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Müller Damian · Ständerat · 2022-06-14

Müller Damian · Ständerat · Luzern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-14

Wortprotokoll

Weil sich meine Interpellation der vorangehenden anreiht, versuche ich, Doppelspurigkeiten zu vermeiden.

Die Laborbranche steht in der Kritik. Der Vorwurf lautet, die Labortarife seien im Vergleich zum Ausland viel teurer. Letzte Woche entschied das Bundesamt für Gesundheit, also das BAG, die Tarife für Laboranalysen ab dem 1. August dieses Jahres, also in wenigen Wochen, um 10 Prozent zu senken. Die lineare Senkung soll zu Einsparungen von jährlich rund 140 Millionen Franken führen.

Schon in den letzten Monaten wurde die Debatte um die Laborpreise befeuert durch einen Bericht des Preisüberwachers, der aufgrund von Auslandpreisvergleichen ein Einsparpotenzial von jährlich 1 Milliarde Franken kalkulierte, bei einem Gesamtvolumen von lediglich 1,8 Milliarden Franken. Der Verband der medizinischen Laboratorien der Schweiz hat daraufhin verschiedene Daten zu Labortarifen in Deutschland analysiert und kam zum Schluss, dass die Tarifunterschiede nur marginal seien.

In meiner Interpellation habe ich dem Bundesrat dazu deshalb verschiedene Fragen gestellt - besten Dank für die Beantwortung! Allerdings stellen mich die Antworten nicht zufrieden. Ich führe gerne aus, weshalb dies so ist.

Wie Sie wissen, haben wir in der vergangenen Wintersession die Motion 19.4492, "Laborkosten zulasten der OKP", von Nationalrat Lohr angenommen. Im Rahmen der Debatte erklärten Sie, Herr Bundesrat, dass Sie nicht beabsichtigen würden, eine pauschale Senkung der Tarife vorzunehmen. Vielmehr müsse jede Analyse individuell bewertet werden, weil die Bestimmungen des KVG dies so vorsehen würden.

Drei Monate später: In Ihrer Antwort auf die Frage 22.7005, "Wann werden die Laborpreise endlich gesenkt?", ebenfalls von Nationalrat Lohr, widersprachen Sie Ihrer eigenen Aussage. Damit nun rasch Einsparungen bei den Laboranalysen realisiert werden können, soll mit einer linearen Senkung ein Übergangstarif eingeführt werden. Auf welcher Datenlage dieser Übergangstarif basiert, bleibt bei der Beantwortung meiner Interpellation unklar und widersprüchlich. Offen bleibt etwa die Frage, ob die Auslandvergleiche des Verbands der medizinischen Laboratorien der Schweiz (FAMH) und des Preisüberwachers berücksichtigt werden oder nicht.

Der Bundesrat begründet den Übergangstarif damit, dass die aktuellen Tarife im Vergleich zum Ausland deutlich höher seien. An dieser Stelle schreibt er, dass er sich nicht zur Aussagekraft der Auslandpreisvergleiche des FAMH und des Preisüberwachers äussere. An dieser Stelle schreibt er nochmals, das BAG habe den Auslandpreisvergleich des Preisüberwachers und die entsprechende Stellungnahme des Verbands in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung bei der Erarbeitung des Übergangstarifs berücksichtigt.

Ja, und was nun? Der Verband hat in einer Stellungnahme auf grobe Unzulänglichkeiten im Berechnungsmodell des Auslandpreisvergleichs des Preisüberwachers hingewiesen. Wird dieses Berechnungsmodell nun für die Erarbeitung des Übergangstarifs herangezogen, müsste man diesen Hinweisen doch zuerst nachgehen.

Wie gesagt, letzte Woche, am 9. Juni, noch bevor ich die Gelegenheit hatte, mich zur Beantwortung der Interpellation zu äussern, publizierte das BAG eine Medienmitteilung. In dieser wurde angekündigt, dass die Tarife für Laboranalysen ab dem 1. August linear um 10 Prozent gesenkt werden. Wurde vor diesem Entscheid die zuständige Eidgenössische Kommission für Analysen, Mittel und Gegenstände konsultiert, so, wie das in der Beantwortung meiner Interpellation versichert wurde? Dies ist durch Artikel 52 Absatz 1 KVG vorgeschrieben.

Sehr kurzfristig erfolgten auch die Ergänzungen der vorberatenden Kommission des Nationalrates beim Ja zum indirekten Gegenvorschlag zur Kostenbremse-Initiative in dieser Session, unter anderem bei Artikel 37a KVG, der die Vertragsfreiheit bei Laboranalysen vorsieht. Sollte unsere Kammer diesem Systemwechsel im KVG ebenfalls zustimmen, käme es zu radikalen Veränderungen in der Labordiagnostik.

Genau vor diesem Hintergrund bin ich sehr skeptisch gegenüber einer zusätzlichen kurzfristigen Massnahme wie der unterdessen angekündigten Einführung eines Übergangstarifs. Wir sollten also zuerst die laufenden Projekte, Vorstösse und Vorlagen eingehend bearbeiten. Der ordentliche Abschluss des bereits fortgeschrittenen Projektes Trans-AL 2 des BAG, Kollege Germann hat darauf hingewiesen, scheint mir dazu der richtige Weg zu sein. Von einer weiteren linearen Tarifsenkung, wie sie vom BAG in der Medienmitteilung vom 9.[NB]Juni 2022 in Aussicht gestellt wurde, ist dringend abzusehen. In diesem Sinn äusserten Sie sich, Herr Bundesrat Berset, ja auch vor sechs Monaten im Zusammenhang mit der Annahme der Motion Lohr 19.4492. Wieso jetzt plötzlich Dringlichkeit bestehen sollte, lässt sich nicht begründen. Die Laborkosten machen seit Jahren 6,5 Prozent der obligatorischen Krankenversicherung pro Kopf aus.

Selbstverständlich bin ich mir der Notwendigkeit von Einsparungen bei den Gesundheitskosten bewusst. Aber diese Einsparungen müssen koordiniert auf der Basis von Fakten mit einer Gesamtsicht erfolgen. Schnellschüsse, wie sie jetzt abgefeuert werden, bringen aus meiner Sicht nichts.