Schmid Martin · Ständerat · 2022-06-16
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
Ich möchte zu Artikel 1 eine Bemerkung aufgrund der Diskussion von heute Morgen abgeben. Der Kommissionspräsident hat zu Recht darauf hingewiesen: Wir haben in der Kommission eine politische Diskussion darüber geführt, dass die Überschuldung eben nicht Gegenstand dieses Gesetzes ist. Wir haben ja heute Morgen darüber gesprochen: Überschuldung ist aus meiner Sicht ein vorhersehbares Ereignis, das auch auftreten könnte. Wenn wir die Überschuldung gesetzgeberisch bewusst ausschliessen, dann ist für mich klar, dass in diesem Bereich der gesetzgeberische Wille vorhanden ist, um die Überschuldung nicht Gegenstand des Notrechts werden zu lassen. Denn wir schliessen das aus. Ansonsten könnte man begründen, dass man das gesetzgeberisch regeln kann und wir jetzt eine Vorlage auf dem Tisch haben. Wir sagten dann, daher müssten wir das jetzt aufnehmen. Ich glaube, das ist dann die Chance des Zweitrates: Entweder nimmt er die Überschuldung auf, oder der Bundesrat hat sich nach meiner Auffassung dann eben an das Gesetz und an den Willen der Kommission zu halten, wonach die Überschuldung kein Gegenstand einer Hilfe sein kann.
Wir müssen hier schon ehrlich miteinander sein: Wenn wir sagen, wir sehen voraus, was kommt, wir regeln das in einer seriösen Art und Weise, dann sollten wir nicht widersprüchlich sein. Wir kennen nämlich diesen Tatbestand; er kann aus meiner Sicht im nächsten Frühjahr eintreten. Wenn wir aufgrund einer anderen Entwicklung, als wir heute annehmen, in Europa eine Systemkrise hätten, dann könnte es eben sein, dass dieser Tatbestand eintritt.
Ich möchte das einfach zuhanden des Amtlichen Bulletins festhalten: Das ist die Folge unseres Eintretens, der seriösen Beratung, des Ausschlusses dieses Tatbestandes, und ich gehe davon aus, dass sich der Bundesrat an diese Diskussion zurückerinnern wird. [PAGE 598]