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Ettlin Erich · Ständerat · 2022-06-14

Ettlin Erich · Ständerat · Obwalden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-14

Wortprotokoll

Ich möchte dem Gesagten eigentlich nicht mehr allzu viel hinzufügen. Der Minderheitssprecher hat die wichtigsten Punkte aufgelistet, darunter auch jene, die mich zu meiner Motion bewogen haben. Wie er gesagt hat, handelt es sich dabei um die Nachfolgemotion zur Motion Baumann 18.3934, "Stärkung der Sozialpartnerschaft bei allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsverträgen". Diese wird aber eingegrenzt auf den Mindestlohn, den 13. Monatslohn und den Ferienanspruch.

Bei der Motion Baumann wurde damals kritisiert, sie wäre zu umfassend und sähe zu viele Regeln vor. Damals sagte der Kommissionssprecher auch, es wäre vielleicht besser, wenn die Motion nur auf diese Bereiche eingegrenzt wäre. Ich habe die Motion von Kollege Baumann damals übernommen und vertreten. Mitgenommen habe ich zudem, dass man eigentlich etwas daran ändern müsste, um sie mehrheitsfähiger zu machen. Man muss auch sagen, dass es wirklich nur bei allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) gilt. Alle anderen Arbeitsverhältnisse unterliegen natürlich dem Mindestlohn der Kantone. Die Kantone, die den Vorbehalt zugunsten der allgemeinverbindlich erklärten GAV gemacht haben, sind auch nicht betroffen. Insofern handelt es sich hier um eine einschränkende, nicht alles überstülpende Motion.

Ebenfalls klar ist mir, und das habe ich auch in der Kommission gesagt, dass es eine Abwägung zwischen Sozialpartnerschaft und Kantonshoheit ist; vom Kommissionssprecher wurde das auch gesagt. Das waren am Schluss die ausschlaggebenden Gründe für den Mehrheitsentscheid. Die Mehrheit sagte nämlich, damit würden wir in die Kantonshoheit eingreifen.

Diese Problematik sehe ich, und sie ist mir bewusst. Allgemeinverbindlich erklärte GAV aber, die per Bundesratsbeschluss für die ganze Schweiz Gültigkeit haben, sind für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Branche in der ganzen Schweiz verbindlich. GAV sind ein Paket, das zwischen Sozialpartnern ausgehandelt wird. Sie enthalten mehr als nur Lohn und Ferienentschädigung, sie sind ein ganzes Paket. Man gibt da etwas nach und kriegt dafür dort etwas mehr. Durch die Kantone, in denen ein Mindestlohn gilt und die die GAV übersteuern, wird natürlich ein Element aus diesen Vereinbarungen herausgelöst, und das verändert das ganze Paket. Das ist im Grunde genau das Problem, ja der Anstoss für diese Motion.

Die Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz (VDK), der Kommissionssprecher hat es erwähnt, hat sich gegen die Motion ausgesprochen, hat aber geschrieben - ich zitiere -: "Die VDK anerkennt auch, dass die Einführung eines kantonalen Mindestlohnes zu Spannungen in einzelnen GAV führen könnte." Das ist natürlich so, und das ist auch das, was Sorgen macht.

Es wurde dann in der Kommission und jetzt auch in der Begründung relativ technisch oder rechtlich argumentiert, dass die allgemeinverbindlich erklärten GAV eine Vereinbarung unter privaten Akteuren seien und die Allgemeinverbindlicherklärung am privatrechtlichen Charakter nichts ändere. Das ist für einen einzelnen Betrieb, der aufgrund der Allgemeinverbindlichkeit und aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates zwingend einem GAV unterstellt wird, schwer nachvollziehbar. Man würde also sagen: Das ist eine privatrechtliche Vereinbarung, du bist jetzt aber durch den Bundesratsbeschluss gezwungen, dem zu unterstehen und alle Bedingungen einzuhalten plus die Bedingungen des entsprechenden Kantons, in dem du bist.

Die Motivation, einen GAV einzugehen, wird dadurch sinken - das ist das Problem. Das ist das Risiko, das ich mit meiner Motion verhindern will.

In diesem Sinne bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen und meine Motion anzunehmen.

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