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preparatory:AB 303331

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-14

Wortprotokoll

Die Motion Silberschmidt kommt aus dem Nationalrat. Herr Silberschmidt ist ja ein grosser Verfechter von Rentenalter 67, 68, 69, 70 - nach oben offen. Um seine Forderungen plausibilisieren zu können, sagt er, man müsse Prognosen für die nächsten Jahrzehnte machen. Wir haben bei der AHV für die nächsten Jahrzehnte extreme Defizite. Erst ein solches Szenario erlaubt es dann, solche Gespenster an die Wand zu malen und zu sagen, man müsse das Rentenalter erhöhen, unabhängig davon, ob es Arbeitsplätze für die Leute gibt, unabhängig davon, wie die Befindlichkeit der künftigen Generationen sein wird - so viel vielleicht zum Hintergrund dieser Motion.

Die Begründung der Kommissionsminderheit dafür, diese Motion abzulehnen, ist, dass die Motion eine rein ideologische Wirkung erzielt. Prognosen zur AHV in dreissig Jahren sind unseriös und können mit normalen volkswirtschaftlichen Annahmen nicht begründet werden. Dass das so ist, sollte Ihnen vielleicht ein Blick in die Vergangenheit nachvollziehbar machen. Es ist so, dass man hier längere Zeiträume im Auge behalten muss, wenn man die Tragweite solcher Forderungen anschauen möchte. Gehen wir nun dreissig Jahre zurück, zum Anfang der Neunzigerjahre. Mitte der Neunzigerjahre gab es Berichte aus dem EDI, die IDA Fiso hiessen - der Übername war dann "IDA-Fiasko". Damals wurden enorme Defizite für die AHV und fast der Untergang der AHV innert zehn Jahren prognostiziert. Wir wissen es: Das war dann nicht der Fall. Es gab vielmehr über all diese Jahre Überschüsse in der AHV.

Anfang der Nullerjahre dasselbe: Für das Jahr 2010 wurden damals grosse Defizite prognostiziert, die dann Einschnitte bei den Leistungen nötig machen würden; auch dies alles ist so nicht eingetreten. Die Prognosen Anfang der Zehnerjahre waren genauso: Für das Jahr 2020 wurden enorme Defizite vorausgesagt; aber all das ist nicht eingetreten.

Effektiv ist die AHV äusserst solid finanziert, was auf den genialen Finanzierungsmechanismus zurückgeht. Der Finanzierungsmechanismus der AHV beruht ja darauf, dass auf den gesamten Löhnen, den gesamten Erwerbseinkommen, Beiträge erhoben werden. Die AHV ist so konzipiert, dass der gesamte wirtschaftliche Fortschritt für die Finanzierung mitgenommen wird. Es brauchte nur bescheidene Zusatzfinanzierungen, und dies, obschon die Zunahme der Lebenserwartung in dieser Zeit recht hoch war und obschon sich die [PAGE 534] Zahl der Rentnerinnen und Rentner seit Anfang der Neunzigerjahre verdoppelt hat. Zusatzfinanzierungen mussten nur Ende der Neunzigerjahre über ein Demografieprozent bei der Mehrwertsteuer wie auch Anfang der Zwanzigerjahre über die STAF-Vorlage vorgenommen werden. Das waren die einzigen Zusatzfinanzierungen. Diese Finanzierungen waren effizient und nachhaltig.

Auch hier sind die heutigen Prognosen des BSV viel zu pessimistisch. So ist beispielsweise für das Jahr 2021 das reale Betriebsergebnis der AHV dreimal besser ausgefallen, als es prognostiziert worden war. Der Überschuss, den die AHV geschrieben hat, beträgt 2,5 Milliarden Franken. Das ist eine gute Ausgangslage für die bevorstehende Volksabstimmung im September. Es ist nicht nötig, jetzt zusätzliche Mehrwertsteuern für die AHV zu erheben. Die AHV ist für die nächsten Jahre solid finanziert, das umso mehr, als die Wirtschaftsentwicklung grundsätzlich positiv ist, die Beschäftigung wächst und die Löhne steigen. Das leicht inflationäre Umfeld ist zudem ebenfalls positiv für die AHV-Finanzen.

Aus diesen Gründen sind solche Szenarien nicht nachvollziehbar, die Prognosen über Jahrzehnte hinaus enthalten, um entsprechende Einschnitte bei den Leistungen zu begründen.

Es ist ohnehin so, dass vieles im Fluss ist, beispielsweise die Frage der Geburtenzahlen. Wie Sie vielleicht festgestellt haben, besagen die Zahlen des Bundesamts für Statistik, dass die aktuelle Zahl der Geburten einen so hohen Wert wie letztmals 1972 erreicht hat. Umgekehrt gesprochen: Letztes Jahr gab es wieder so viele Geburten wie seit 1972 nicht mehr. Es ist so, dass die Zahlen immer mit Vorsicht zu geniessen sind.

Wenn man das seriös überlegt, sollte es dazu führen, dass man darauf verzichtet, eine solche Motion anzunehmen und die Szenarien bis zum Jahr 2050 in den Sternen zu skizzieren. Es würde sich hier aufdrängen, die Verwaltung und den Bundesrat davon zu entlasten, unsinnige Arbeiten zu machen, die dann allenfalls einmal historisch interessant sein werden, wenn unsere Nachfolgerinnen und Nachfolger im Jahr 2050 darüber diskutieren würden, wie man die Welt früher einmal gesehen hat.