Germann Hannes · Ständerat · 2022-06-14
Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-14
Wortprotokoll
Unter der eher kryptischen Bezeichnung Trans-AL 2 hat das EDI im Jahr 2017 ein Projekt für eine sorgfältige Überprüfung zur Neutarifierung der Laboranalysen gestartet. Sie sehen, hinter "Trans-AL 2" versteckt sich der Begriff "Transformation Analysenliste". Der Bundesrat hat diese Überprüfung zu Recht angestossen, denn die Preise auf der bestehenden Laborliste sind nicht mehr aktuell. Das räumen auch die Labors selber ein.
Vorweg zwei positive Elemente:
1.[NB]Der Prozess Trans-AL 2 ist trotz pandemiebedingtem Unterbruch grösstenteils weit fortgeschritten, dies nicht zuletzt dank der engen Zusammenarbeit des BAG mit Fachpersonen der Labordiagnostik FAMH.
2.[NB]Das BAG stützt sich bei den Berechnungen auf gesicherte Daten und Modelle.
Anstatt nun aber die Ergebnisse dieser ganzheitlichen Prüfung abzuwarten, verkündete der Bundesrat in seiner Antwort auf die Frage Lohr 22.7005 am 7. März 2022, die Einführung eines Übergangstarifs zu prüfen. Deshalb habe ich den Bundesrat gebeten, mir vier Fragen zu beantworten. Dabei ging es vor allem darum zu klären, warum der Bundesrat nicht die Ergebnisse des Prozesses Trans-AL 2 abwartet und worin er die besondere Dringlichkeit eines Übergangstarifs sieht.
Dass der Bundesrat letzte Woche nun sogar vorgeprescht ist und ab 1. August 2022 eine lineare Senkung der Labortarife um 10 Prozent vornehmen will, finde ich inakzeptabel; dies umso mehr, weil als Grundlage stets fragwürdige Auslandpreisvergleiche herangezogen werden.
Die Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Mai dieses Jahres ist vor diesem neusten Hintergrund mehr als unbefriedigend. Beim Auslandvergleich wurden offensichtlich zwei Themen vermischt, der Prozess Trans-AL 2 und die Einführung eines Übergangstarifs. In der Antwort zu Ziffer 2 wird angegeben, dass das EDI plane, sowohl die Auslandvergleiche von Santésuisse als auch jene des Preisüberwachers zur Ausarbeitung des Übergangstarifs mit einzubeziehen. Die Antwort auf meine Frage gemäss Ziffer 3 legt hingegen nahe, dass die Tarifkürzung nicht auf dem Auslandpreisvergleich des Preisüberwachers beruhe. Nun, Herr Bundesrat, was gilt denn nun genau? Ich bitte Sie, die Antworten auf meine Fragen zu überarbeiten und dabei klar zu definieren, ob man sich bei den einzelnen Prozessen, Übergangstarif und Trans-AL 2, auf Auslandpreisvergleiche stützt.
An dieser Stelle erinnere ich nochmals an die bekannte Problematik des Auslandpreisvergleichs: Schweizer Löhne sind bekanntlich im Vergleich zum Ausland zwei- bis dreimal höher. Eine Fachperson im Gesundheitswesen verdient bei uns deutlich mehr als eine Berufskollegin im Ausland. Wollen Sie unseren Fachleuten im Laborbereich einfach die Löhne kürzen und bei gleichbleibenden Lebenshaltungskosten auf Auslandniveau senken? Es kommt dazu, dass Laboranalysen personalintensiv sind. Die Personalkosten machen fast 40 bis 50 Prozent aus.
Wer also beim Personal spart, nimmt zwangsläufig längere Wartezeiten bei Laborresultaten in Kauf. Eigentlich sollte uns noch deutlich in Erinnerung sein, welche Bedeutung die Labors gerade in der Pandemie hatten. Wir sind darauf angewiesen, so rasch wie möglich präzise Ergebnisse zu erhalten. Wer hier sparen will, muss ebenso in Kauf nehmen, dass die gut funktionierende, dezentrale und damit schnelle und flexible Versorgungsstruktur in der Schweiz zerstört wird. Dies würde vor allem zulasten der Rand-, Land- und Bergregionen gehen.
Darüber hinaus möchte ich auf die vom Bundesrat angesprochene Dringlichkeit eines Übergangstarifs eingehen. Es besteht keinerlei Dringlichkeit. Die Laborkosten machen seit Jahren unverändert rund 6,5 Prozent der Kosten pro Kopf in der obligatorischen Krankenversicherung und rund 2 bis 3 Prozent der gesamten Gesundheitskosten aus. Die Einführung eines Übergangstarifs ist darum nicht notwendig und lässt sich auch politisch nicht rechtfertigen. Hektik ist bekanntlich kein guter Ratgeber.
Lassen Sie das BAG den laufenden Prozess Trans-AL 2 zielstrebig und sorgfältig zu Ende führen. Denn eine qualitativ hochwertige und zeitlich zuverlässige Laborantwort ist entscheidend für die nachfolgende medizinische Behandlung und deren Erfolg. Ihre Hausärztin, Ihr Hausarzt oder die Ärzte in Ihrem Spital werden Ihnen das bestätigen.
Ich bitte Sie, diesen Fakten Rechnung zu tragen.