Schmid Martin · Ständerat · 2022-06-16
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, gerade dort einzusetzen, wo Kollege Fässler aufgehört hat.
Ich will nur darauf hinweisen, dass die Darlehensauszahlungen, wenn wir das Gesetz so verabschieden, doch an sehr strenge Voraussetzungen geknüpft sind, nämlich - und das ganz klar - an die Nichtüberschuldung in diesem Zeitpunkt. Das heisst, die Illiquidität kann, nachdem der Systemcrash dann eingetreten wäre - Sie haben ja als Kommissionssprecher, Herr Kollege Fässler, darauf hingewiesen -, durchaus zu einer Überschuldung führen.
Weiter steht hier, dass die Nichtüberschuldung eine absolute Voraussetzung ist. Das ist nicht meine Meinung. Ich sage nur, dass das hier im Gesetz steht und dass das UVEK sonst keine Auszahlung vornehmen darf. Ansonsten, wenn man der Auffassung ist, das sei nicht so gemeint, muss man das im Zweitrat anpassen.
In den Voraussetzungen ist das doch sehr restriktiv formuliert. Denn wir regeln ja einen Tatbestand, den wir nicht genau kennen. Ich weiss noch nicht genau, wie sich das entwickelt und ob Notrecht nicht gerade in einer solchen Situation sehr hilfreich wäre. Meines Erachtens kann der Bundesrat dann hier nicht Notrecht anwenden. Wir haben das diskutiert; wir regeln das bewusst, wir regeln das genau. Hier, glaube ich, hat der Bundesrat dann keinen Spielraum, wenn der Gesetzgeber das nicht anpasst.
Nun noch zu Artikel 9 Absatz 3 Buchstabe a Ziffer 2: Viele haben uns vorgeworfen, dass gewisse Unternehmungen davon profitieren würden, wenn die grossen Stromfirmen ein Problem bekämen, und dass sie jetzt teilweise Beteiligungen verkaufen müssten. Schauen Sie, hier steht: "alle zumutbaren Selbsthilfemassnahmen getroffen hat". Damit das UVEK überhaupt einen Franken auszahlen kann, muss das Unternehmen alle Selbsthilfemassnahmen getroffen haben. Nun frage ich all jene, die Teil eines Managements sind oder in einem Verwaltungsrat sitzen: Was muss man, wenn man sieht, dass sich ein potenzielles Problem abzeichnet, tun, um die Risiken zu reduzieren? Wenn man das so schreibt, ist das natürlich auch eine Aufforderung, dass man heute die erforderlichen Massnahmen ergreift, damit es nie so weit kommen wird. Denn das sind Selbsthilfemassnahmen, über solche kann das Unternehmen selbst entscheiden; es kann selbst Geld aufnehmen, es kann selbst Kapital aufnehmen.
Ich möchte nur darauf hinweisen: Wir regeln hier, mit sehr strengen Voraussetzungen, etwas sehr restriktiv, wobei ich davon ausgehe, dass sich das UVEK daran halten wird. Ich mache Ihnen einfach beliebt, derart strenge Voraussetzungen vielleicht doch noch einmal anzuschauen.