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Stöckli Hans · Ständerat · 2022-06-14

Stöckli Hans · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-14

Wortprotokoll

Am Bundesgericht haben sich im letzten Jahr einige Veränderungen ergeben. (Zwischenruf des Präsidenten: Lassen Sie Herrn Stöckli sprechen, so, dass wir ihn hören!) Vielen Dank, Herr Präsident. Eben: Es hat Mutationen gegeben. Die Bundesrichter Seiler und Zünd wurden durch Herrn Hartmann und Frau Ryter ersetzt. Es wurde uns von der Präsidentin des Bundesgerichtes übermittelt, dass sich die beiden Kollegen gut eingearbeitet haben. Auch auf der administrativen Seite gab es Ende letzten Jahres eine Mutation: Das Bundesgericht hat am 22. November als Nachfolger von Paul Tschümperlin, welcher dreissig Jahre lang Generalsekretär war, Herrn Nicolas Lüscher gewählt. Er wird seine Stelle am 1. Juli antreten. Wir wünschen Herrn Tschümperlin eine gute nächste Periode seines Lebens. Um auch noch die Würdigung auszusprechen: Die Bundesgerichtspräsidentin hat ihn als Gedächtnis des Bundesgerichtes umschrieben. Ich trage diese Ehrung gerne auch in den Saal des Ständerates.

Nun zu den Zahlen: Im Jahr 2021 gingen beim Bundesgericht 7881 neue Beschwerden ein. Das ist etwas weniger als im Jahr 2020, aber immer noch im Bereich der letzten Jahre. Trotzdem gingen die Erledigungen von 6236 Fällen in Lausanne auf 5912 zurück. Das ist eine Abnahme von 324 Fällen. Insbesondere in der Strafrechtlichen Abteilung sind 100 Fälle weniger bearbeitet worden. So ist die Pendenzenlast auf 898 gestiegen. Sie haben versucht, diese Problematik zu meistern, die auch durch die Tatsache begründet war, dass sieben neue Gerichtsschreiber eingearbeitet werden mussten. Auch in der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung sind die Erledigungen etwas zurückgegangen. Das ist auf die Mutation im Richterkörper zurückzuführen.

In den Abteilungen in Luzern sind die Erledigungen etwas weniger zurückgegangen, aber doch auch um 50 Fälle. Das hat auch einen traurigen Hintergrund, weil eine Richterin wegen Krankheit nicht mehr wirken konnte. Sie ist in der Zwischenzeit leider auch verstorben.

Für die GPK ist die Tatsache erfreulich, dass das Bundesgericht aufgrund der Drucksituationen die nebenamtlichen Richterinnen und Richter aufgewertet hat und ihnen dementsprechend auch mehr Arbeit übertragen wurde. Im Jahre 2020 waren 142 Referate den nebenamtlichen Richterinnen und Richtern zugeteilt worden, und im Jahre 2021 waren es 181 Referate.

Wie es üblich ist, hat auch das Bundesgericht eine Zufriedenheitsumfrage gemacht. Diese findet periodisch statt. Bei einer Rücklaufquote von 39 Prozent ergab sich ein Zufriedenheitsgrad von 82 Prozent, was als "gut" bezeichnet werden kann. Interessant ist, dass die Deutschsprachigen etwas kritischer sind als die Französischsprachigen, die etwas grosszügiger sind.

Last, but not least: Keine guten Noten hat das Bundesgericht bekommen, was die Verständlichkeit der Urteile für Laien anbelangt. Das erstaunt eigentlich nicht, wenn man die Komplexität der Angelegenheiten und der Rechtsprechung anschaut. Aber immerhin zeigt das, dass die Umfrage auch benutzt wurde, um Bedenken rückzumelden. Wir sind gespannt, wie das Bundesgericht dann auf diese Feststellung reagieren wird.

Ich habe es gesagt, das Bundesgericht hat von sich selbst aus wegen der Ablehnung des Gesetzes Reorganisationsmassnahmen angeordnet; ich will Sie jetzt nicht mit diesen Details belasten. Immerhin ist die GPK zur Überzeugung gelangt, dass wir alles, was möglich ist, getan haben und dass wir die Anträge auf Schaffung von Stellen auch unter diesem Aspekt unterstützen können.

Schliesslich noch ein Wort zur Aufsichtstätigkeit - da begegnen wir uns ja, Frau Präsidentin des Bundesgerichtes, am meisten. Manchmal habe ich ein etwas schlechtes Gewissen, weil Sie gerade im letzten Jahr sehr stark mit diesen Aufsichtstätigkeiten belastet worden sind. Ich denke, wir sind gut beraten, wenn wir diese Frage auch generell-abstrakt anschauen werden. Sie haben uns ja in Aussicht gestellt, dass Sie noch in diesem Sommer im Plenum diskutieren werden, wieweit die disziplinarische Aufsicht personenbezogen gestaltet werden sollte und wer sie anordnen würde. Sie haben ja, gestützt auf die heutige Rechtslage, nur die Institutsaufsicht wahrzunehmen.

