Noser Ruedi · Ständerat · 2022-06-15
Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-15
Wortprotokoll
Ich äussere mich, angesichts der Zeit, nicht zum Rückweisungsantrag, sondern ich möchte eigentlich das tun, was verschiedene Kollegen jetzt zu wenig gemacht haben, nämlich noch eine Einordnung machen, wo wir eigentlich stehen.
Sie müssen sich bewusst sein, Herr Rechsteiner hat das zu Recht gesagt: Seit 1985 gibt es das BVG. Hier lege ich auch gerade meine Interessenbindung offen: Wir gründeten 1984 unsere Firma und mussten dann im selben Jahr 1984 - ich war ein 23-jähriger junger Mensch - einen Anschlussvertrag gemäss BVG aushandeln. Wir hatten damals keine Ahnung, was wir als Vertrag abschlossen. In der Zwischenzeit hat sich das etwas verändert. Wir sind unterdessen etwas grösser geworden und haben die ganze Zeit BVG-Beiträge geleistet. Ich war auch sehr lange im Stiftungsrat einer grossen Sammelstiftung, nämlich der grössten Sammelstiftung der Schweiz; ich kenne die Themen relativ gut.
Das BVG, das heute in Kraft ist, hat aus meiner Sicht folgende Probleme:
1.[NB]Wir haben weltweit die im Durchschnitt tiefste Kapitalrendite. Hätten wir nicht die tiefste Kapitalrendite, dann hätten wir mehr Kapital, das wir an die Menschen ab 65 Jahren verteilen könnten.
2.[NB]Der administrative Aufwand ist, insbesondere für kleine Firmen, sehr hoch. Diesen administrativen Aufwand leisten nicht die Firmen. Vielmehr stellen die Versicherer oder die Sammelstiftung diesen den Firmen in Rechnung. Ich möchte hier auf etwas hinweisen, das die Kommission nicht angeschaut hat: Das Problem stellt sich insbesondere dann, wenn eine Firma einen schlechten Risikoverlauf hat. Ich möchte das nicht weiter ausdeutschen. Das kann dazu führen, dass die Firmen keinen Anschlussvertrag mehr bekommen; das kann bis zu diesem Punkt führen.
3.[NB]Der Umwandlungssatz im obligatorischen Bereich ist zu hoch.
4.[NB]Die ganze berufliche Vorsorge ist extrem kompliziert. In unserem Unternehmen arbeiten 700 Leute aus 32 Nationen, also aus 31 anderen Nationen. Jedem müssen Sie das BVG erklären. Viel Vergnügen! Das ist eine ganz schwierige Aufgabe. Das versteht niemand.
Für mich heisst das: Wenn man einen Revisionsbedarf hat, muss man überlegen, worin dieser überhaupt besteht. Der Revisionsbedarf besteht nicht nur beim Umwandlungssatz oder vielleicht gar nicht beim Umwandlungssatz; ich werde noch einmal darauf zurückkommen. Der Revisionsbedarf besteht darin, dass man die administrativen Kosten nicht erhöhen sollte - man sollte sie stattdessen eher senken - und dass man eine Möglichkeit zur Erzielung höherer Kapitalrenditen schaffen muss.
Fakt ist: Die jetzige Revision wird die administrativen Kosten explodieren lassen. Hier rede ich Klartext mit Ihnen. Dazu kommt: Wir werden bei der Rendite gar nichts bewirken. Zudem ändern wir den Umwandlungssatz.
Warum sagt man, der Umwandlungssatz sei das grösste Problem? Frau Graf hat gesagt, vorrangiges Ziel sollte eine Revision und die finanzielle Sicherung der Vorsorgewerke sein. Fakt heute ist: Jede BVG-Organisation ist finanziell gesichert. Es gibt keine, die ein Problem hat, und das nach sieben Jahren Tiefzinsphase. Keine hat ein Problem.
Sie können nun einwenden, diejenigen, die im obligatorischen Bereich tätig seien, hätten ein Problem. Das stimmt auch nicht - das sind die Bestfinanzierten, und sie haben die grössten Rückstellungen. Das ist die Situation, das können Sie im Bericht der Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge nachlesen. Diese Organisationen haben die beste Finanzierung. Es ist nicht so, dass die Organisationen im obligatorischen Bereich die grössten Probleme hätten.
Die nächste Frage wäre: Erhöht sich dort, beim Umwandlungssatz, die Problemlage? Nein, sie erhöht sich nicht. Erstens kommen wir aus einer Tiefzinsphase raus und gehen jetzt vermutlich wieder in eine vernünftige Phase hinein; d.[NB]h., von dorther wird es eine Entlastung geben. Zweitens wird das Problem "weginflationiert", weil wir immer weniger Leute und immer höhere Löhne haben. Da bin ich durchaus auf der gleichen Seite wie die Arbeitnehmer. Wir haben zum Glück immer höhere Löhne, damit wird das Problem eher kleiner, nicht grösser; ich wiederhole: immer kleiner. Drittens haben wir die dafür nötigen Rückstellungen. Das heisst, den Umwandlungssatz zu senken, hat aus meiner Sicht nicht oberste Priorität.
Dann bitte ich Sie, noch etwas zu bedenken: Ist es wirklich so, dass die Menschen, die in diesen Tieflohnbereichen arbeiten, eine durchschnittliche Lebenserwartung haben? Ich weiss nicht, ob sich die Kommission mit diesem Thema beschäftigt hat. Aber wenn Sie einmal die Rechnung der Stiftung Auffangeinrichtung BVG anschauen, dann stellen Sie fest, dass es eine Überrendite gibt. Wenn Sie dann schauen, warum es diese Überrendite gibt, dann ist es so, dass die durchschnittliche Lebenserwartung, für die die Renten zurückgestellt werden, nicht erreicht wird. Sprich: Die Menschen, die dort versichert sind und Renten erhalten, sterben anscheinend früher, als es die Statistik ihnen zuschreiben würde. Ich bitte Sie, das einmal zu bedenken.
Wenn Sie das alles in einen Rahmen stellen und dann schauen, was Sie uns als Kommission jetzt auf den Tisch legen, dann sage ich Ihnen: Das heutige System ist besser als die Revision. Sie lösen nämlich auch das Problem der Umverteilung nicht - seien Sie doch mal ehrlich. Heute, das hat der Kommissionssprecher richtig gesagt, gibt es eine grössere oder kleinere Umverteilung. Deren Umfang liegt zwischen 3 und 0 Milliarden Franken, je nachdem, wie der Kapitalzins sich verhält. Sie nehmen für die nächsten dreissig Jahre eine Umverteilung vor, die gleich hoch wie die heutige ist. Das heisst, wir müssen 25 bis 30 Jahre warten, bis diese Umverteilung beendet ist. Ich teile die Meinung von Herrn Rechsteiner: Prognosen, die über dreissig Jahre hinausgehen, funktionieren nicht. Eine Generation aber aufgrund eines Problems, das man lösen will, dreissig Jahre lang mit einer Umverteilung zu belasten, das funktioniert auch nicht.
Ich werde in der heutigen Situation in der Gesamtabstimmung Nein zu dieser Vorlage sagen, ihr also nicht zustimmen. Das aktuelle System ist besser. Falls es eine Rückweisung gibt: Bitte nehmen Sie diese Worte mit in die Kommission.