Engler Stefan · Ständerat · 2022-06-13
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-13
Wortprotokoll
Ich kann mich hier relativ kurz halten, zumal die Kommission Ihnen einstimmig empfiehlt, diese Motion abzulehnen.
Worum es bei dieser Motion geht, entnehmen Sie dem Text: Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, die Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs so anzupassen, dass die Strafe bei Nichteinhaltung des Meldeverfahrens durch selbstständige Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer oder durch Schweizer Arbeitgeber eine Verwaltungssanktion und nicht eine strafrechtliche Busse ist. Auf diese Weise möchten die Motionäre erreichen, dass eine Gleichbehandlung garantiert ist.
In der Begründung kann man lesen, was die Motive der Motionäre sind. Sie erachten es als nicht richtig und als unverhältnismässig, dass man je nachdem, ob man gestützt auf das Entsendegesetz oder auf das Ausländergesetz sanktioniert wird, mit einer unterschiedlichen Sanktion zu rechnen hat, nämlich mit einer Verwaltungssanktion oder mit einer strafrechtlichen Sanktion, sprich mit einer Busse.
Ihre Kommission hat sich den Argumenten des Bundesrates angeschlossen und kommt zum Schluss, dass diese Gleichbehandlung mit einer Verordnungsänderung nicht erreicht wird und dass dafür in jedem Fall eine Anpassung des Ausländergesetzes notwendig wäre. Würde man die strafrechtliche Sanktion durch eine Verwaltungssanktion ablösen, so wären noch verschiedene Themen etwas näher anzuschauen: Die verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflichten müssten definiert werden. Ebenso müsste die Frage geklärt werden, ob solche Sanktionen publikationspflichtig wären, und auch die Frage der Kosten wäre nicht geklärt.
Entsprechend sagt uns der Bundesrat: Wenn bei Verstössen gegen die Meldepflichten eine Harmonisierung im Sanktionsverfahren gewünscht ist, dann kann der Weg nur über die Anpassung des Ausländergesetzes führen. Der Bundesrat ist grundsätzlich offen dafür, eine solche Harmonisierung im Rahmen einer künftigen Gesetzesanpassung zu überprüfen. Was aber nicht geht, ist der kurze Weg über die Anpassung der Verordnung.
Daraus folgt auch der Antrag der Kommission, nämlich die Motion abzulehnen. Die Motion nimmt ein Thema auf, das auf den ersten Blick tatsächlich etwas kurios erscheinen mag, dass nämlich ausländische Arbeitgeber, die Angestellte in die Schweiz entsenden und einer Meldepflicht unterliegen, lediglich mit einer Verwaltungssanktion bis 5000 Franken sanktioniert werden, wenn sie diese Meldepflicht verletzen. Wenn ein schweizerischer Arbeitgeber Meldepflichten in diesem Bereich verletzt, so sieht das Ausländerrecht aber eine Kriminalisierung der Arbeitgeber und eine strafrechtliche Sanktion vor. Aufgrund dieser Ungleichbehandlung fühlen sich die Unternehmer ungleich behandelt, und das war entsprechend auch der Grund für diese politische Intervention.