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Stark Jakob · Ständerat · 2022-06-16

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16

Wortprotokoll

Das Bundesgericht hat Entscheide gefällt, wonach Artikel 24c aufgrund seines Titels nur für zonenwidrige Bauten und Anlagen gilt. Dadurch waren die Bestimmungen von Absatz 2 betreffend Erneuerung, Änderung, Erweiterung und Wiederaufbau für landwirtschaftlich genutzte altrechtliche Bauten und Anlagen nicht anwendbar. Dadurch wurden diese altrechtlichen Bauten und Anlagen unbeabsichtigt benachteiligt. Ich würde von einem sinnwidrigen Ergebnis sprechen.

Die Kommission hat deshalb nun den Titel angepasst. Jetzt soll es heissen: "Altrechtliche Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen". So sollen alle landwirtschaftlich genutzten Wohnbauten gleich behandelt werden. Das war in der Kommission unbestritten und kam aufgrund einer Analyse des Rechtsdienstes des Bundesamtes für Raumentwicklung in die Kommission.