Maissen Theo · Ständerat · 2002-12-11
Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Nachdem wir bei "AP 2007" etwas die Klingen gekreuzt haben, freut es mich natürlich, dass ich nun in völliger Harmonie mit Herrn Bundesrat Couchepin an das folgende Geschäft herangehen kann. Zuerst möchte ich dem Bundesrat und den Mitarbeitern seines Departementes einen Dank aussprechen für die Vorbereitung dieser Botschaft, die eine Fülle von Informationen enthält, und dann danke ich auch für die Vorlagen.
In der Botschaft wird dokumentiert und der Tatsache Rechnung getragen, dass in der Schweiz beim Tourismus ein Handlungsbedarf besteht. Es ist festzustellen, dass die Schweiz im Vergleich zu den Konkurrenzländern eine eher zurückhaltende Förderungspolitik betreibt. Das ist allein daran zu erkennen, dass der Tourismus in unserer Verwaltungsstruktur als eine Unterabteilung des Seco in die Abteilung Standortförderung integriert ist - in anderen Ländern gibt es gar eigene Tourismusministerien.
Des Weiteren würde der Tourismus von seiner Bedeutung her - ich werde dazu noch etwas sagen - ein eigenes Gesetz verdienen. Aufgrund meiner Initiative verlangte die Spezialkommission des Ständerates in einer Motion zu den Legislaturrichtlinien 1999-2003 ein Grundlagengesetz für den Tourismus. Mit diesem in ein Postulat umgewandelten Vorstoss will das Parlament, dass man ein Grundlagengesetz für den Tourismus schafft; das wurde im Übrigen auch in verschiedenen Vernehmlassungen zur Vorlage, die wir jetzt diskutieren, gefordert. Für mich ist es bedauerlich, dass dieses Grundlagengesetz nicht in Angriff genommen worden ist. Es wird in der Botschaft begründet; aber es wird darin auch bestätigt - und ich möchte das festhalten, damit es nicht untergeht -, dass vorgesehen ist, dieses Grundlagengesetz für den Tourismus in die Legislaturrichtlinien der nächsten Legislatur aufzunehmen.
Die Bedeutung des Tourismus in der Schweiz wird oftmals unterschätzt: Der binnenwirtschaftliche Nutzen des Tourismus ist sehr gross. Wir haben pro Jahr ein Total an touristischen Frequenzen in der Grössenordnung von 320 bis 340 Millionen Personen; das heisst, dass im Durchschnitt jeden Tag pro Jahr rund 13 Prozent der in der Schweiz anwesenden Personen als Touristen unterwegs sind. Der Tourismus trägt immerhin 4 Prozent zum Bruttoinlandprodukt bei, und vor allem sein aussenwirtschaftlicher Beitrag ist bedeutsam, generiert er doch jährlich 17 Milliarden Franken Exporteinnahmen; das sind 9,8 oder fast 10 Prozent der gesamten Exporte der Schweiz.
Vergleicht man den touristischen Beitrag an die Ertragsbilanz mit allen Wirtschaftssektoren, so steht der Tourismus an vierter Stelle, nämlich hinter der Maschinen- und Fahrzeugindustrie, der chemischen Industrie und der Uhren-, Bijouterie- und Präzisionsinstrumentenindustrie. Wenn wir einen Vergleich machen mit den übrigen Dienstleistungen, dann steht der Tourismus innerhalb der Dienstleistungsbranchen bezüglich der Exporteinnahmen gar an erster Stelle. Ebenfalls beachtlich ist die Beschäftigungswirkung des Tourismus: Es sind umgerechnet auf Vollzeitäquivalente 175 000 bis 190 000 Arbeitsstellen oder 6 Prozent der gesamten Beschäftigten. Wenn wir das mit der chemischen Industrie vergleichen, stellen wir fest, dass das wirklich sehr bedeutend ist; in der chemischen Industrie stehen nämlich nur 40 000 Arbeitsplätze zur Verfügung.
Warum besteht auf politischer Ebene Handlungsbedarf im Bereich Tourismus? Es sind hausgemachte Schwächen festzustellen: Wir haben teilweise veraltete und international nicht mehr wettbewerbsfähige Strukturen. Es sind Engpässe im gastgewerblichen Arbeitsmarkt festzustellen, und schliesslich stellen wir einen grossen Bedarf an Hotelerneuerung und auch eine Strukturbereinigung im Bereich der Seilbahnwirtschaft fest.
Was schlägt nun der Bundesrat vor? Er zeigt uns vier Stossrichtungen auf:
Die erste Stossrichtung betrifft die Förderung von Innovation und Zusammenarbeit im Tourismus, so genannt InnoTour. Hier sind eine Revision und eine Verlängerung des seinerzeitigen Beschlusses für weitere fünf Jahre mit einem Gesamtbetrag von 25 Millionen Franken vorgesehen.
