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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-15

Wortprotokoll

Ich präsentiere Ihnen die Empfehlungen des Bundesrates zu den Artikeln 5 bis 15.

Artikel 5 verlangt von allen Unternehmen, dass sie bis 2050 ihre Emissionen auf netto null vermindern. Der Bundesrat unterstützt dieses starke Signal an die Wirtschaft. Dass sie, wie die Minderheit Egger Mike verlangt, ihre Treibhausgasemissionen "so weit wie möglich" vermindert, findet der Bundesrat zu wenig konkret. So etwas müssen Sie nicht ins Gesetz schreiben, weil die Wirtschaft das längstens begriffen hat. Einige von Ihnen haben es gestern bereits gesagt: Die Wirtschaft ist in Bezug auf den Klimaschutz sehr gut und motiviert unterwegs. Was sie aber braucht, sind die politischen [PAGE 1181] Rahmenbedingungen. Diese müssen geklärt sein, und die Investitionssicherheit muss gegeben sein. Das ist Ihre Aufgabe. Aber ich denke, der Wirtschaft können Sie getrost sagen, sie soll ihre Emissionen bis im Jahr 2050 auf netto null vermindern. Das ist für sie kein Problem.

Selbstverständlich begleiten wir sie. Wir können sie auch unterstützen. Der Bund ist bereit, die Unternehmen bei der Entwicklung von solchen sogenannten Fahrplänen zu unterstützen und auch Grundlagen bereitzustellen. Bereits ab nächstem Jahr bietet Energie Schweiz eine fachkundige Beratung und Umsetzungsbegleitung, damit die Unternehmen für ihren Betrieb eine individuelle Roadmap zur Dekarbonisierung erarbeiten können. Das ist ein Bedürfnis aus der Wirtschaft, das wir in diesem Sinn gerne unterstützen werden. Der Bundesrat hat bekanntlich am 3. Juni dieses Jahres auch das Budget von Energie Schweiz aufgestockt.

Gleichzeitig will der Bundesrat insbesondere für die treibhausgasintensiven Unternehmen stärkere Anreize schaffen. Er hat in der Revision des CO2-Gesetzes, deren Vernehmlassung jetzt zu Ende gegangen ist, einen stärkeren Absenkpfad im Emissionshandelssystem vorgeschlagen. Das heisst, Unternehmen, die sich über eine Verminderungsverpflichtung von der CO2-Abgabe befreien, sollen neu darlegen, wie sie bis 2040 aus fossilen Brennstoffen aussteigen.

Ich äussere mich jetzt noch zu den Artikeln 6 und 7. Es geht hier um die Förderung von neuartigen Technologien und die Absicherung von Risiken für öffentliche Infrastrukturen. Ich habe es Ihnen gestern bereits gesagt: Der Bundesrat denkt, dass das eine gute Idee ist, er unterstützt aber die Finanzierung, die Sie für diese Idee vorgesehen haben, nicht. Er möchte diese Finanzierung nicht über die allgemeinen Bundesmittel vornehmen. Der Bundesrat vertritt die Meinung, dass Anschubfinanzierungen gerade für wenig erprobte und noch nicht marktfähige Technologien durchaus sinnvoll sein können; ich habe Ihnen gestern ausgeführt, warum das wichtig ist. Wir haben dort eine Finanzierungslücke, die vom Markt ungenügend oder nicht gedeckt wird. Der Bundesrat ist aber der Meinung, dass wir dies im CO2-Gesetz, das er Ihnen dann vorlegen wird, aufnehmen können. Der Bundesrat hat bereits eine Aufstockung des Technologiefonds aus der CO2-Abgabe vorgeschlagen, und er ist auch bereit, weitere Alternativen für die Finanzierung zu prüfen. Deshalb ist der Bundesrat hier der Meinung, Sie könnten die Minderheit Graber unterstützen.

Zu Artikel 9: Eine bedeutende Rolle bei der Transition hin zu netto null kommt selbstverständlich dem Finanzmarkt zu. Investitionen, die wir heute tätigen, sind entscheidend für die Emissionen von morgen. Die klimaverträgliche Ausrichtung der Finanzflüsse ist eines der drei Ziele des Pariser Übereinkommens. Die Schweiz hat sich mit der Ratifikation folglich auch dazu bekannt, und es ist deshalb nur logisch, dieses Ziel in den indirekten Gegenvorschlag aufzunehmen. Die Minderheit Graber möchte Artikel 9 streichen. Das findet der Bundesrat keine gute Idee. Er unterstützt hier die Mehrheit Ihrer Kommission.

