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preparatory:AB 304195

Maurer Ueli · Bundesrat · Zürich · 2022-06-16

Wortprotokoll

Was auf den ersten Blick nach einer Vereinheitlichung oder nach einer Verbesserung aussieht, könnte sich im Nachhinein dann durchaus als Erschwernis oder auch als Nachteil für die Schweiz erweisen. Denn jede einzelne Firma, jedes Schweizer Unternehmen, das eine Leistung für Endverbraucher in der EU erbringt, muss gemäss Mehrwertsteuergesetz die entsprechenden Leistungen im Zielland definieren. Das heisst, man muss als Firma feststellen: Wo liegt der Ort der Leistung? Ist die Leistung steuerbar oder von der Steuer ausgenommen? Welcher Steuersatz kommt zur Anwendung? Diese Arbeiten sind trotzdem entsprechend zu machen.

Ausserdem wären die EU-Vorschriften an die Rechnungsstellung zu beachten. Das kann dann, gerade für KMU, die Sie allenfalls damit fördern wollen, auch wieder zu Problemen führen, weil die Rechnungsstellung analog dem Recht in der EU erfolgen müsste.

Die Mehrwertsteuer-Umsätze müssten von den Schweizer Unternehmen in einer separaten Deklaration nach EU-Land getrennt erfasst werden, damit die von den Unternehmen eingezogene Mehrwertsteuer von der Schweiz direkt an die betreffenden EU-Staaten weitergeleitet werden kann. Sie sehen also: Ein Teil der Administration würde sich möglicherweise von den Unternehmen einfach auf den Bund verschieben, und das könnte dann wieder zu entsprechenden Rückfragen und entsprechender Bürokratie und Belastung führen.

Wie schon gesagt wurde, müsste die Schweiz diesbezüglich mit der EU einen Staatsvertrag abschliessen, und das Gleiche wäre auch für Liechtenstein der Fall, weil Liechtenstein in diesem Bereich ein Teil des Mehrwertsteuer-Inlandes ist. Also würden Sie damit auch Liechtenstein dazu zwingen.

Was wir als etwas gefährlich betrachten, ist auch ein gewisser Souveränitätsverlust der Schweiz, denn der Anschluss an einen Import-One-Stop-Shop könnte zur Folge haben, dass die Schweiz mehrwertsteuerrechtlich nicht mehr als Drittstaat gelten würde. Die Schweiz könnte für diese Belange dann für einen Teil des EU-Zollgebietes und EU-Mehrwertsteuergebietes gehalten werden.

Das sind die entsprechenden Befürchtungen, und wenn Sie das alles sehen, dann zeigt sich: Wenn die Schweiz im jetzigen Moment solche Fragen stellt, ist nicht damit zu rechnen, dass wir von der EU Erleichterungen erfahren, sondern man wird hier eher noch einmal Hürden aufstellen. Das Problem ist aus unserer Sicht nicht so dringend, wenn überhaupt, als dass wir das jetzt im Vorfeld dieser Diskussionen, die wir mit der EU führen, noch anpacken sollten.

Es kann tatsächlich gewisse Vorteile für Schweizer Unternehmen geben. Aber ob die Bürokratie wirklich abgebaut werden kann, gerade für kleinere Unternehmen, das bezweifeln wir. Wir können Ihnen in einem Bericht nicht viel mehr sagen. Wir haben schon Vorstösse in diesem Sinne detailliert beantwortet. Ich empfehle Ihnen, das Postulat nicht anzunehmen und das Problem auf dem Radar zu behalten. Wenn es sich dann einmal aufdrängt, könnte man es anpacken und allenfalls lösen. Im Moment besteht die Gefahr, dass es zusätzliche Belastungen im Verhältnis zur EU geben wird. Die Vorteile, die sich im Vergleich dazu ergeben könnten, erachten wir als zu klein, um hier tätig zu werden.

Ich bitte Sie also, das Postulat abzulehnen.