Schläpfer Therese · Nationalrat · 2022-06-16
Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16
Wortprotokoll
Mit der parlamentarischen Initiative wird verlangt, die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern bezüglich des Rentenanspruchs im Fall, dass sie keine Kinder haben, zu beseitigen. Artikel 24 Absatz 1 AHVG soll so geändert werden, dass auch Witwer Anspruch auf eine Rente haben, wenn sie zum Zeitpunkt der Verwitwung keine Kinder oder Pflegekinder im Sinn von Artikel 23, jedoch das 45. Altersjahr vollendet haben und mindestens fünf Jahre verheiratet gewesen sind.
Die Kommission ist sich einig darüber, dass Haushalte, die von Schicksalsschlägen betroffen sind, geschützt werden sollen. Die Ungleichbehandlung von Witwen und Witwern muss beendet werden. Die Gesellschaft hat sich verändert, und das Konstrukt der Alters- und Hinterlassenenversicherung muss modernisiert werden. Das Thema der kinderlosen Witwen soll ebenfalls aufgegriffen werden. So stellt sich die Frage, ob gesellschaftlich noch ein Bedarf für solche Leistungen gegeben ist. Genauso fragt sich, ob es noch zeitgemäss ist, dass solche Renten allenfalls bis zum Rentenalter laufen, oder ob sie zeitlich befristet werden müssten. Das ist der schwierige Punkt: Ist eine bestimmte Leistungsart in der Höhe und der Dauer für eine bestimmte Kategorie von Personen gerechtfertigt oder nicht?
Für eine Gesetzesgrundlage wurde ein Forschungsauftrag erteilt. Schon 2008 wurde eine umfassende Studie zur wirtschaftlichen Situation von Witwen und Witwern durchgeführt. Eine neuere Studie stützt sich auf die aktuellere und breitere Datengrundlage. Wann der Bericht vorliegen wird, ist noch ungewiss. Dann ist der weitere Fahrplan festzulegen.
Der Forschungsbericht ist noch kein Bericht der Verwaltung. Zur Frage der Reduktion des Beschäftigungsgrads von Männern und Frauen wurden Haushalte untersucht, in denen [PAGE 1262] Männer und Frauen verwitwet sind, und sie wurden mit anderen Gruppen verglichen. Es sollte untersucht werden, ob es aufgrund der Verwitwung des Partners zu einem erheblichen Einbruch bei den Einkommen kommt oder nicht, denn genau dies soll die Witwen- und Witwerrente kompensieren.