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Knecht Hansjörg · Ständerat · 2022-06-16

Knecht Hansjörg · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16

Wortprotokoll

Das Gesuch der Alpiq von Ende 2021 um temporäre Liquiditätsunterstützung hat die Politik aufgeschreckt. In aller Eile wurde erneut eine Vorlage entworfen. Dieser Gesetzentwurf fügt sich in eine lange Reihe anderer Vorlagen aus dem UVEK ein, die uns innerhalb kurzer Zeit unterbreitet wurden. Erwähnen möchte ich den ungenügenden Mantelerlass, die Beschleunigungsvorlage, die Vorlage zur Einrichtung einer Wasserkraft- und einer Gaskraftreserve und nun diesen Rettungsschirm. Das erweckt langsam den Eindruck, dass sich angesichts der grossen Herausforderungen bezüglich der bevorstehenden Strommangellage Panik breitmacht. Mich wundert das nicht, schliesslich stehen wir mit dem Rücken zur Wand, und teilweise haben wir uns auch selber in diese Situation hineinmanövriert.

Die Vorlage "Subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft" erinnert mich ein wenig an Symptombekämpfung. Ich bin nicht restlos davon überzeugt, dass das Gesetz dann tatsächlich so wie vorgesehen greift. In diesem Zusammenhang müssen wir als Gesetzgeber auch grosse Sorgfalt walten lassen, ansonsten kann dies verheerende Folgen haben. Ich erinnere an den verlorenen Rechtsstreit des SECO bezüglich der Kurzarbeitsentschädigung, der uns schlussendlich zusätzliche 2,1 Milliarden Franken gekostet hat. Es ist auf jeden Fall zu vermeiden, dass sich so etwas wiederholt. Ein allfälliges Gesetz muss daher unmissverständlich formuliert und juristisch wasserdicht sein. Meiner Meinung nach ist es daher geboten, sich etwas mehr Zeit zu lassen.

Ich möchte auch festhalten, dass die Probleme, deren Auswirkungen mit dem Rettungsschirm abgefedert werden sollen, auch mit dieser Vorlage bestehen bleiben. Daher wäre es angezeigt, sich umgehend ihrer Ursachen anzunehmen. Diese sind vielfältig. Ein Faktor sind beispielsweise die Gegebenheiten an der Energiebörse. Das bestehende System mag in guten und einigermassen stabilen Zeiten funktionieren. Wichtig wären jedoch Reformen, die auch eine Absicherung für turbulente Zeitspannen gewährleisten würden. Man müsste die dem System zugrunde liegenden Mechanismen einer fundierten Prüfung unterziehen. Denn es darf nicht sein, dass das System mit einer möglicherweise gezielten Herbeiführung von Preisvolatilität derart aus dem Gleichgewicht gebracht werden kann, dass finanziell eigentlich gut aufgestellte Energiekonzerne ins Wanken geraten. Dabei ist mir schon klar, dass die Schweiz solche Reformen nicht alleine durchsetzen kann. Hier ist die Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern gefragt.

Ein weiterer Punkt sind die zu tiefen Produktionsmengen. Der internationale Trend zur Elektrifizierung bei gleichzeitigem Abbau von bewährten Energie- und Stromquellen wie der Kernkraft erhöht die Nachfrage und somit auch das Risiko für lang andauernde Strommangellagen. Der Preis steigt dementsprechend.

Wie Ihnen meine Vorredner bereits ausgeführt haben: Zentral ist die Stromversorgungssicherheit. Diese gilt es zu schützen, denn sie ist tatsächlich gefährdet, und dies nicht nur wegen der internationalen Lage. Ich habe auch grösste Zweifel, ob die Energiestrategie 2050 überhaupt aufgehen wird, und frage mich, ob wir uns nicht noch stärker von Stromimporten abhängig machen. Von grundlegender Wichtigkeit wäre daher eine bedeutende Erhöhung der inländischen Produktion. Dann könnte auch ein nicht abwendbarer Konkurs eines Stromunternehmens besser verkraftet werden. Zudem braucht es auch klare Regelungen, wer Zugriff auf die Kraftwerke und somit auf die Stromproduktion hat, wenn ein solches Unternehmen ausfallen sollte.

Es ist ohnehin generell die Frage zu stellen, ob es überhaupt ein solches Gesetz braucht. Ich bin hier skeptisch. Zielführender wäre es wohl, wie erwähnt, gewisse Reformen der Energiebörse anzustreben und nicht zuletzt für eine ausreichende Stromversorgungssicherheit zu sorgen, denn die Volatilität an der Energiebörse ist auch nicht eine so grosse Überraschung; diese prekäre Situation hat sich bereits seit Längerem angekündigt. Es ist offensichtlich, dass sich Europa auf dem Weg in eine Versorgungslücke befindet. Grundsätzlich sind die betroffenen Unternehmen in der Pflicht, ihr Verhalten nach den Gegebenheiten des Marktes auszurichten. Das kann auch einen Verzicht auf riskantere Geschäfte - besonders im Ausland - beinhalten. Ein solches Gesetz mit all seinen Regulierungen bedeutet hingegen für die betroffenen Unternehmen in erster Linie mehr Bürokratie, mehr staatliche Einflussnahme, wobei ich anmerken möchte, dass bei einer allfälligen Unterstützung durch den Staat, sollte dieses Gesetz durchkommen, auch sämtliche Kosten abgewälzt werden müssen.

Ein Argument der Befürworter dieser Vorlage lautet, dass sie gegenüber dem Notrecht Rechtssicherheit biete. Da bin ich mir nicht so sicher, die Regeln sind nicht so klar. Unsere Kommission hat zwar etwas nachgebessert, so wurde der Begriff "Überschuldung" aus den Artikeln 1 und 3 gestrichen, denn bei einer tatsächlichen Überschuldung wäre die Auszahlung eines Darlehens unter Umständen gar rechtswidrig. Dieses Beispiel zeigt meines Erachtens auf, dass die Vorlage etwas zu wenig durchdacht ist. Nur schon deswegen ist dem Rückweisungsantrag zuzustimmen.

Man hätte sich auch für Nichteintreten entscheiden können, allerdings sind wir uns wohl alle einig, dass im äussersten Notfall kein Zusammenbruch der Versorgung riskiert werden kann. Im allerschlimmsten Fall müsste ein Zusammenbruch mit Notrecht verhindert werden. Ich kann die Zurückhaltung des Bundesrates diesbezüglich selbstverständlich nachvollziehen, immerhin wurde er für die Anwendung von Notrecht während der Corona-Pandemie zuweilen rasch kritisiert. Jedoch waren und sind die Massnahmen des Bundesrates während dieser Pandemie teilweise höchst umstritten, und sie griffen auch massiv in die Grundrechte der Bevölkerung ein. Überdies wurde das Parlament im Vorfeld nicht konsultiert.

Die Ausgangslage ist hier eine andere. Vor einer allfälligen Rettung eines systemkritischen Unternehmens der Elektrizitätswirtschaft wurde immerhin ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt, und die Botschaft wurde in der Kommission und auch hier im Ständerat diskutiert. Der Konsens lautet: Im äussersten Notfall soll der Staat mittels Notrecht einschreiten. Das ist ein Signal an den Bundesrat. Das ist, wie ich den Sprecher der Minderheit verstanden habe, auch die Absicht der Minderheit.

Die Vorlage bedarf einer Überarbeitung, und darum unterstütze ich den Rückweisungsantrag.