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Graf Maya · Ständerat · 2022-06-15

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-06-15

Wortprotokoll

Diese BVG-Vorlage und unser Entscheid über Eintreten sind wichtig. Wir müssen uns genügend Zeit nehmen. Ich möchte vorab gerne noch einmal die drei wichtigen Ziele erwähnen, die mit dieser Reform der beruflichen Vorsorge erreicht werden sollen. Ich möchte auch klarstellen, dass ich im Grundsatz den Sozialpartnerkompromiss und somit den Entwurf des Bundesrates immer noch - mit einer Ausnahme, die ich dann noch erläutern werde - als geeignet erachte, um diese drei Ziele zu erreichen.

1.[NB]Die Finanzierung soll - das ist eines der Ziele - trotz höherer Lebenserwartung und tieferen Anlagerenditen gesichert werden.

2.[NB]Teilzeitbeschäftigten und Leuten mit kleinen Einkommen soll in Zukunft eine bessere Versicherung ermöglicht werden.

3.[NB]Für alle Versicherten soll, das ist auch ganz wichtig, das Rentenniveau gehalten werden, obwohl wir den Umwandlungssatz senken müssen.

Bei der Beratung der heute vorliegenden Vorlage muss der Höhe der Renten von Frauen ganz besondere Beachtung geschenkt werden. Denn die Erwerbsarbeit und der grosse Anteil an Care-Arbeit führen heute bei vielen Frauen zu unwürdig tiefen Renten.

Zwar können sich die Frauen auf die AHV verlassen. Dort wurden auch Betreuungs- und Erziehungsgutschriften sowie das Rentensplitting eingeführt. Das verringert den Rentenrückstand der Frauen. So ist es nach dem Bundesamt für Statistik auch so, dass die AHV-Renten der Frauen und der Männer heute ungefähr gleich hoch und auch ungefähr gleich verteilt sind.

Die berufliche Vorsorge dient aber den Frauen und ganz besonders jener Generation von Frauen, die nun in den nächsten Jahren - bis in 15 Jahren - in Rente geht, kaum als Ergänzung. Denn auch heute noch erhält ein Drittel der Frauen keine Rente aus der zweiten Säule. Bei den Frauen, bei denen eine Pensionskassenrente vorhanden ist, ist die mittlere Pensionskassenrente nur etwa halb so hoch wie diejenige von Männern. Die Hälfte der Frauen, die 2020 pensioniert wurden, erhält eine Pensionskassenrente unter 1067 Franken pro Monat. Auch die Kapitalbezüge der Frauen fallen bis zu zweieinhalbmal tiefer aus als jene der Männer.

Diese grossen Differenzen lassen sich natürlich hauptsächlich mit den unterschiedlichen beruflichen Laufbahnen erklären. Frauen unterbrechen häufiger ihre Erwerbstätigkeit und arbeiten mehr Teilzeit und im Tieflohnsegment. Es ist daher eine beschämende Realität, dass fast 11 Prozent aller Frauen bei Renteneintritt auf Ergänzungsleistungen angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. 2020 bezogen über 140[NB]000 Frauen Ergänzungsleistungen zur AHV. Bei den Männern waren es halb so viele.

Warum stelle ich diese Tatsachen voraus? Weil wir heute hier im Ständerat mit der BVG-Reform die Möglichkeit haben, der Gleichstellung in der beruflichen Vorsorge näher zu kommen und vor allem den Systemfehler des fixen Koordinationsabzuges zu beheben. Das betrifft Artikel 8 BVG in unserer Vorlage. Diese Korrektur ist seit 35 Jahren eine überparteiliche Forderung von Politikerinnen und Frauenorganisationen. Wir haben dazu ja auch von vier grossen Frauendachverbänden ein entsprechendes Schreiben bekommen. Ich möchte hier auch meine Interessenbindung bekannt geben: Ich bin Copräsidentin von Alliance F.

Die Mehrheit Ihrer SGK beantragt Ihnen nun diesen Systemwechsel. Ich möchte Ihnen sehr empfehlen, der Mehrheit zu folgen. Ein prozentualer Koordinationsabzug ist fair, denn er versichert endlich auch kleinere Einkommen, Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte anteilsmässig gleich gut wie höhere Einkommen. Der fixe Koordinationsabzug von heute rund 25[NB]000 Franken ist nämlich massgeblich dafür verantwortlich, dass kleine Einkommen, Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigte fürs Alter sehr schlecht abgesichert sind. Rentnerinnen, wir haben es gehört, erhalten so heute über alle drei Säulen hinweg einen Drittel weniger Rente. Das sind im Schnitt 20[NB]000 Franken pro Jahr weniger im Vergleich zur Rente, die Männer aus den drei Säulen erhalten. Wenn wir einen Koordinationsabzug von 15 Prozent des AHV-Lohns machen, wie die Mehrheit Ihnen beantragt, ist jedes Einkommen, das die Eintrittsschwelle von 17[NB]208 Franken übersteigt, zu 85 Prozent des AHV-Lohns versichert. Wenn eine Person bereits einen AHV-pflichtigen Lohn von 25[NB]000 Franken hat, erhält sie neu eine jährliche Altersrente von 5865 Franken anstatt heute 1219 Franken. Viele Frauen und Männer arbeiten ja mit kleinen Pensen.

