Marti Samira · Nationalrat · 2022-06-15
Marti Samira · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-15
Wortprotokoll
Meine Kollegin Gabriela Suter verlangt mit der vorliegenden parlamentarischen Initiative, die Volksrechte auszubauen. Namentlich fordert sie die Einführung der Gesetzesinitiative auf Bundesebene.
Die Kommission argumentierte in der Mehrheit mit zu vielen offenen Fragen und dem fehlenden Handlungsbedarf dagegen. Das würde ich beides bestreiten, denn noch nie wurden so viele Verfassungsinitiativen - notabene fast immer gegen den Willen des Gesetzgebers - angenommen wie in den letzten Jahren. Was sagt uns das? Die Stimmbevölkerung nimmt zunehmend das Heft in die Hand, macht konkrete Vorschläge zur Lösung konkreter Probleme und findet dafür auch Mehrheiten in der Bevölkerung und bei den Ständen. Per se ist das super gut; das ist überhaupt kein Problem. Nur, 50 Prozent dieser Initiativen haben eigentlich nichts in der Verfassung verloren. Sie sind in ihrer Form klare Gesetzesinitiativen.
Allzu oft hören wir auch hier drin bei der Behandlung einer x-beliebigen Volksinitiative, das Anliegen sei ja berechtigt, aber aus formellen Gründen könne man es nicht in die Verfassung schreiben, weshalb man die vorliegende Initiative zur Ablehnung empfehle. Das mag ja stimmen, aber was bleibt den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land denn anderes übrig, als Verfassungsinitiativen zu lancieren? Sie haben keine andere Möglichkeit, um einen konstruktiven Vorschlag einzubringen. Diese Lücke in den Volksrechten[NB]könnte[NB]mit[NB]dieser[NB]parlamentarischen Initiative geschlossen werden.
Schliesslich haben wir nach wie vor in vielen Dossiers grossen Handlungsbedarf. Der Reformstau wird grösser, das wissen Sie alle. Das Referendumsrecht wird stärker und auch erfolgreicher genutzt als in früheren Zeiten. Es fehlt aber ein konstruktives Element im Instrumentarium der Bevölkerung und der direkten Demokratie. Der Kanton Bern hat vor kurzer Zeit eindrücklich bewiesen, wie damit auch politisch verfahrene Dossiers vorangetrieben werden können. Die Bevölkerung des Kantons Bern hat im Bereich der Sozialhilfegesetzgebung eine überspitzte Gesetzesvorlage aus dem Parlament abgelehnt. Damit war es aber nicht getan, nein; mit einem eigenen Gegenvorschlag hat sie eine Lösung in einem typischerweise von populistischen Debatten geprägten Bereich präsentiert und angenommen. Mit Verlaub: Das würde uns guttun. Die Medien schreiben bereits seit eineinhalb Jahren von der sogenannt verlorenen Legislatur.
Als Argument gegen die Einführung der ausformulierten Gesetzesinitiative habe ich auch gehört, Bundesgesetze zu erlassen sei unser alleiniges Privileg als Parlament und wir würden mit der Einführung der Gesetzesinitiative unsere Existenz infrage stellen. Hier muss ich darum bitten, keine Panik zu verbreiten. Gesetzesinitiativen gibt es in allen Kantonen. Ich nehme an, niemand von Ihnen würde bestreiten, dass die Kantonsparlamente nach wie vor eine Existenzberechtigung haben. Auch Avenir Suisse meint dazu: "Nüchtern betrachtet gibt es keinen plausiblen Grund, warum die Gesetzesinitiative auf Bundesebene nicht ebenso gut funktionieren sollte wie auf Kantonsebene."
Also mein Tipp an Sie: Bleiben Sie doch nüchtern und unterstützen Sie diese parlamentarische Initiative.