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Würth Benedikt · Ständerat · 2022-06-16

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-16

Wortprotokoll

Jede Problemlösung beginnt mit einer Analyse; ich glaube, da sind wir uns einig. Sie haben in der Eintretensdebatte im Grunde genommen zwei Problemanalysen gehört.

Zur Problemanalyse von Herrn Rieder: Er hat im Wesentlichen vom schlechten Management bei Termingeschäften gesprochen, er hat von "diesen Konzernen" gesprochen, hat vornehmlich aber die Alpiq gemeint. Ich kann das nicht beurteilen. Wahrscheinlich kann niemand hier drin wirklich beurteilen, ob hier ein schlechtes Management von Termingeschäften vorliegt.

Sie haben auch die andere Problemanalyse gehört, diejenige von Herrn Fässler und diejenige des Bundesrates. Sie zielt darauf ab, dass man sagt: Wir haben völlig gestörte Märkte, wir haben völlig neue Dimensionen punkto Hinterlegung liquider Mittel, und wir haben eine Problematik, die sich [PAGE 592] akzentuieren kann. Sie ist insofern nicht akut, als die Unternehmen die Liquidität vonseiten des Bundes nicht heute brauchen. Es kann aber eine Marktentwicklung geben, die dazu führt, dass die Unternehmen sofort Liquidität brauchen. Ich denke, das entscheidende Element - darüber wurde viel zu wenig gesprochen - ist der Faktor Zeit. Es geht darum, sofort Liquidität zur Verfügung zu stellen. Sie kennen die Diskussion um die Swissair. Damals gab es im Grunde genommen auch ein Liquiditätsproblem. Wir haben damals nicht gehandelt.

Ich habe in der Finanzkommission die Frage gestellt: Sind die Banken, die hier involviert sind, bereit, die entsprechenden Kreditlimiten aufzustocken? Das ist doch die entscheidende Frage! Funktioniert dieser Kapitalmarkt hier, oder funktioniert er nicht? Es wurde ganz klar gesagt: Die Banken sind nicht bereit. Wir haben hier also ein klassisches Marktversagen.

Jetzt müssen Sie den potenziellen Ereignisfall einmal durchspielen. Ich habe vorhin gesagt, entscheidend sei das Tempo, das unmittelbare Handeln der Exekutive. Natürlich kann die Exekutive mit Notrecht handeln. Das ist aber sicher nicht der Königsweg, wenn wir noch Zeit haben. Wenn wir noch Zeit haben, ist der Königsweg demokratisch, parlamentarisch so beschaffen, dass man eine ordentliche Rechtsgrundlage schafft. Darum geht es hier, um nicht mehr und nicht weniger.

Wenn Sie nun sagen, die Kantone als Eigner müssten hier in die Bresche springen, dann sage ich: Ja, das ist so, das wäre eigentlich auch der Königsweg. Nur ist das Problem auf Ebene der Kantone nicht ein finanzielles, sondern ein institutionelles. Die allermeisten Kantone haben gar keine Notrechtskompetenzen in der Verfassung. Das heisst, die Regierungen der Kantone können nicht einfach 100 Millionen oder eine Milliarde Franken auf den Tisch legen. Das ist institutionell nicht möglich.

Ich kann Ihnen das anhand des Axpo-Konzerns illustrieren. Ich war selber ein paar Jahre Präsident der SAK; das ist eine privatrechtliche Aktiengesellschaft - mit Eigentümerschaft der Kantone, beider Appenzell und St. Gallen -, die 12 Prozent der Axpo besitzt. Dort wäre es wahrscheinlich möglich gewesen. Aber in diesem Axpo-Verbund gibt es auch öffentlich-rechtliche Eigentümer. Die Elektrizitätswerke des Kantons Zürich sind eine öffentlich-rechtliche Anstalt. Der Kanton Zürich kann nicht einfach 200, 300 oder 500 Millionen Franken auf den Tisch legen. Er muss eine Kreditvorlage an das Parlament auslösen, möglicherweise gibt es eine Volksabstimmung. Dann ist die Sache schon lange gegessen. Das ist das Problem!

