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Stähelin Philipp · Ständerat · 2002-12-11

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Obwohl ich als Präsident der Vereinigung Schweizerischer Futtermittelfabrikanten - ich habe also auch eine Interessenbindung bekannt zu geben - durchaus eine andere Haltung einnehmen könnte, unterstütze ich die Minderheit, sofern der unterschiedliche Grenzschutz für Milch - aufgrund der Aufhebung des Grenzschutzes für Käse bis 2007 - und für Fleisch - über weitgehend unveränderte Beibehaltung der Zölle und Zollkontingente - bei der Kürzung gemäss Absatz 5 Litera d angemessen berücksichtigt wird. Dazu dient mein Eventualantrag, mein Ergänzungsantrag, wenn Sie so wollen.

Die einheitliche Ausgestaltung der Beiträge pro RGVE - eine wunderschöne Abkürzung für den noch schöneren Begriff "Raufutter verzehrende Grossvieheinheiten"; er freut mich jedes Mal - ist im Sinne einer wettbewerbsneutralen Nutzung der Raufutterfläche grundsätzlich nachvollziehbar. Nicht berücksichtigt sind damit aber der mit einer unterschiedlichen Wertschöpfung und Produktionsleistung erbrachte Beitrag zur Erreichung der weiteren agrarpolitischen Oberziele, insbesondere der dezentralen Besiedlung des Landes, sowie das höhere allgemeine Produktionskostenniveau in der Schweiz.

Es ist grundsätzlich auch korrekt, dass die Mittel für die Milchmarktstützung, die über das Stützungsniveau beim Fleisch hinausgehen, angerechnet werden sollen. Der unterschiedliche Grenzschutz bei Milch und Fleisch muss aber ebenfalls eingerechnet werden. Ein möglicher Einsatz ist, dass bis 2007 die Zulage für verkäste Milch, also etwa 300 Millionen Franken, als Ausgleich für den fehlenden Grenzschutz beim Käse angerechnet wird und dass die Kürzung der Raufutterbeiträge für die Milchbetriebe im Umfang der übrigen für die Milchmarktstützung eingesetzten Mittel erfolgt. Weil der Abbau des Grenzschutzes zwischen 2002 und 2007 schrittweise erfolgt, kann die Anrechnung ebenfalls schrittweise erhöht werden. Das könnte so aussehen, dass beim Start, theoretisch mit dem Inkrafttreten der [PAGE 1253] bilateralen Verträge ab 2002, mit 50 Millionen Franken begonnen würde; effektiv wären das ab 2004 150 Millionen Franken, mit einer jährlichen Erhöhung um 50 Millionen Franken auf 300 Millionen Franken ab 2007. Nur mit einer Kompensation des einseitig zulasten der Milch verminderten Grenzschutzes ist - so meine ich - für die Milchproduzenten, ausgehend von 2003, ein weiterer Abbau der Mittel für Zulagen und Beihilfen tragbar.

Dabei ist ebenfalls zu beachten, dass wegen der Hebelwirkung jede Reduktion der Zulagen und Beihilfen um 100 Franken dem Milchproduzenten Erlöseinbussen von gegen 170 Franken bringt.

Eine kurze Nebenbemerkung: Im Hinblick auf die Aufhebung der öffentlich-rechtlichen Mengenregelung sollte auch die Umlagerung eines Teils der Direktzahlungen - der Flächenbeiträge und der Raufutterbeiträge - in Beiträge pro standardisierte Arbeitskraft ernsthaft geprüft werden. Das sei für die Zukunft gesagt.

Ich bitte um Unterstützung der Minderheit, ergänzt durch meinen Eventualantrag.