Stark Jakob · Ständerat · 2022-06-16
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16
Wortprotokoll
In den Gebieten für den Gebietsansatz gemäss Artikel 8c, welche die Kantone in ihren Richtplänen festgelegt haben, können sie bzw. ihre Gemeinden spezielle kantonale Nutzungszonen festlegen. Im RPG wird dafür Artikel 18 erweitert, der bisher insbesondere in der Form von Erhaltungszonen für Kleinsiedlungen ausserhalb der Bauzone benutzt worden ist. Der neue Artikel 18bis entspricht weitgehend Artikel 18a des bundesrätlichen Entwurfes, Sie finden ihn auf Seite 19 der Fahne.
Herr Präsident, ich schlage vor, dass wir, auch wenn es Minderheitsanträge und Mehrheitsanträge gibt, absatzweise vorgehen; das ist am einfachsten. Wenn Sie erlauben, würde ich jetzt einmal den Titel erläutern.
In der Fassung der Mehrheit lautet der Titel "Spezialzonen im Berggebiet mit zu kompensierenden Nutzungen". Die Minderheit I (Fässler Daniel) hat in ihrer Fassung den Titel des bundesrätlichen Entwurfes übernommen: "Nichtbauzonen mit zu kompensierenden Nutzungen". In der Abstimmung zu Artikel 8c hat der Rat entschieden, dass die Bestimmung nicht nur für das Berggebiet gilt, sondern überall. Deshalb denke ich, Herr Präsident, dass man hier den Titel der Minderheit I übernehmen müsste.