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Würth Benedikt · Ständerat · 2022-06-14

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-14

Wortprotokoll

Ich begründe gerne meinen Ordnungsantrag wie folgt: Die Motion spricht ein Thema an, das aus aktuellem Anlass sehr brisant ist und auch breite Diskussionen auslöst, auch in unseren Kommissionen. Die Kommission für Rechtsfragen wird sich damit befassen, offensichtlich sind sogar Anhörungen geplant. Es ist ein Thema in der Aussenpolitischen Kommission, es ist aber auch, nehme ich an, ein Thema in der WAK. Es geht im Kern um die Frage, wie die Schweiz am effizientesten Vermögenswerte, die sanktioniert sind, identifiziert.

Heute gilt bekanntlich im Wesentlichen das Meldeprinzip. Für die betroffenen Akteure gilt: Melden macht frei. Sie lesen auch die Zeitung und wissen: Bestimmte Kreise kritisieren insbesondere die Finanzindustrie und sagen, man tue hier zu wenig. Ich bin der Meinung, die Finanzindustrie hat sehr gut, sehr vorbildlich und rasch gehandelt. Man hat im Zweifelsfall gemeldet. Dies zeigt ja auch der Umstand, dass bei einer vertiefteren Prüfung gewisse Mittel wieder deblockiert worden sind. Die Schweiz steht nach meiner Beurteilung insgesamt gut, sehr gut da, auch im internationalen Vergleich. Trotzdem ist die Frage angesichts der dramatischen Entwicklung um den Ukraine-Krieg legitim: Können wir noch mehr tun? Können wir es effizienter tun? Diese Fragen sind legitim.

Aber - und das ist noch ein wichtiges Element - auch auf Ebene Bundesrat ist einiges im Fluss. In der Begründung seines ablehnenden Antrages schreibt der Bundesrat, dass er derzeit, zum jetzigen Zeitpunkt, die Schaffung einer Taskforce als nicht notwendig erachtet. Die Frage stellt sich also erstens, welches auf Ebene Bundesrat die Kriterien wären, um hier zu einem Meinungsumschwung zu kommen. Zweitens, das möchte ich hier auch noch erwähnen, gibt es unabhängig vom Ukraine-Krieg eine internationale Entwicklung auf Ebene Financial Action Task Force und Global Forum. Seit zwei, drei Jahren laufen Verhandlungen über einen internationalen Standard zur Identifizierung der wirtschaftlich berechtigten Personen bei juristischen Personen.

Dieses Thema ist im Fluss. Das EFD wird dem Bundesrat gemäss Auskunft in der APK im dritten Quartal 2022 einen Bericht unterbreiten. Es scheint mir ratsam, dass die Kommissionen auch die Überlegungen in diesem Bericht dann in die Gesamtbeurteilung einbauen.

Zum Schluss: Es ist selbstverständlich ein heikles Thema, das hier angesprochen ist, ein Thema mit Sprengkraft auch für unser Land, das hier eine Exposition hat, entsprechende Reputationsrisiken, die im Raum stehen. Darum, meine ich, ist es richtig und ratsam, das eben einlässlich in der Kommission zu prüfen.

Es gibt ein Element in der Motion, das umstritten sein wird, das Element des Konfiszierens. Ich gehe davon aus, dass die Kommissionen dann bei der näheren Beratung dieses Element anschauen können, vielleicht auch Lösungen finden und einen Ansatz ohne Konfiszierung entwickeln.

Ich bitte Sie daher, meinen Ordnungsantrag anzunehmen.