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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-12-11

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Auf meine Interessenlage hat Herr Büttiker heute bereits hingewiesen, so muss ich das nicht mehr tun. Ich bin tatsächlich Verwaltungsrat bei mehreren solchen Entsorgungsbetrieben und kann diese Geschichte auch aus dieser Sicht beurteilen.

Wenn der Bundesrat selbst vorgeschlagen hat, Beiträge an die Entsorgung von Fleischabfällen zu leisten - auf die Terminologie möchte ich noch zurückkommen -, hat er damit nicht zuletzt anerkannt, dass es sich bei dieser Entsorgung tatsächlich um eine öffentliche Aufgabe handelt. Das ist doch der Hintergrund und nicht, dass man Geld, das man auf der einen Seite mit Versteigerungen holt, auf der anderen Seite wieder verteilt; dann könnte man das nämlich direkt regeln. Aber es geht schlussendlich um eine öffentliche Aufgabe. Nicht zuletzt aus diesem Grunde sind auch die Kantone an dieser Aufgabe beteiligt; allerdings tragen sie die Kosten nicht voll, sondern sie übernehmen insbesondere ihre Verantwortung und Verpflichtung zur Mitfinanzierung aus seuchenpolizeilichen Gründen, eine Aufgabe, welche im Wesentlichen den Kantonen obliegt.

Zuerst ein Wort dazu, worum es geht: Wir haben die Terminologie "Entsorgung von Fleischabfällen"; tatsächlich geht es natürlich um die Verwertung von Schlachtnebenprodukten. Wenn wir von Schlachtnebenprodukten sprechen, geht es in der Grössenordnung um zwei Drittel des Gewichtes jeder Schlachtkuh. Das muss man einfach wissen. Und wenn die Entsorgung bzw. Verwertung nicht mehr erfolgt, was dann? Dann können Sie lange Beiträge an die Landwirtschaft für die Kuhhaltung ausrichten, wenn am Schluss niemand weiss, wohin mit zwei Dritteln jeder Kuh.

Es geht von den Kosten her nicht ohne Mithilfe bei der sehr grossen Aufgabe, die da erledigt werden muss. Ohne Entsorgung können Sie - ich sage es nochmals - weitherum in diesem Lande auf die Vieh- und Milchwirtschaft verzichten! Wenn nur ein Drittel des Gewichts von Schlachtvieh abgenommen wird, was machen Sie mit den anderen zwei Dritteln? Dann bleiben die Landwirte schlussendlich auf diesen Mengen sitzen. Das könnte dann bedeuten, dass sehr rasch auch die Regional- und Strukturpolitik betroffen sind. Was machen Sie denn in Gebieten wie dem Entlebuch, dem Toggenburg, dem Emmental oder im Appenzell oder im Jura anderes als im weitesten Sinne Viehproduktion? Das ist die einzige Lösung, die Grundlage der ganzen Wirtschaft.

Das allein rechtfertigt es, hier einen Beitrag zu leisten und diese Aufgabe tatsächlich als öffentliche Aufgabe, auch als Aufgabe des Bundes zu begreifen. Es geht um die Lebensmittelsicherheit; unter diesem Aspekt ist die ganze Geschichte aber auch aufgegriffen worden. Wenn Sie hier nicht auch für die notwendigen Kapazitäten sorgen, wie gehen Sie dann - wir haben von BSE gesprochen - allenfalls mit einer neuen Welle um? Wir haben letztes Jahr die Bilder aus England gesehen; solche Kapazitäten nur annähernd bereitzustellen kostet eben viel mehr Geld, als mit der Produktion und der Verwertung der Nebenprodukte, welche keinen Markt mehr haben, erwirtschaftet werden kann.

Wo kann man die verarbeiteten Nebenprodukte heute ganz am Schluss überhaupt noch entsorgen? Wie sieht die Realität aus? Sie dienen am Schluss als Brennstoffe - das muss man sich vorstellen! -, als Brennstoffe in der Zementindustrie. Das ist bei weitem nicht kostendeckend, und wenn wir hier eine Lösung wollen, dann kommt der Bund nicht darum herum, hier seinen Beitrag zu leisten. Ich hoffe sehr, dass hier nicht einfach wegen der Finanzierungsfrage ein Grundsatz, nämlich die Mitfinanzierung und die Anerkennung als öffentliche Aufgabe, wieder weggeschoben wird. Die Überlegung, wonach es eine öffentliche Aufgabe ist, wenn die Finanzen genügen, aber keine öffentliche Aufgabe, wenn die Finanzen nicht genügen, scheint mir etwas einfach.

Noch ein Wort zur Art und Weise der Finanzierung. Entscheidend ist - das sage ich nur am Rande -, dass hier der Bund tatsächlich finanziell mithilft. Aber bei der Art und Weise, wie die Finanzierung erfolgt, unterstütze ich hier auch die Minderheit Leumann, die fordert, dass die Beiträge tatsächlich an die Entsorgungsbetriebe ausgerichtet werden. Ich sage nur eines: Es handelt sich gesamtschweizerisch um fünf Betriebe. Sie können die Beiträge schon auch an alle Halter von Tieren wie Rinder, Schafe, Ziegen und verschiedene Schweinegattungen und an alle Schlachtbetriebe ausrichten; dann haben Sie eine neue Bundesadministration geschaffen.

Zudem finanzieren Sie dann wahrscheinlich auch den Export, wenn er wieder einmal erlaubt wird; das Bundesamt für Veterinärwesen stellt das in Aussicht. Dann finanzieren Sie auch den Export solcher Materialien mit. Nachdem eben Verwertungsbetriebe im Ausland subventioniert werden, könnte es dort dann tatsächlich zum Geschäft werden, was bei uns nicht geht. Das wiederum aber hat zur Folge, dass in der Schweiz die Kapazitäten nicht mehr bereitgestellt werden. Dann frage ich noch einmal: Was passiert dann? Wie gehen Sie mit der Situation um, dass sich dann vielleicht niemand mehr dieser Nebenprodukte annimmt? Dann wird der Bund mit Notmassnahmen eingreifen müssen. Wollen wir das? Ich meine nicht.

Ich bitte Sie, hier den Minderheitsantrag Leumann zu unterstützen.