Lexipedia

preparatory:AB 303327

Häberli-Koller Brigitte · Ständerat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-14

Wortprotokoll

Unsere Kommission, die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, hat an der Sitzung vom 28. März 2022 die vorliegende Motion geprüft, die Nationalrat Silberschmidt am 23. September 2020 eingereicht und der Nationalrat am 18.[NB]Dezember 2020 angenommen hat. Mit der Motion soll der Bundesrat beauftragt werden, basierend auf seiner Antwort auf die Motion 20.3833, die Zielsetzung zu beschliessen und langfristig umzusetzen, wonach die AHV bis ins Jahr 2050 nachhaltig und generationengerecht finanziert werden muss.

Unsere Kommission beantragt Ihnen mit 7 zu 5 Stimmen, die vorliegende Motion anzunehmen. Es gibt eine Minderheit, die die Motion ablehnen möchte.

Die Begründung der Motion lautet folgendermassen: Das kumulierte Defizit in der AHV wird gemäss Bundesamt für Sozialversicherungen bis ins Jahr 2050 über 260 Milliarden Franken betragen. Ein Teil davon wurde, wie wir alle wissen, mit der STAF durch eine Erhöhung der Lohnbeiträge gedeckt. Mit der Reform AHV 21, die ja bald zur Abstimmung gelangen wird, soll ein weiterer Teil durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer sowie die Angleichung des Rentenalters von Frau und Mann abgedeckt werden. Das kumulierte Defizit ist damit aber nach wie vor im dreistelligen Milliardenbereich und wird sich auch in absehbarer Zeit, insbesondere aufgrund der bevorstehenden Pensionierung der Babyboomer-Generation, nicht verbessern.

Obwohl der AHV-Ausgleichsfonds gemäss Artikel 107 Absatz 3 AHVG in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe sinken soll, hat der Bundesrat bis heute keine entsprechende konkrete Zielsetzung festgelegt. Mit dieser Motion soll deshalb der Grundsatz festgehalten werden, wonach 2050 kein Umlagedefizit besteht, d. h. die AHV finanziell gesund ist, und der Fondsstand mindestens einer Jahresausgabe der AHV entspricht.

Wie bereits ausgeführt, hat der Nationalrat die Motion gutgeheissen und sie auch angenommen.

Die Mehrheit unserer Kommission unterstützt dieses Anliegen, wonach die AHV bis ins Jahr 2050 nachhaltig, aber auch generationengerecht finanziert werden soll. Selbst wenn der Zeithorizont mit 2050 weit gesteckt ist - auch das haben wir diskutiert -, teilt die Kommissionsmehrheit das Ziel, dass die AHV, unser wichtigstes Sozialwerk, nachhaltig ausgestaltet sein und auch auf lange Sicht über sichere finanzielle Grundlagen verfügen muss. Zudem empfiehlt der Bundesrat die Motion ebenfalls zur Annahme.

Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass die äusserst langfristige Perspektive keine verlässlichen Vorhersagen bezüglich der Lebenserwartung und der wirtschaftlichen Entwicklung erlaube. Deshalb empfindet sie diese Motion als nicht seriös, vor allem wegen der Langfristigkeit ihres Zieles. Die Minderheit wird sich dazu sicher noch separat äussern.

Zusammen mit der Mehrheit der Kommission beantrage ich Ihnen, die Motion anzunehmen.