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Büttiker Rolf · Ständerat · 2002-12-11

Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Herr Bundesrat, was wir heute Morgen bei Artikel 48 beschlossen haben, ist das eine, und Artikel 37 Tierseuchengesetz ist das andere. Zu dem, was Sie jetzt gesagt haben, muss ich Ihnen doch noch zwei, drei Dinge sagen.

Erster Punkt: Ich muss Sie auch im Zusammenhang damit, was Sie mit Artikel 48 gemacht haben, wieder korrigieren. Was richtig ist, Herr Bundesrat: Wir haben in der Schweiz etwas über 100 Millionen Franken Entsorgungskosten für Fleischabfälle. In der Botschaft beziffern Sie zu Recht die BSE-bedingten Fleischabfälle durch unsere Vorschriften auf 60 Prozent; das macht 60 Millionen. Das ist richtig, aber jetzt muss ich Ihnen sagen, dass es nicht angeht, dass Sie eine Verbindung knüpfen zu den Bauern als Verursachern der BSE-Krise oder auch zur Fleischwirtschaft. Da ist kein kausaler Zusammenhang gegeben, und ich muss mich einmal mehr dagegen wehren, dass man jetzt einfach sagt, die Bauern oder die Fleischwirtschaft seien verantwortlich für die BSE-Krise. Die bisherigen wissenschaftlichen Abklärungen haben ergeben, dass diese zwei Gruppen im Zusammenhang mit den Fleischabfällen ganz und gar nicht in der Kausalhaftung stehen.

Zweiter Punkt: Die Frage der Entsorgung der tierischen Reststoffe ist durch die BSE-Krise zu einem grossen - das muss ich Ihnen sagen, Kollega Stähelin wird mich ergänzen können -, nach wie vor ungelösten Problem geworden. Die Entwicklungen der Rahmenbedingungen sind ungewiss, was dazu führt, dass die Entsorgungssicherheit und damit auch die Lebensmittelsicherheit gefährdet ist. Indem diese Vorlage die Entsorgungsfrage völlig der Tierverkehrskontrolle unterordnet, werden die Gewichte, Herr Bundesrat, falsch gesetzt.

In diesem Bereich machen Sie etwas, was mich auch staatspolitisch äusserst befremdet. Die Auszahlungen dieser Beiträge wollen Sie an die Tierhalter und an die Schlachtbetriebe vornehmen. Aus verwaltungsökonomischen Gründen erachte ich diese Lösung als völlig falsch. Sie sollten diese Beiträge an die Entsorgungsbetriebe auszahlen und dafür sorgen, mit einer Kontrolle des Bundes, dass die Tierhalter eine Tarifverbilligung erhalten, anstatt jedem Tierhalter dann diese Beiträge auszubezahlen. Damit schaffen Sie auch völlig falsche Anreize.

Kommt dazu, Herr Bundesrat, dass es natürlich staatspolitisch nicht angeht, dass dann diejenigen Tierhalter die Beiträge erhalten, die eine Gesetzesauflage erfüllen, nämlich die Tierverkehrskontrolle. Ich meine, Herr Bundesrat, das ist eine Gesetzesauflage, und diese Leute haben mit ihrer Tierdatenbank diese Kontrollen zu melden. Sie können natürlich diese Leute nicht für das Einhalten einer Gesetzesvorschrift belohnen. Das geht ebenfalls nicht.

Der vom Bundesrat erwähnte finanzielle Rahmen von 48 Millionen Franken erscheint zweckmässig, weil die BSE-bedingten Entsorgungskosten zwar nicht voll, aber doch zu 80 Prozent gedeckt werden. Hingegen kann und darf die Bundesbeteiligung nicht davon abhängig gemacht werden, dass die Zollkontingentsanteile beim Fleischimport versteigert werden. Wie Sie hier einen Kausalzusammenhang herstellen können und auf diese Lösung kommen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Das Bundesengagement für die Lebensmittelsicherheit ist nötig - und es geht hier um Lebensmittelsicherheit -, es ist obligatorisch und nicht fakultativ, je nachdem, wie die Rechnung beim Fleischimport aussieht.

Der Entwurf des Bundesrates in diesem Bereich verknüpft in einer meines Erachtens unzulässigen und auch unzweckmässigen Weise drei Problemkreise: Sie verbinden einfach drei Pfeiler, indem Sie sagen, dazu gehörten die Tierverkehrskontrolle, die Abfallentsorgung und die Importregelung. Aber diese drei Pfeiler Ihres Konzeptes haben nichts miteinander zu tun.

Ich werde den Antrag der Minderheit Leumann unterstützen. Er ist eigentlich kohärent und entspricht den heutigen Beschlüssen. Was die Finanzierung und die Zusammenhänge betrifft - da gehe ich mit Ihnen vor allem nicht einig -, sollte der Zweitrat versuchen, eine Lösung zu finden, gestützt auf Ihr Konzept mit der Versteigerung. Aber er soll natürlich auch eine Lösung gestützt auf das suchen, was wir heute Morgen bei Artikel 48 beschlossen haben. [PAGE 1276]

Zum Schluss muss ich noch einmal zurückweisen, dass die Bauern und die schweizerische Fleischwirtschaft im Falle von BSE eine Schuld auf sich nehmen müssen.