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Rösti Albert · Nationalrat · 2022-06-15

Rösti Albert · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-15

Wortprotokoll

Herr Aeschi hat wahrscheinlich gerade eine wichtige Fraktionsaufgabe, (Heiterkeit) deshalb spreche ich kurz, nicht dass es heisst, die Minderheitsanträge würden hier nicht vertreten, denn es sind nämlich wichtige Minderheitsanträge, die wir hier eingereicht haben.

Bei Artikel 65 Absatz 1sexies befürwortet die Minderheit I (Aeschi Thomas) die Fassung gemäss Bundesrat. Demnach sollten die Ergänzungsleistungen nicht berücksichtigt werden, d. h., es gilt dann eben, den tieferen Betrag zu entschädigen. Für die Kantone heisst das, dass die Ergänzungsleistungen separat ausgewiesen werden, und dementsprechend müssen sie hier nicht den höheren Anteil bezahlen. Wir erachten dies als ausreichend; die Belastung für die Kantone wäre dann bei knapp 500 Millionen Franken.

Wir bitten Sie, in erster Linie dieser Minderheit zuzustimmen.

Sollte dies nicht möglich sein, gibt es als Variante die Minderheit II (de Courten). Hier geht es darum, dass insbesondere mindestens die Schuldzinsen angerechnet werden könnten - nein, nicht die Schuldzinsen, Entschuldigung, das ist falsch. Sie sehen, ich bin nicht ganz im Detail vorbereitet, aber Sie wissen, was ich meine. (Zwischenruf des Kommissionssprechers: Die Verlustscheine!) Die Verlustscheine - mir ist das Wort nicht in den Sinn gekommen. (Heiterkeit) Jetzt wissen Sie, worum es geht, es ist nämlich etwas kompliziert. In den verschiedenen Varianten geht es darum, ob die Ergänzungsleistungen separat ausgewiesen oder angerechnet werden. Wenn sie nicht angerechnet werden können, kostet es mehr. Es geht im Antrag der Minderheit II (de Courten) auch darum, ob die Verlustscheine - danke, Herr Kommissionssprecher - von jenen, die nicht zahlen, angerechnet werden oder nicht. Wir möchten natürlich, dass sie angerechnet werden und somit der Betrag jeweils weniger hoch ausfällt.

Dann liegt bei Artikel 65 Absatz 6 ein Antrag der Minderheit Aeschi Thomas vor: "Die Kantone machen dem Bund zur Überprüfung der sozial- und familienpolitischen Ziele anonymisierte Angaben über die begünstigten Versicherten. Diese Angaben umfassen auch die Staatsbürgerschaft." Wir möchten hier, dass klar ist, wer diese Bezüge macht. Der Bundesrat soll die nötigen Vorschriften erlassen. Ich glaube, es ist sachgerecht, dass wir wissen, welche Staatsbürgerschaft die Leute haben, die hier profitieren.

Der Antrag, dass die Personendaten auch die Staatsbürgerschaft umfassen sollen, bedingt auch, dass Artikel 84 entsprechend um Absatz 2 ergänzt wird.

So viel zu den Minderheitsanträgen von Kollege Aeschi; ich hoffe, dass das Amtliche Bulletin das etwas eleganter umsetzt (Heiterkeit) und dass ich nicht ein Leben lang mit diesem "Gestaggel" aufgeführt werde.

Ich danke Ihnen. Ich wollte Sie nicht nur belustigen. Bitte stimmen Sie auch den Minderheitsanträgen zu!