Ich möchte Ihnen, Frau Präsidentin des Bundesgerichtes, danken. Sie sind heute zum letzten Mal hier. Ich möchte Ihnen auch danken für die wirklich hervorragende Zusammenarbeit. Es macht Spass, in einem solchen Klima die Arbeit zu erledigen.

Dann kommen wir zum Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Es konnte trotz Pandemie und trotz erschwerter Arbeitsbedingungen den Pendenzenstand reduzieren. Das Verhältnis zwischen Neueingängen und Erledigungen hat sich zugunsten der Erledigungen auf 105 Prozent gesteigert, die Mitarbeitenden haben also mehr Fälle erledigt, als neu eingegangen sind. Auch wichtig ist, dass die durchschnittliche Verfahrensdauer gekürzt werden konnte.

Wie beim Bundesgericht - wir wurden von Bundesrichter von Werdt orientiert, wie weit die Digitalisierung fortgeschritten ist - ist auch im Bundesverwaltungsgericht die Digitalisierung auf weitere Bereiche ausgedehnt worden. Interessant ist zum Beispiel, dass im letzten Jahr 2690 Dossiers gescannt worden sind, was eben Voraussetzung dafür ist, dass man mit der Digitalisierung dann auch arbeiten kann. Auch das Projekt E-TAF hat im letzten Jahr einige Fortschritte erzielt.

Dann noch zum Bundesstrafgericht: Auch das Bundesstrafgericht hatte eine grosse Arbeitsbelastung. Über alle Kammern gesehen lag die Erledigungsquote bei 91 Prozent. Die Pandemie hat gerade das Gericht in Bellinzona stark herausgefordert, weil durch die Präsenz oder eben nicht mögliche Präsenz von verschiedenen Akteuren Verzögerungen in Kauf genommen werden mussten.

Beim Bundesstrafgericht hat man auch eine Zufriedenheitsbefragung durchgeführt, und zwar bei den Anwälten - es sind eben nicht die gleichen wie beim Bundesgericht -, und diese Bewertung liegt bei 7,7 von 10 Punkten. Das ist in etwa gleich wie vor vier Jahren.

Die Strafkammer hatte 55 neue Eingänge, was etwas weniger ist als im Vorjahr. Hingegen hat die Beschwerdekammer mit 724 neuen Geschäften auch eine Erledigungsquote von 90 Prozent erreichen können. Bei der Berufungskammer war es ein schwieriges Jahr, weil Mutationen im Spruchkörper zu verzeichnen waren und weil sich die Annahmen leider nicht bewahrheitet haben, die damals, als wir die [PAGE 532] Berufungskammer schufen, getroffen worden sind, nämlich, dass jährlich etwa 11 Verfahren durchgeführt würden. In der Zwischenzeit sind es eben 29, und das bedeutet, dass die Berufungskammer zusätzliche Kräfte braucht. Wir haben da ja schon entsprechend Remedur geschaffen.

Über die Probleme an den Gerichten haben wir jeweilen ausführlich berichtet.

Vielleicht noch ein Wort zum Bundespatentgericht in St. Gallen: Dort ist die Zahl der Neueingänge auch gestiegen. Die Erledigungen bewegten sich im Rahmen der bisherigen Tätigkeiten. Auch hier wurde eine Zufriedenheitsumfrage durchgeführt. Sie ist positiv herausgekommen. Wichtig ist für uns, dass die Problematik des Ausstandes des Präsidenten praktisch gelöst ist, denn nur ein einziger Fall steht noch zur Diskussion. Der Empfehlung der Groupe d'Etats contre la Corruption (Greco), einen Verhaltenskodex zu erarbeiten, will das Bundespatentgericht nun auch entsprechend nachkommen.

Es ist fast nicht wahr, aber man kann schliesslich sagen, dass das Bundespatentgericht nun schon fast zehn Jahre existiert. Die Zeit vergeht. Mit der Schaffung des Bundespatentgerichts haben wir, glaube ich, einen guten Wurf gemacht.

Zum Militärkassationsgericht gibt es nichts Spezielles zu sagen, ausser dass der Präsident, Paul Tschümperlin, durch Herrn Wehrenberg abgelöst wurde.

Die GPK-S beantragt Ihnen einstimmig, den Geschäftsbericht zu genehmigen und den Dank an die Richterinnen und Richter auszusprechen.