Wicki Franz · Ständerat · 2002-12-11
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Hier wird eine neue Bestimmung über die Bewirtschaftungspflicht des Pächters eingefügt. Die Bewirtschaftungspflicht wird umschrieben. Der Pächter ist grundsätzlich zur persönlichen Bewirtschaftung des Pachtgegenstandes verpflichtet. Absatz 2 gibt dem Pächter aber die Möglichkeit, die Bewirtschaftung unter seiner Verantwortung einem weiteren Personenkreis zu übertragen. Darunter fallen zunächst die Familienangehörigen und die Angestellten, aber auch die Mitglieder einer Betriebsgemeinschaft, welcher der Pächter selber angehört. Auch die Besorgung durch andere Dritte ist zulässig, jedoch beschränkt auf einzelne Arbeiten.