preparatory:AB 303134
Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-14
Wortprotokoll
Ihre UREK-N hat an ihrer Sitzung vom 12. Oktober 2021 beschlossen, der Gletscher-Initiative einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Zu diesem Zweck hat sie mit 15 zu 9 Stimmen bei 0 Enthaltungen eine entsprechende parlamentarische Initiative verabschiedet. Nach Anhörungen hat die UREK-S der parlamentarischen Initiative am 11. November 2021 mit 7 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen Folge gegeben. Am 17. Januar 2022 erging von der UREK-N der Auftrag an die Verwaltung, gemäss entsprechend definierten Prämissen - Netto-null-Ziel 2050, Netto-null-Fahrpläne für die Wirtschaft, Innovationsprogramm für Netto-null-Anlagen und sogenannte "early movers", Netto-null-Ziel 2040 für Bund und Kantone - eine Vorlage auszuarbeiten.
Die Kommission ist in der Folge an ihrer Sitzung vom 15. Februar 2022 mit 22 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung auf das Geschäft eingetreten. An der Sitzung vom 26. April 2022 wurde die Detailberatung abgeschlossen und die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 17 zu 7 Stimmen bei 0 Enthaltungen angenommen. Am 2. Mai 2022 hat die UREK-N ihren Bericht dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet. Am 3. Juni 2022 hat der Bundesrat mit vier Ausnahmen die Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf beschlossen. Auf die Ausnahmen und die entsprechenden Anträge des Bundesrates komme ich in der Detailberatung zurück.
Der indirekte Gegenvorschlag nimmt das Kernanliegen der Gletscher-Initiative auf, die Treibhausgasemissionen der Schweiz bis 2050 auf netto null zu reduzieren. Auf das in der Initiative verankerte Verbot fossiler Treibstoffe ab 2050 wird verzichtet.
Die Vorlage ist als Klimarahmengesetz konzipiert, welches die grossen Leitlinien hin zu netto null vorgibt. Die konkreten Massnahmen wiederum sollen mit zwei Ausnahmen - darauf werde ich in der Detailberatung zurückkommen - separat geregelt werden, in erster Linie im CO2-Gesetz.
Die Vorlage sieht zusammengefasst vor, dass der Verbrauch fossiler Brenn- und Treibstoffe so weit zu vermindern ist, als dies technisch möglich, wirtschaftlich tragbar und mit der Sicherheit des Landes und dem Schutz der Bevölkerung vereinbar ist. Dabei soll die Wirkung der vom Menschen verursachten und in der Schweiz anfallenden Treibhausgasemissionen für das Klima spätestens ab 2050 durch sichere Treibhausgassenken im In- und Ausland dauerhaft ausgeglichen werden. Es wird ein Absenkpfad bis 2050 mit Zwischenzielen festgelegt, und zwar wird er so definiert, dass die kumulierte Menge der emittierten Treibhausgase mit den Verpflichtungen des Pariser Klimaabkommens und den neusten wissenschaftlichen Daten in Einklang steht. Die Zwischenziele werden durch Richtwerte für die Sektoren Gebäude, Verkehr und Industrie ergänzt. Im Hinblick auf die separat zu statuierenden Massnahmen wird festgelegt, dass diese auf die Stärkung der Volkswirtschaft und auf die Sozialverträglichkeit auszurichten sind, wobei die Situation der Berg- und Randgebiete zu berücksichtigen ist und insbesondere Instrumente zur Förderung von Forschung, Innovation und Technologie zu nutzen sind.
Im Rahmen der Detailberatung hatte die Kommission über eine Vielzahl von Anträgen zu befinden. Von den abgelehnten Anträgen wurden fünfzehn als Minderheitsanträge eingereicht. Einzelne Minderheiten wollen Streichungen oder Abschwächungen einführen, wie etwa bezüglich der sektoriellen Richtwerte hinsichtlich des Ziels der klimaverträglichen [PAGE 1150] Ausrichtung der Finanzmittelflüsse oder des Sonderprogramms zum Ersatz von Heizungsanlagen, oder aber bei der Zielerreichung auch das Bevölkerungs- und Wirtschaftswachstum betrachten.
Hinzu kommt der Antrag des Bundesrates, die Massnahmen zur Technologieförderung in der Wirtschaft zu streichen. Andere Minderheiten verfolgen eine Verschärfung der klimapolitischen Ambitionen.
Es wurde, wie von der Präsidentin erwähnt, ein Einzelantrag Aeschi Thomas auf Rückweisung an die Kommission eingereicht. Dieser Rückweisungsantrag wurde in der Kommission nicht beraten.
Die Mehrheit Ihrer Kommission, 17 Stimmen, sowie der Bundesrat empfehlen Ihnen, auf die Vorlage einzutreten, damit rasch eine griffige Lösung auf Gesetzesstufe vorliegt. Die Minderheit Graber, das sind 7 Stimmen, votiert für Nichteintreten.
Ich bitte Sie namens der Mehrheit Ihrer Kommission, auf die Vorlage einzutreten.