Lexipedia

Stark Jakob · Ständerat · 2022-06-16

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16

Wortprotokoll

Die Konzepte hier haben eben nicht so viel Konzepthaftes an sich. (Teilweise Heiterkeit) In Absatz 1 Buchstabe b hat die Kommission gegenüber dem bundesrätlichen Entwurf ein neues, fünftes Kriterium zur Beurteilung der Verbesserung der Gesamtsituation eingefügt: die Biodiversität. Dieses findet sich bei beiden Anträgen. Die Unterschiede zwischen[NB]den[NB]Fassungen[NB]der[NB]Mehrheit und der Minderheit I sind gering.

Die Minderheit I hält an der Formulierung des Bundesrates fest und knüpft das neue Kriterium der Biodiversität mit einem "oder" an. Die Anpassungen in der Fassung der Mehrheit sollen Klarheit und Anwenderfreundlichkeit verbessern. Dort werden die fünf Kriterien als ein Ganzes aufgefasst und mit "und" verbunden. Es gilt, alle zu bewerten. Wenn die Summe bei dieser Bewertung grösser null ist, ist eine Verbesserung der Gesamtsituation gegeben. Die Mehrheit hat eigentlich probiert, das etwas anwenderfreundlicher zu beschreiben. Im Endeffekt kommt es nach meiner Beurteilung ziemlich auf das Gleiche heraus. Den Antrag der Minderheit[NB]I wird Herr Fässler erläutern.

Zu Absatz 2: Für landwirtschaftliche und andere standortgebundene Vorhaben ohne Bezug zu einem Projekt gemäss Artikel 8c soll sich nichts an den Bewilligungsvoraussetzungen ändern, auch wenn sie in einer Nutzungszone mit Gebietsansatz liegen. Das ist ein sehr wichtiger Punkt. Es wird eine Nutzungszone ausgeschieden, in der man den Gebietsansatz anwenden kann. Man kann dort Projekte eingeben. Alle anderen Projekte, die nicht mit dem Gebietsansatz verknüpft sind, werden nach den normalen Regeln des RPG behandelt. Das probiert man hier in Absatz 2 auszudrücken. Die Mehrheit beantragt dazu eine etwas andere Formulierung. Die Minderheit I hält am Entwurf des Bundesrates fest, fügt aber eine zusätzliche Auflage ein, und zwar die[NB]räumlich[NB]bessere[NB]Anordnung für alle standortgebundenen Bauten.

Zu Absatz 3: Was ich jetzt ausgeführt habe, soll auch für Vorhaben in Kleinsiedlungen gelten. Auch in Kleinsiedlungen, die neu in einer Nutzungszone sind, in welcher der Gebietsansatz gilt, sollen alle Bauvorhaben, alle Nutzungsänderungen, die nichts mit einem Projekt nach Gebietsansatz zu tun haben, gemäss den normalen Regeln, die in dieser Nutzungszone gelten, bewilligt werden. Die Mehrheit hat versucht, eine klare Formulierung zu wählen. Wie gesagt, Bewilligungen sind wie bisher ohne Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen generell zugelassen. Die Minderheit II dagegen - auf der Fahne ist wohl ein Fehler passiert, der Antrag der Minderheit II bezieht sich nicht auf Absatz 5, sondern auf Absatz 3 - sieht eine grundsätzliche Kompensationspflicht vor. Sie möchte den Kantonen jedoch die Kompetenz erteilen zu bestimmen, welche Umnutzungen oder Nutzungserweiterungen in Kleinsiedlungen nicht kompensiert werden müssen.