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Binder-Keller Marianne · Nationalrat · 2022-06-15

Binder-Keller Marianne · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-15

Wortprotokoll

Wir beraten heute über ein Geschäft, das sich über mehrere Jahre hinzieht. Es geht um fünf gleichlautende parlamentarische Initiativen aus dem Jahr 2013. Frauen und Männer, welche in einer eingetragenen Partnerschaft mit einer Schweizerin oder einem Schweizer leben, sollten sich erleichtert einbürgern lassen können und somit Paaren in traditionellen Ehen gleichgestellt werden.

Die Historie sehen Sie auf der Fahne, die - das eine persönliche Bemerkung - beinahe für Schulungszwecke verwendet werden könnte. Im November 2015 beantragte die Staatspolitische Kommission des Nationalrates, dem Begehren nach erleichterter Einbürgerung bei eingetragenen Partnerschaften zu entsprechen. Der Nationalrat stimmte dem im März 2016 zu. Der Ständerat wiederum beschloss im September 2016, das Geschäft bis zur Erledigung der parlamentarischen Initiative für die "Ehe für alle" auszusetzen. In der Wintersession 2016 folgte der Nationalrat dem Beschluss des Ständerates. Sechs Jahre später steht das Geschäft beim Ständerat wieder auf der Traktandenliste, diesmal will er aber nicht mehr darauf eintreten.

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates ist gleicher Meinung und beantragt Ihnen heute dasselbe, dies mit einem Stimmenverhältnis von 14 zu 10 Stimmen. Unterdessen, so die Überlegungen, wurde nämlich die "Ehe für alle" vom Volk angenommen. Das Anliegen ist erfüllt, weil die zivile Ehe nun allen Paaren offensteht und damit auch der Zugang zur erleichterten Einbürgerung für die Partnerinnen und Partner. Am 1. Juli treten die Gesetzes- und Verordnungsänderungen in Kraft. Die Möglichkeit, eine eingetragene Partnerschaft einzugehen, gibt es ab dem 1. Juli 2022 nicht mehr. Eingetragene Partnerschaften können ohne grossen Aufwand und kostengünstig - das versichert uns wenigstens die Verwaltung - in eine Ehe umgewandelt werden. Dazu erklären die Paare einfach gemeinsam vor einer Zivilstandsbeamtin oder einem Zivilstandsbeamten, dass ihre eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umgewandelt werden solle, und schon sind sie verheiratet. Die Erklärung für eine Umwandlung der eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe kann jederzeit erfolgen, sie ist an keine Frist gebunden.

Das Bundesgesetz über die eingetragene Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare bleibt aber weiterhin in Kraft, weil es weiterhin eingetragene Partnerschaften nach altem Recht geben wird. Dies dient der Minderheit Ihrer Kommission als Anlass dazu, den Entwurf aufrechtzuerhalten. Sie argumentiert damit, dass auch hier die Gleichberechtigung erreicht werden müsse. Denn es gebe schliesslich schon ein Gesetz. Das Recht, in einer eingetragenen Partnerschaft zu leben, sei somit nach wie vor gegeben.

Die Mehrheit der Kommission ist jedoch der Auffassung, dass die "Ehe für alle" genau dafür geschaffen wurde, dass endlich in allen Belangen Gleichberechtigung herrscht. Deswegen werden ab dem 1. Juli ja auch keine eingetragenen Partnerschaften mehr eingegangen werden können, sondern ausschliesslich noch Ehen. Man wollte eben den Mangel einer eingetragenen Partnerschaft gegenüber einer Ehe beheben.

Aktuell leben rund 1500 ausländische Personen mit einer Schweizerin oder einem Schweizer in einer eingetragenen Partnerschaft. Gemäss Staatssekretariat für Migration und Bundesamt für Justiz zeigen die ersten Erfahrungen, dass die überwiegende Mehrheit der betroffenen Personen, die sich in Zukunft einbürgern lassen wollen, die eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lässt. Das SEM und das BJ hätten bereits zahlreiche Anfragen von betroffenen Personen erhalten.

Für diejenigen Personen, welche die eingetragene Partnerschaft nicht in eine Ehe umwandeln lassen, sich aber trotzdem einbürgern lassen wollen, steht immerhin der Weg der ordentlichen Einbürgerung offen. Dieser hat die gleichen verkürzten Fristen wie die erleichterte Einbürgerung, also fünf Jahre Aufenthalt und drei Jahre in eingetragener Partnerschaft.

Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen folglich Nichteintreten. Sie achtet den freien Willen eines jeden Menschen, seine eingetragene Partnerschaft nicht in eine Ehe umwandeln zu wollen. Diese Möglichkeit ist intakt, und es liegt auch keine Diskriminierung vor, wenn die eingetragene Partnerschaft so bleibt, wie sie ist. [PAGE 1179]