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Wasserfallen Christian · Nationalrat · 2022-06-15

Wasserfallen Christian · Nationalrat · Bern · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-15

Wortprotokoll

Wir haben hier eine grosse prozedurale Fragestellung. Es ist nämlich sehr fragwürdig, wenn in der Kommission so kurz nach der Ablehnung des Medienpakets via Motion schon wieder ein Bestandteil der abgelehnten Vorlage separat vorgelegt werden soll. In der Kommissionsberatung ist eben auch wieder untergegangen, dass es ursprünglich einmal einen Antrag gab, das Medienpaket aufzuteilen, nämlich in die Postgesetzgebung, in das RTVG und in das abgelehnte Online-Medien-Gesetz. Diese Aufteilung wurde in der Kommission abgelehnt. Sie hätte dazu geführt, dass man jetzt wahrscheinlich über die Postgesetzgebung eine Regulierung hätte. Wie gesagt, das sind Tempi passati, das ist Geschichtsschreibung.

Was wir hier vor uns haben, ist eine Hauruckübung. Wenn Sie den Text lesen, sehen Sie das: "Der Bundesrat wird beauftragt, für das Jahr 2022 eine erneute Unterstützung der Printmedien [...] vorzusehen." Das Jahr 2022 ist schon beinahe in der Hälfte angekommen. Wir sind hier jetzt im Erstrat. Das heisst, es dauert, bis die Motion in den Zweitrat geht, bis man eine Vernehmlassung gemacht hat, bis eine Verordnungsänderung respektive eine Gesetzesvorlage inklusive Parlamentsberatung vorliegt. Sie wissen, worauf ich hinauswill: Es ist gar nicht möglich, diese Wirkung mit einem solchen Verfahren zu erzielen. Da werden wir schon zu spät sein. Das ist schon inhaltlich völlig fehlgeleitet. Das ist das Resultat einer sehr schlechten Legiferierung in der Kommission.

Ich möchte auch darauf hinweisen, dass der Motionstext jetzt völlig anders herausgekommen ist, als der ursprüngliche Antrag in der Kommission lautete. Der ursprüngliche Antrag in der Kommission beinhaltete die Auflage, dass man nur Medien der Regional- und Lokalpresse fördern soll, die mehr als 40[NB]000 Exemplare drucken und vertreiben. Dann gab es einen Antrag, der zu diesem Motionstext hier geführt hat, dass man nämlich nur Medien der Regional- und Lokalpresse mit einer Auflage von bis zu 40[NB]000 Exemplaren unterstützen soll. Schon nur aus diesem Grund muss man eigentlich davon ausgehen, dass der Inhalt dieser Motion nicht wahnsinnig ausgereift ist. Angesichts der Unausgereiftheit dieser Motion kann man wirklich nur zum Schluss kommen, dass man sie ablehnen sollte, damit sich der Ständerat nicht damit beschäftigen muss.

Ich gehe noch kurz auf die Geschäftszahlen ein. Die Medienlandschaft ist alles andere als unter Druck, wie das immer gesagt wird. Es wurden sehr viele gute Jahresabschlüsse gemacht. Die TX Group AG, 20 Minuten, die NZZ-Mediengruppe usw. haben zum Teil wirklich sehr hohe Abschlüsse erzielt. Tamedia alleine hat im Jahr 2021 ein Ebit von 18 Millionen Franken ausgewiesen, 20 Minuten hat ein Ebit von 18 Millionen Franken und die NZZ-Mediengruppe ein Ebit von 24 Millionen Franken erzielt. Die Ebit-Margen liegen zwischen 4 und 15 Prozent.

Das sind Geschäftszahlen, die zeigen, dass man sich nicht in einer Branche befindet, in der alle Unternehmungen signifikant und übers Band hinweg negative Geschäftszahlen aufweisen. So ist es einfach nicht. Auch wenn ich sehe, welche Werbetätigkeiten einige Unternehmungen im Bereich der Online-Medien und andere durchaus im Printbereich - um das geht es hier ja - betreiben, dann muss ich mich schon fragen, warum man dann wieder bei der Schweizer Politik die hohle Hand macht.

Ich bitte Sie aufgrund all dieser Überlegungen, diese unausgereifte Motion abzulehnen.