Darum ist hier, das muss ich klar sagen, die Lösung im Gesetz eigentlich recht intelligent. Man sagt, weil wir dieses institutionelle Malaise auf Ebene der Kantone haben, geht der Bund in eine Vorleistung. Aber die Kantone müssen sich, falls es tatsächlich zu einem Schadenfall kommt, zu 50 Prozent beteiligen. Dann, und das ist finanzrechtlich richtig, wird es zu einer gebundenen Ausgabe der Kantone; dann müssen die Regierungen oder die Kantone einfach bezahlen. Das ist das entscheidende Element. Wir müssen einen Mechanismus entwickeln, der funktioniert, und nicht irgendwie Debatten führen, die auch noch interessant sind. Wir haben jetzt das Problem, und wir müssen eine Lösung entwickeln, die funktioniert.

Ich reflektiere die ganze Eintretensdebatte jetzt einfach nochmals, es wurde ja sehr viel Gescheites gesagt. Im Grunde genommen wurde das ganze Potpourri der energiepolitischen Herausforderungen ausgebreitet. Wahrscheinlich ist das Thema Energie- und Versorgungssicherheit in diesem Land das wichtigste Problem überhaupt, das wir lösen müssen. Aber wenn ich ein grosses Problem habe, dann muss ich doch schrittweise vorgehen. Ich muss Sofortmassnahmen treffen, ich muss weitere, strukturelle Massnahmen treffen, ich muss langfristige Massnahmen treffen. Es ist doch völlig illusorisch, zu meinen - und das ist der Hintergrund dieser Rückweisung -, man könne mit einem Supererlass alle Probleme lösen, die wir im Bereich Energie- und Versorgungssicherheit haben. Das ist völlig illusorisch. Wir müssen jetzt eine erste Massnahme treffen.

Diese Vorlage ist ein Element der Lösung des Problems, das wir haben. Sie deckt aber nicht das ganze Problem der Energie- und Versorgungssicherheit ab. Darum ist nicht einsehbar, dass wir eine Rückweisung mit einer Begründung machen, die man auf fünf Zeilen lesen kann. Aber eben, wenn ich höre, was alles gesagt wurde, dann stelle ich fest, dass wir noch Governance-Probleme lösen müssen, dass wir x Themen - den Zubau usw. - lösen müssen. Alles haben wir gehört. Es sind übrigens alles Themen, die hochkontrovers sind. Das ist doch nicht das logische Lösen von Problemen!

Jetzt ist es an der Zeit, jetzt ist es wichtig, dass Sie diese Gesetzgebung als Sofortmassnahme zum Beschluss erheben. Dann ist es nicht ausgeschlossen, ich gehe sogar davon aus, dass weitere Massnahmen folgen können. Aber wer weiss in diesen verrückten Zeiten schon, was die Zukunft mit sich bringt? Wer weiss das schon? Es ist wahrscheinlich, dass es weitere Massnahmen braucht - gesetzgeberisch, finanziell, ich weiss es nicht; wir werden es sehen.

Ein Letztes noch zur Frage der Beihilfen, Kollege Minder hat das angesprochen: Die EU kennt kein absolutes Beihilfeverbot, sondern ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Das System kennt die Einzelfreistellung und die Gruppenfreistellung. Das hier ist ein klassischer Fall. Hier geht es um fundamentale Sicherheitsinteressen. Das ist ein Klassiker. Vor diesem Hintergrund ist das kein Hindernis. Darum bitte ich Sie, diesen Weg jetzt zu gehen.

Es ist keine perfekte Vorlage, das ist klar; es ist auch nicht eine Vorlage, die irgendjemandem hier im Saal Freude bereitet, überhaupt nicht. Aber es ist eine Vorlage, die wir jetzt aus unserer Verantwortung heraus behandeln müssen. Eine Rückweisung, angereichert mit so vielen Wünschen, wie wir sie in der Eintretensdebatte gehört haben, führt zu nichts, führt nur zu einer langen Übung. Wir sind uns ja nicht einmal darüber einig, wer für die Versorgungssicherheit in diesem Land wirklich zuständig ist. Es ist eine Debatte, die wir seit Jahren führen: Wer ist eigentlich zuständig? Nicht einmal diese Frage können wir beantworten. Und dann geben wir einen solch breit formulierten Auftrag für die Rückweisung an den Bundesrat? Das führt ins Nichts.

Darum bitte ich Sie, als ersten Schritt, als Sofortmassnahme, die wir treffen müssen, diese Sicherheitsvorlage zu verabschieden. Wir hoffen logischerweise alle, dass sie gar nie zur Anwendung kommt, aber für den Fall der Fälle muss unsere Regierung handlungsfähig sein. Darum geht es, nicht um etwas anderes.