Artikel 11 gibt die Leitlinien für die Umsetzung der Ziele nach diesem Gesetz vor. Der Bundesrat ist ebenfalls der Meinung, dass die Massnahmen in erster Linie im CO2-Gesetz geregelt werden sollten. Die vorgeschlagenen drei Etappen entsprechen den Plänen des Bundesrates auf dem Weg zu netto null. Wie gesagt, noch in diesem Herbst wird er dem Parlament im Rahmen des Gesetzes die konkreten Massnahmen unterbreiten. Das wäre dann das Gesetz für die erste Periode, für die Periode 2025-2030. Im Einklang mit der Fortschreibung der internationalen Klimapolitik und den entsprechenden Verpflichtungen der Schweiz wird der Bundesrat Ihnen dann weitere Revisionen, zuerst für die Zeit nach 2030 und dann für die Zeit nach 2040, rechtzeitig unterbreiten.

Die Minderheit Rüegger möchte Artikel 11 streichen. Das lehnt der Bundesrat ab. Er denkt, dass genau dieses etappenweise Vorgehen der Wirtschaft auch Investitionssicherheit gibt und zeigt, wie man vorgehen muss. Diese Rahmenbedingungen - noch einmal - sind das, was die Politik jetzt der Wirtschaft aufzeigen soll.

Eine weitere Minderheit Rüegger in Artikel 11 Absatz 4 betrifft die Anpassung an den Klimawandel. Die Massnahmen zur Begrenzung der Risiken sind in vielen Sektoren eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen, zum Beispiel bei den Naturgefahren oder in der Forstwirtschaft. Daher findet es der Bundesrat angemessen, das auch im indirekten Gegenvorschlag explizit zum Ausdruck zu bringen.

Anpassungsmassnahmen sind etwas ganz Wichtiges, gerade wenn Sie an die Berggebiete denken. Sie haben es im letzten Sommer mit dem Hochwasser gesehen. Sie wissen genau, dass wir hier Anpassungsmassnahmen brauchen, um die Bevölkerung zu schützen, um wichtige Infrastrukturen zu schützen, um Schäden abzuwenden. Ich denke, hier wäre eine Streichung von Absatz 4 auch ein total falsches Signal. Wir wollen die Menschen gerade auch in den Berggebieten unterstützen, die von den Folgen des Klimawandels ganz besonders betroffen sind.

Ich komme noch zum Handlungsbedarf im Gebäudesektor; ich habe das gestern ebenfalls bereits ausgeführt und kann mich daher kurzfassen: Der Bundesrat ist der Meinung, dass das Sonderprogramm, das die Mehrheit Ihrer Kommission hier vorschlägt, sinnvoll ist. Es geht in die gleiche Richtung, wie sie auch der Bundesrat in seinem Entwurf zum CO2-Gesetz vorgesehen hat. Ich glaube, es macht daher Sinn, dass man jetzt rasch vorwärtsgeht, dass diese Gebäudesanierungen wirklich gemacht werden. Es ist auch wichtig - ich sage es noch einmal -, dass gleichzeitig die Elektrowiderstandsheizungen ersetzt werden können. Wir können mit dem Ersatz von Elektrowiderstandsheizungen 2 Terawattstunden Strom einsparen. Das ist reine Stromverschwendung, was hier passiert, und zwar ausgerechnet im Winter.

All diejenigen, die sich um mögliche Strommangellagen, um Winterlücken sorgen, müssen hier jetzt also wirklich auch Farbe bekennen und sagen: "Ja, wir wollen, dass diese Elektroheizungen überall, wo es möglich ist, möglichst rasch ersetzt werden." Damit können Sie einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten. Deshalb unterstützt der Bundesrat auch das Sonderprogramm, das die Mehrheit Ihrer Kommission in diesem indirekten Gegenentwurf beantragt.

Zusammenfassend kann ich für diesen Block sagen: Der Bundesrat empfiehlt Ihnen, bei den Artikeln 5, 9 und 11 sowie beim Bundesbeschluss über die Finanzierung des Sonderprogrammes zum Ersatz von Heizungsanlagen der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.