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Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · 2022-06-15

Vincenz-Stauffacher Susanne · Nationalrat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-15

Wortprotokoll

Im Block 2 geht es um die Ziele zur Anpassung an den Klimawandel und zur klimaverträglichen Ausgestaltung der Finanzmittelflüsse, um die Vorbildfunktion von Bund und Kantonen sowie um zwei ausgewählte Einzelmassnahmen, die Technologieförderung in der Industrie und die Beschleunigung des Heizungsersatzes.

Die Artikel 5, 6 und 7 sehen eine Unterstützung des Strukturwandels in der Industrie hin zu einer klimaverträglichen Wirtschaft vor. Für Unternehmen und Branchen, die bis 2029 Netto-null-Fahrpläne bis 2050 ausarbeiten, stellt der Bund zum einen Grundlagen und eine fachkundige Beratung zur Verfügung. Zum andern werden im Rahmen dieser Fahrpläne Finanzhilfen für neuartige Technologien und Prozesse zur Verfügung gestellt. Sodann sollen Risiken von Investitionen in öffentliche Infrastrukturbauten abgesichert werden. Hierfür sollen, bei einer Laufzeit der Massnahme von sechs Jahren, gesamthaft maximal 200 Millionen Franken pro Jahr eingestellt werden. [PAGE 1182]

Eine Minderheit Egger Mike will in Artikel 5 Absatz 1 eine abgeschwächte Regelung, wonach die Unternehmen lediglich angehalten sind, ihre Treibhausgasemissionen bis 2050 so weit als möglich zu reduzieren. Dieser Antrag wurde in der Kommission mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Der Bundesrat beantragt die Streichung der Artikel 6 und 7 und will damit auf die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Technologieförderung verzichten. Er erachtet die entsprechenden Massnahmen zwar als sinnvoll, sieht dafür aber keinen finanziellen Spielraum. Die Mehrheit Ihrer Kommission will an dieser Massnahme ausdrücklich festhalten. Sie erachtet die entsprechende Investition als zielführend, da die Industrie bei der Energiewende eine wichtige Rolle spielt. Mit den so geförderten Technologien und Innovationen wird der Weg hin zu netto null geebnet, und "early movers" werden belohnt. Für die Streichung der Artikel 6 und 7 setzt sich auch eine Minderheit Graber ein. Der entsprechende Antrag ist in der Kommission mit 16 zu 6 Stimmen unterlegen.

Gemäss Artikel 9 soll der Bund dafür sorgen, dass der Schweizer Finanzplatz einen effektiven Beitrag zur emissionsarmen Entwicklung leistet. Dabei kann der Bund Vereinbarungen mit der Finanzbranche abschliessen. Eine Minderheit Klopfenstein Broggini will in Absatz 2 eine Verpflichtung zum Abschluss von Vereinbarungen. Die Kommission lehnte einen solchen Antrag mit 15 zu 9 Stimmen ab. Eine Minderheit Graber will den gesamten Artikel 9 streichen. Dieses Anliegen unterlag in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen.

Artikel 10 statuiert eine Vorbildfunktion von Bund und Kantonen. Dabei muss die zentrale Bundesverwaltung bereits bis 2040 mindestens netto null Emissionen aufweisen. Die Kantone sollen dies anstreben.

In Artikel 11 wird hinsichtlich der Umsetzung der Ziele geregelt, dass der Bundesrat die betroffenen Kreise anhört und der Bundesversammlung unter Berücksichtigung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse jeweils rechtzeitig Vorschläge unterbreitet. Die Vorschläge müssen auf eine Stärkung der Volkswirtschaft und auf Sozialverträglichkeit ausgerichtet sein. Eine Minderheit Rüegger will diesen Ansatz streichen. Dieser Streichungsantrag wurde in der Kommission mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Eine Minderheit Klopfenstein Broggini verlangt einen zusätzlichen Absatz 5, wonach der Bundesrat Zielwerte bei den Emissionsvorschriften für neue Personen- und Nutzfahrzeuge sowie Vorschriften für den Einsatz erneuerbarer Treibstoffe erlassen muss. Dieser Antrag wurde von der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt. Eine Minderheit Rüegger will sodann den ganzen Artikel streichen. Ein solcher Antrag unterlag in der Kommission mit 17 zu 7 Stimmen.

Schliesslich gehört zum Paket ein Sonderprogramm Heizungsersatz. Dieses wurde im Energiegesetz angesiedelt. Es sieht mit einem auf zehn Jahre angelegten Programm eine Beschleunigung der Förderung des Ersatzes von fossilen Heizungsanlagen, elektrischen Widerstandsheizungen und Warmwasseraufbereitungsanlagen vor. Sodann ist vorgesehen, dass der Bund Bürgschaften sprechen kann, wenn neben dem Heizungsersatz auch Massnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes vorgenommen werden. Dafür sollen jährlich gesamthaft 200 Millionen Franken aus dem allgemeinen Bundeshaushalt zur Verfügung gestellt werden.

Damit wird kein neues Förderprogramm geschaffen. Es handelt sich um eine Ergänzung des bestehenden Gebäudeprogramms. Ziel ist eine Beschleunigung, dies vor dem Hintergrund der nach wie vor zu tiefen Sanierungsquote. Mit der Laufzeit von zehn Jahren wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die Branche aktuell belastet und ein Fachkräfte-Ausbildungseffort nötig ist. Mit dem Klimaschutz geht auch eine Reduktion der Abhängigkeit von ausländischen fossilen Energieträgern einher. Die Schädlichkeit derartiger Abhängigkeiten wurde und wird durch den Ukraine-Krieg drastisch vor Augen geführt. Aus Sicht der Mehrheit profitiert von diesem Programm insbesondere auch das einheimische Gewerbe. Diese Massnahme wird auch vom Bundesrat unterstützt.

Eine Minderheit Rösti will das Heizungsersatzprogramm streichen. Es wird auf die finanziellen Lasten verwiesen und darauf, dass die Mittel in erster Linie in die Stromversorgungssicherheit investiert werden sollen. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist demgegenüber überzeugt, mit dieser Massnahme, die eine Ergänzung des bestehenden Gebäudeprogramms ist, einen wichtigen Hebel zu implementieren. Auch hier werden die Ergebnisse der Abstimmung über das CO2-Gesetz berücksichtigt. Die Bevölkerung ist nicht bereit, Mehrbelastungen oder mehr Steuern zu tragen.

Der Weg, der mit diesem Programm gewählt wird, nämlich der finanzielle Anreiz, ist damit die konsequente Lösung und gibt der Branche eine attraktive Perspektive. Der Antrag Rösti auf Streichung, der jetzt als Minderheitsantrag vorliegt, wurde in der Kommission mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

So viel zu Block 2. Namens der Mehrheit Ihrer Kommission bitte ich Sie, in Block 2 den Mehrheitsanträgen zu folgen und die Minderheitsanträge abzulehnen.