Weichelt Manuela · Nationalrat · 2022-06-15
Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2022-06-15
Wortprotokoll
Die grüne Fraktion unterstützt die Initiative. Die drei wichtigsten Gründe dafür sind:
1.[NB]Es geht um Solidarität. Mit der Einführung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 1996, mit dem "Cotti-Gesetz" wurden die Prämienunterschiede nach Eintrittsalter und Geschlecht und die Sonderprämien in Kollektivverträgen aufgehoben. Den Versicherern wurde untersagt, betagten oder kranken Personen die Aufnahme in die Versicherung zu verweigern. Um einen Ausgleich zwischen Personen mit unterschiedlichen Einkommen zu schaffen, wurde die individuelle Prämienverbilligung eingeführt. Ziel war, die Beiträge von Bund und Kantonen gezielt für Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen und nicht mehr zur gleichmässigen Subventionierung der Versicherer einzusetzen. Im Vordergrund stand dabei die Verstärkung der Solidarität.
Das Volk hat die Vorlage angenommen. Über zwanzig Jahre nach der Einführung hat sich gezeigt, dass die Wirksamkeit abgenommen hat und dass das vom Gesetzgeber - also von uns - deklarierte sozialpolitische Ziel, wonach die Prämienbelastung eines Haushalts nicht mehr als 8 Prozent des steuerbaren Einkommens ausmachen sollte, verfehlt wird.
2.[NB]Die Sorge der Bevölkerung: Auch wenn die Bezahlung der unsozialen Kopfprämien im Krankenversicherungsbereich gemäss Sorgenbarometer nicht mehr auf Platz eins steht, sondern von den Sorgen um den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine sowie den Sorgen um unseren Klimawandel abgelöst wurde, so stehen die Sorgen um die Bezahlung der Krankenkassenprämien doch immer noch auf Rang fünf.
3.[NB]Die Grünen sind der Meinung, dass es bei der Frage der Definition, welcher maximale Prozentsatz für Krankenkassenprämien aufzuwenden ist, nicht zu 26 Antworten kommen darf. Föderalismus in Ehren, aber das ist doch einfach ein Witz. Einzelne Kantone reduzierten in den letzten Jahren ihre Anteile an der Verbilligung der Krankenkassenprämien und zogen sich aus der Mitfinanzierung immer weiter zurück. Die Entwicklung bei den Verbilligungen hält deshalb oft bei Weitem nicht Schritt mit dem effektiven Anstieg der Prämien.
Nun zum indirekten Gegenvorschlag: Bildlich gesprochen sollten wir eine Kröte schlucken. Die grüne Fraktion wird zwar auf den Gegenvorschlag eintreten, aber bevorzugt es, die Kröte in einen Froschkönig zu verwandeln, bei dem sich das Küssen lohnt, und damit meinen die Grünen die Initiative.
Ich nenne drei Gründe, warum der Gegenvorschlag eine Kröte ist:
1.[NB]Der Föderalismus treibt weiter bunte Blüten. Jeder Kanton soll selbst festlegen, welchen Anteil die Prämie am verfügbaren Einkommen der Versicherten höchstens ausmachen darf. Das bedeutet also 26 Varianten. Das überzeugt die Grünen nicht.
2.[NB]Was geschieht, wenn die Kantone ihren Job nicht machen? Gemäss den Übergangsbestimmungen übergeben wir dann die saure Gurke dem Bundesrat und beauftragen ihn damit, den Anteil der Prämien am verfügbaren Einkommen für die Bevölkerung im säumigen Kanton festzulegen. Die Grünen hätten es bevorzugt, wenn der Prozentsatz gemäss Initiative für die säumigen Kantone gelten und nicht dem Bundesrat eine Carte blanche gegeben würde.
3.[NB]Die Verlustscheine: Mit der Übernahme der Verlustscheine verliert unsere Bevölkerung rund 400 Millionen Franken an Prämienverbilligungsgeldern. Verlustscheine erhalten gemäss den Erhebungen im Kanton Thurgau zu zwei Dritteln Personen, die keinen Anspruch auf Prämienverbilligung haben. Darunter können auch wohlhabende Personen sein, die mit dem System der obligatorischen Krankenversicherung nicht einverstanden sind und ihre Prämien aus Prinzip nicht bezahlen. Der Gegenvorschlag der SGK sieht nun vor, dass IPV-Gelder, die gemäss Gesetz für Leute in wirtschaftlich bescheidenen Umständen verwendet werden sollen, auch für die Verlustscheine gebraucht werden können. Das wollen die Grünen nicht.
Nun zu den Minderheiten: Den Minderheitsantrag I (Aeschi Thomas) und den Minderheitsantrag II (de Courten) zu Artikel 65 Absatz 1sexies lehnt die grüne Fraktion ab. Der Antrag der Mehrheit der SGK ist das Kernstück des Gegenvorschlages. Sollte der Antrag der Mehrheit nicht erfolgreich sein, behält sich die grüne Fraktion vor, den Gegenvorschlag abzulehnen. Mit Annahme des Antrages der Mehrheit der SGK-N wird die Prämienverbilligung der Personen mit EL nicht[NB]mehr über den Topf der Prämienverbilligung finanziert, sondern über den Topf der EL. Dies führt wenigstens zu einer Entlastung von 2,1 Milliarden Franken für Haushalte mit geringem Einkommen.
Die Minderheitsanträge Aeschi Thomas zu Artikel 65 Absatz 6 und Artikel 84 Absatz 2 KVG lehnt die grüne Fraktion ab. Die Grünen weisen darauf hin, dass die Statistiken immer noch in vielen Bereichen keine Auskunft darüber geben, wie viele Frauen und Männer betroffen sind. Eine solche Analyse wäre für die Lösungsfindung in vielen Politikbereichen sehr viel wichtiger als die Angabe der Nationalität in diesem konkreten Fall.