Zweite Stossrichtung: Da geht es um einen Beherbergungskredit. Hier steht die Totalrevision des bestehenden Hotelkreditgesetzes an. Mit dem neuen Gesetz soll für eine Dauer von fünf Jahren ein zinsloses Darlehen von 100 Millionen Franken für Beherbergungskredite bereitgestellt werden.
Die dritte Stossrichtung ist eine Qualifizierungsinitiative. Hier geht es um eine Massnahme im Bereich des Arbeitsmarktes. Da sollen 10 Millionen Franken im Rahmen des InnoTour-Finanzierungsbeschlusses bereitgestellt werden, wobei diese 10 Millionen Franken wiederum für fünf Jahre sind, aber sie sollten jeweils noch ergänzt werden durch den gleichen Betrag von der Branche.
Die vierte Stossrichtung betrifft Restrukturierungen in der Seilbahnwirtschaft. Hier ist der Bundesrat in Rücksprache mit den Kantonen der Meinung, dass der Vollzug dieser Restrukturierungen und entsprechende Massnahmen über die Kantone im Rahmen des Investitionshilfegesetzes erfolgen sollen, also als regionalpolitische Massnahme. Ich gehe im Weiteren auf diesen Bereich nicht mehr ein, weil er die Botschaft und die Vorlage im Weiteren nicht mehr betrifft.
Kurz zu den drei Stossrichtungen, die dann entsprechende Beschlüsse bewirken:
1. Bei InnoTour geht es darum, dass der Beschluss bezüglich Projekten und innovativen Vorhaben - immer solche in Kooperation, Kooperationsprojekte unter Partnern -, der von 1998 bis 2002 Gültigkeit hat, um weitere fünf Jahre, also von 2003 bis 2007, verlängert werden soll. Es geht in erster Linie darum, die entsprechenden Mittel, wie gesagt 5 Millionen Franken pro Jahr, zur Verfügung zu stellen. Im Geltungsbereich sollen neu Forschung und Entwicklung sowie deren Koordination unterstützt werden, wobei uns in der Kommission zugesagt wurde, es gehe hier um praxisorientierte Projekte, es soll nicht Geld für Grundlagenforschung [PAGE 1280] abgezweigt werden. Weil solche Projekte im Bereich Forschung und Entwicklung oftmals schwierig zu finanzieren sind, ist die Möglichkeit gegeben, dass solche Projekte vom Bund zu 100 Prozent finanziert werden; die übrigen Projekte werden ja nur zu 50 Prozent finanziert.
2. Zum neuen Bundesgesetz über die Förderung des Beherbergungskredites: Es geht um die Totalrevision des Bundesgesetzes über den Hotel- und Kurortkredit. Die schweizerische Hotellerie weist ein investiertes Kapital von 16 Milliarden Franken auf. Davon sind 13,3 Milliarden Franken Fremdkapital; die Eigenkapitalquote fällt mit 13 Prozent relativ bescheiden aus. Bis in die Neunzigerjahre hat diese Finanzierung so funktioniert. Nun ist aber Folgendes eingetreten: In den Neunzigerjahren haben die Banken ihre Kreditpolitik verschärft; sie sind nur noch bereit, bis zu 60 Prozent der Investitionen über Bankkredite zu belehnen. Das heisst, wenn man die Verhältnisse analysiert, dass im Grunde genommen die Hotellerie heute eine Überschuldung von 2 bis 3 Milliarden Franken aufweist.
Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), welche das bisherige Bundesgesetz umgesetzt hat und auch das neue umsetzen wird, hat im Laufe der Jahre ein sehr grosses Investitionsvolumen ausgelöst: Von 1967 bis 1999 wurden durch die SGH 805 Millionen Franken an Bürgschaften und Darlehen bereitgestellt. Das hat 4,9 Milliarden Franken Investitionen ausgelöst. Mit den erwähnten Änderungen der Rahmenbedingungen für die Hotelfinanzierung durch die Änderung der Kreditpolitik der Banken hat es auch entsprechende Rückwirkungen auf die SGH gegeben.
Wenn bisher die Finanzierung über die Mittel des Bundesgesetzes möglich war, über 80 Prozent der Grundfinanzierung, so kamen solche Grundfinanzierungen in den letzten Jahren doch kaum mehr zustande. Die meisten Projekte scheiterten, weil diese 80 Prozent Grundfinanzierung nicht mehr erreicht wurden. Das hatte entsprechende Auswirkungen auf die Möglichkeiten der SGH. Ich gebe Ihnen hier zwei Zahlen. Während 1994 für 58 Millionen Franken Bürgschaften und Darlehen gewährt wurden, waren es 2001 zehnmal weniger, nämlich 5,9 Millionen Franken - dies einfach deswegen, weil es gar nicht mehr Projekte gab, die die Grundfinanzierung, wie sie im geltenden Gesetz vorgegeben war, erreichten.
