Weichelt Manuela · Nationalrat · 2022-06-13
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2022-06-13
Wortprotokoll
Im Juli 1995 wurden in Srebrenica Tausende von Bosniakinnen und Bosniaken ermordet. Das geplante und systematisch durchgeführte Verbrechen gilt als schwerstes Kriegsverbrechen in Europa seit dem Zweiten Weltkrieg. Sowohl der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien als auch der Internationale Gerichtshof bewerteten es in mehreren Urteilen als Völkermord oder Genozid.
Zusätzlich zum Genozid in Srebrenica kam es während des Bosnien-Kriegs 1992 bis 1995 zu den schlimmsten Massenvergewaltigungen in Europa seit dem Ende der 1940er-Jahre. Mit der Anerkennung des international anerkannten Genozids von Srebrenica durch die Schweiz würde auch dieser Opfer gedacht.
Der Bundesrat lehnt das Postulat mit der Begründung ab, er habe alle Urteile anerkannt und dies wiederholt geäussert. Deshalb sei keine parlamentarische Anerkennung nötig. Dazu gibt es zwei Einwände:
1.[NB]Anlässlich der internationalen Gedenkveranstaltung mit dem Titel "25th Anniversary of the Srebrenica Genocide" vom 11.[NB]Juli 2020 benützte der Bundesrat im Unterschied zu anderen Staatsvertretungen nicht den international anerkannten Begriff "Genozid", sondern sprach konsequent von einem Massaker. Dieser Begriff wird aber weder dem gezielten Vorgehen der serbischen Täter noch dem Ausmass des Kriegsverbrechens gerecht. Wenn wir also sicher sein wollen, dass der Bundesrat - unabhängig von seiner Zusammensetzung - den international anerkannten Begriff "Genozid" verwendet, müssen wir ihn dazu verpflichten.
2.[NB]Der Bundesrat behauptet, die vom Postulat vorgeschlagene Anerkennung des Genozids sei nicht nötig, weil er den Genozid ja anerkenne. Aber abgesehen vom 25. Gedenktag, wo er es eben nicht tat, spricht nichts dagegen, dass der Bundesrat parlamentarisch verbindlich anerkennt, was er laut eigenen Aussagen anerkennt. Da stimmen Sie mir sicher zu.
Mit der Anerkennung des Genozids in Bosnien unterstreicht die Schweiz ihr Engagement für die Menschenrechte und den Frieden, was in der heutigen Zeit wichtiger ist denn je, und bekräftigt ihr Bekenntnis zur internationalen Gerichtsbarkeit.
Das Postulat hat denselben Wortlaut - ich wiederhole: denselben Wortlaut - wie das Postulat "Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern im Jahre 1915". Das damalige Postulat kam aus der Mitte-Fraktion. Der Nationalrat nahm es am 16. Dezember 2003 mit 107 zu 67 Stimmen gegen den Willen des Bundesrates an. Eine Mehrheit der Mitte-Fraktion sowie Teile der FDP-Fraktion und der SVP-Fraktion stimmten im Jahr 2003 zu. Es war und es ist kein parteipolitisches Anliegen.
Folgen Sie dem guten Beispiel des damaligen Nationalrates. Stimmen Sie bitte dem Postulat "Anerkennung des Genozids in Bosnien" zu.