Tatbestand zu schaffen ist. Das Verhalten, das damit explizit geregelt werden soll, ist nämlich bereits nach geltendem Recht strafbar. Es geht hier um einen Versuch zu einer sexuellen Handlung mit einem Kind oder zur Herstellung von Kinderpornografie. Ein neuer Tatbestand, das wurde gesagt, würde hier nichts Neues regeln. Überdies würde man die Strafbarkeit auf Handlungen vorverlagern, die stattfinden, bevor der Täter die Schwelle zum Versuch überschreitet, und das wäre eine Ausnahme in unserem Strafrecht. Dabei ist auch zu bedenken, dass dies dann auch von der Beweisbarkeit her schwierig wäre, denn wenn man die Absicht eines künftigen Missbrauchs beweisen muss, ist das relativ schwierig. Die Absicht eines künftigen Missbrauchs wäre in der Praxis schwer nachzuweisen.
Ich möchte Sie deshalb bitten, hier Ihrer Kommission zu folgen.