Die SGH geriet zudem ab dem Jahr 2000 in Liquiditätsschwierigkeiten. Vorher konnte sie allfällige Verluste aus eigenen Mitteln decken, aber mit den Schwierigkeiten bezüglich der Finanzierung, die ich Ihnen geschildert habe, musste die SGH ab dem Jahr 2000 vermehrt Bürgschaften honorieren und konnte diese Verluste nicht mehr selber tragen. So setzte der Bund in den Jahren 2000 und 2001 insgesamt 40 Millionen Franken für die Finanzierung der Bürgschaftsverluste ein, und im Budget 2003 sind wiederum 16 Millionen für diese Abgeltung der Bürgschaftsverluste ausgewiesen. Allerdings ist festzustellen, dass nun mit diesen Beträgen ausreichend Mittel zur Verfügung stehen, um die bisherigen Verluste abzudecken.
Ich möchte hier feststellen, dass diese Schwierigkeiten der SGH nicht auf Managementfehler oder gar auf Misswirtschaft zurückzuführen sind. Sie sind vielmehr systembedingt, indem auf der einen Seite Vorgaben vom Gesetz gemacht werden und auf der anderen Seite die Kreditrestriktionen der Banken anders geworden sind.
Mit dem neuen Gesetz soll nun eine Öffnung in Richtung der Hotellerieförderung stattfinden: In wirtschaftlich benachteiligten Fremdenverkehrsgebieten und Badekurorten soll die Hotellerie gefördert werden. Ihre Wettbewerbsfähigkeit soll verbessert werden, aber es soll eine Konzentration auf marktgerechte Investitionen und eine Konzentration auf die Hotellerie geben. Die Kurorteinrichtungen werden nicht mehr unterstützt; diese können durch das IHG gefördert werden. Die Rechtsform ist nach wie vor eine Genossenschaft des öffentlichen Rechtes, und die Verantwortlichkeit des Vorstandes der SGH ist einem Verwaltungsrat einer AG vergleichbar. Es werden keine Bürgschaften mehr gewährt - es sind nur noch Darlehen -, und neu ist es auch möglich, Umfinanzierungen durchzuführen.
Die Voraussetzungen für die Darlehen sind restriktiv: Es wird auf die zukünftigen Erträge abgestellt. Es muss nachgewiesen werden, dass die Betriebskosten einschliesslich der Kapitalkosten gedeckt werden können. Heute werden generell gängige Regeln der Unternehmensfinanzierung angewendet. Die Schweizerische Gesellschaft für Hotelkredit als nachrangige Gläubigerin im Bereich der Risikokapitalfinanzierung wird ihre Mittel nach wie vor nur subsidiär zu den Banken zur Verfügung stellen. Die Verzinsung ist so vorgesehen, dass man sich an die Zinse der Bundesanleihen anlehnt und teilweise auch auf den Unternehmenserfolg abstellt; die Amortisationsdauer wird auf maximal 20 Jahre beschränkt. Diese Hilfe soll über den Bundesbeschluss für die Dauer von fünf Jahren mit 100 Millionen Franken finanziert werden.
Nun erlauben Sie mir hier kurz eine Nebenbemerkung: Diese Hilfe ist sehr nützlich und sinnvoll; es sind 20 Millionen Franken im Jahr. Aber ich möchte Sie daran erinnern, dass der Hotellerie durch die Absicht des Bundesrates, ab dem Jahre 2006 den Sondersatz bei der Mehrwertsteuer zu streichen, jährlich 150 Millionen Franken - also mehr als das Siebenfache, was hier ausgegeben wird - verloren gehen. Wir werden diese Frage des Sondersatzes, weil es die Hotellerie stark trifft, zum gegebenen Zeitpunkt dann noch intensiv diskutieren müssen.
3. Zur Qualifizierungsinitiative für den touristischen Arbeitsmarkt: Hier ist davon auszugehen, dass die Schweiz grundsätzlich eines der besten Berufsbildungssysteme hat. Auch für touristische Berufe gibt es verschiedene höhere Fachschulen. Ein Manko muss man bei der Ausbildung an der Basis feststellen, auf dieser Stufe vor allem auch einen Mangel an gut ausgebildeten Fachkräften. Hier soll nun mit dieser Qualifizierungsinitiative ein Beitrag an die Verbreiterung der Rekrutierungsbasis geleistet werden. In der Botschaft ist nicht beabsichtigt - und es war auch nicht so vorgesehen -, dass in einem Konzept abschliessend dargestellt wird, wie diese Qualifizierungsinitiative im Konkreten aussehen soll. Es ist nämlich ein Kooperationsprojekt mit der Branche, mit den Organisationen des Gastgewerbes und des Tourismus, die ja jeweilen auch die gleichen Beträge wie der Bund einsetzen wollen, nämlich insgesamt 10 Millionen Franken für fünf Jahre, sodass hier 20 Millionen Franken zur Verfügung stehen.
Die WAK hat dieses Geschäft am 12. November 2002 behandelt und einstimmig beschlossen, einzutreten und die beiden Bundesgesetze und die dazugehörigen Beschlüsse zu genehmigen.