Der Kommissionssprecher hat es gesagt: Es ist auch so, dass mit diesem Prinzip, die Eintrittsschwelle zu senken und einen proportionalen Koordinationsabzug einzuführen, 140[NB]000 Personen neu im BVG versichert werden könnten. Der proportionale Koordinationsabzug stärkt auch den BVG-Sparprozess von tiefen Löhnen bis zu 50[NB]000 Franken viel deutlicher als die Modelle von Bundesrat und Nationalrat. Wenn wir wieder den Jahreslohn von 25[NB]000 Franken nehmen: Damit könnten anstelle von heute nur 17[NB]925 Franken neu fast 100[NB]000 Franken an Altersguthaben angespart werden.

Was wir heute beschliessen, gilt dann vor allem für die zukünftigen Generationen. Wenn dort während einer gewissen Phase ein Teilzeitpensum ausgeübt wird, z. B. wenn die Menschen in der Kindererziehung gebraucht werden oder es eine Weiterbildung zu absolvieren gilt, dann ist es wichtig, dass der kleinere Lohn in dieser Phase anteilsmässig genau gleich versichert ist wie ein höherer Lohn. Nach der Variante der Mehrheit sind 85 Prozent des Jahreslohns zu versichern.

Das ist auch wichtig, weil das Alterskapital später eben auch die Möglichkeit gibt, z. B. Eigentum zu erwerben oder in die Selbstständigkeit zu starten. Wir möchten also auch kleineren, mittleren Einkommen mit einer fairen zweiten Säule mehr Selbstständigkeit ermöglichen.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen gerne bekannt geben, dass ich bereit bin, meinen Minderheitsantrag zu Artikel 2, der eine Eintrittsschwelle von 12[NB]548 Franken vorsieht, zugunsten des Mehrheitsantrages, der eine Eintrittsschwelle von 17[NB]208 Franken vorsieht, zurückzuziehen. Dieses Modell haben wir durchgerechnet und festgestellt, dass es auch für Arbeitnehmende und Arbeitgebende in den Tieflohnbranchen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis ergibt. Denn von jeder Person, der wir helfen können, ein ganzes Arbeitsleben lang [PAGE 555] und vor allem später, wenn sie in Rente geht, selbstständig zu bleiben und nicht von Ergänzungsleistungen oder sonst wie abhängig zu werden, können wir sagen: Für diese Person und insofern auch für uns als Gesellschaft haben wir gut vorgesorgt. Daher lohnt sich das.

Ich möchte gerne noch etwas zur Übergangsgeneration und zu den Ausgleichsmassnahmen sagen. Ich werde hier die Minderheit I (Rechsteiner Paul) unterstützen, weil der Sozialpartnerkompromiss als einziger Kompromiss und damit als beste Variante die Rentenverluste verhindert. Dies erfolgt aufgrund eines Zuschlages, der solidarisch finanziert wird und daher auch für kleine und mittlere Einkommen günstig ist.

Das Modell des Nationalrates ist sehr viel schlechter. Es bringt Verluste, und zwar für Einkommen von bis zu 50[NB]000 Franken pro Jahr. Dort müsste auch bei kleineren Einkommen mit Rentenverlusten gerechnet werden. Das ist nicht gerade das, was wir in dieser Zeit brauchen. Rentnerinnen und Rentner bzw. Menschen, die vor der Rente stehen, müssen eine Sicherheit haben, dass sie nachher mit ihrer Rentensituation auskommen, dass ihre Kaufkraft erhalten bleibt und dass sie ihre Existenz und ihr Alter in Würde bestreiten können. Das ist auch die Verfassungsaufgabe, die uns vorgegeben ist: Mit der ersten und der zweiten Säule soll zu einem existenzsichernden Leben nach der Pensionierung beigetragen werden.

Mit diesen Worten möchte ich Ihnen gerne beantragen, einzutreten und bei Artikel 8 der Mehrheit sowie bei Artikel 47c[NB]ff. der Minderheit I (Rechsteiner Paul) und damit dem austarierten Sozialpartnerkompromiss der Bundesratsvariante zu folgen.

Wir müssen mit dieser Rentenvorlage zwei sehr wichtige Dinge tun: Wir müssen erstens den künftigen Generationen helfen, das Ansparen von Renten zu verbessern. Das können wir mit diesem Systemwechsel tun. Neu werden Löhne ab 17 208 Franken prozentual fair versichert. Diese wären dann alle anteilsmässig gleich zu 85 Prozent versichert. Wir können es zweitens tun, indem wir eine faire Lösung für die Menschen finden, die vor der Pensionierung stehen. Sie sollen nicht eine Rentenkürzung in Kauf nehmen müssen, nachdem sie das ganze Leben gearbeitet haben, und sie sollen ein Leben in Würde führen können.

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