Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2022-06-15
Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-15
Wortprotokoll
Ihre Staatspolitische Kommission hat an ihrer Sitzung vom 24.[NB]Februar 2022 die von Nationalrat Molina am 17. März 2021 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Sie empfiehlt Ihnen die Ablehnung der Initiative.
Die Initiative verlangt eine Änderung der Präambel der Bundesverfassung, sodass auf die Anrufung Gottes verzichtet wird. Konkret verlangt Kollege Molina zwei Änderungen in der Präambel unserer Bundesverfassung: Er will den ersten Satz, "Im Namen [...] des Allmächtigen!", weglassen und infolgedessen auch im zweiten Satz den Begriff "Schöpfung" durch "Umwelt" ersetzen. Die Kommission entschied mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.
Die Kommission misst der Formulierung der Präambel der Verfassung durchaus eine grosse Bedeutung zu, insbesondere auch auf symbolischer Ebene. Sie hält fest, dass die Gottesanrufung in der schweizerischen Verfassungsgeschichte eine lange Tradition aufweist. An diesem Traditionsanschluss wollte der Verfassunggeber auch Ende der 1990er-Jahre anlässlich der Totalrevision der Bundesverfassung festhalten. Es wurde bereits damals eine breite Diskussion innerhalb und ausserhalb des Parlamentes über verschiedene Vorschläge zur Formulierung der Präambel geführt.
"In nomine Domini", "in Gottes Namen" und "im Namen Gottes des Allmächtigen" begleiten uns bereits seit 1291. Damit wollten unsere Vorfahren und damit wollen auch wir zum Ausdruck bringen, dass kein König und keine Parteien die höchste Macht in der Schweiz innehaben. Indem wir uns auf etwas Übergeordnetes berufen, anerkennen wir, dass wir letztlich nicht alles selbst in den Händen haben. Dies hat mit Demut zu tun. Wir wollen damit zur Bescheidenheit aufrufen. Diese Traditionen haben unser Land und seine Gesellschaft entscheidend geprägt. Sie haben einen entscheidenden Anteil an unserer Lebensart, an unseren Moralvorstellungen und in weiten Teilen auch an unserem Denken.
Die Kommissionsmehrheit erachtet es als wichtig, dass wir uns als Menschen bewusst sind, dass wir nicht die letzte Autorität besitzen. Ausserdem wird das Wort "Gott" nicht von den Christen gepachtet. Auch die Juden und die Muslime haben einen Gott. Häufig ist jenen Gruppierungen ein Gottesbezug gar noch wichtiger als vielen Christen in unserem Land.
Seien wir uns bewusst: Die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger sind nicht direkt betroffen, die Präambel hat absolut keine Rechtswirkung. Unabhängig davon ist die Kommission der Ansicht, dass an der aktuellen Formulierung der Präambel nichts zu ändern sei. Der Verfassunggeber hat Ende der 1990er-Jahre eine gute Lösung gefunden. Die Gottesanrufung hat in der schweizerischen Verfassungsgeschichte eine lange Tradition. An diesem Traditionsanschluss will die Mehrheit der Kommission festhalten.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.