Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2022-06-16
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
In der Covid-19-Krise haben Betriebe aufgrund von Betriebsschliessungen grosse Schäden erlitten. Vielen KMU mit einer Betriebsunterbruchversicherung wurden von den Versicherungsunternehmen jedoch die Versicherungsleistungen verweigert, z. B. mit der Begründung, in der Police sei nur das Risiko der Epidemie aufgeführt, der Fall der Pandemie sei nicht mitversichert. Rechtsgutachten sind zum Schluss gekommen, dass der in den Bedingungen enthaltene Pandemieausschluss nicht trägt und die Leistungen erbracht werden müssen. Aber die Absicherung von Pandemierisiken wird nun erschwert und sehr teuer, das hat sich in der Folge gezeigt.
Epidemien und Pandemien sind Extremereignisse, die nur bedingt versicherbar sind. Diese Problematik der begrenzten Versicherbarkeit trifft auch auf Naturkatastrophen zu. Hier hat die Schweiz mit der Elementarschadenversicherung eine herausragende Versicherungslösung geschaffen. Nach diesem Modell könnte auch eine Epidemieversicherung errichtet werden. Durch eine Plafonierung der Leistungen bleibt die Versicherbarkeit gewährleistet. Es braucht jedoch einen höheren Plafond, weil hier im Gegensatz zu den Feuerversicherungen ausschliesslich Privatversicherungen tätig sind.
Mit meiner Motion, die von Mitgliedern aus allen Parteien unterstützt wird, beauftrage ich deshalb den Bundesrat, einen Entwurf für eine obligatorische Epidemieversicherung mit Eckwerten vorzulegen. Diese Eckwerte sind bewusst gewählt, weil sie auch von Experten aus der Versicherungsbranche ganz klar als wichtig angesehen werden.
Die gesetzliche Grundlage ist im Versicherungsaufsichtsgesetz. Die Epidemiedeckung ist an die Betriebsunterbruchversicherung gekoppelt, und jetzt entscheidend: "Versichert sind die Kosten von Massnahmen, die von den zuständigen Behörden gestützt auf das Epidemiengesetz erlassen werden." Damit entkräfte ich auch ein Argument, das der Versicherungsverband vorgebracht hat, der eigentlich die Motion begrüsst und dem sehr wohlwollend gegenübersteht, aber in seiner Argumentation moniert, es werde zu wenig unterschieden zwischen Epidemie und Pandemie. Genau deshalb, weil es sich auf das Epidemiengesetz stützt, ist klar, was gemeint ist. In diesem Sinne ist die Motion sehr wohl präzise.
Weiter gäbe es einen einheitlichen Prämientarif und Deckungsumfang, und das müsste auch von der Finma genehmigt werden. Ebenso gäbe es eine Katastrophenbremse und eine Verordnungskompetenz mit der Lösung der Details.
Die Versicherungsunternehmen sollen die Möglichkeit haben, die Risiken zu poolen. Der Bundesrat soll den Beitritt zu einem Pool verbindlich vorschreiben, und bei der Ausarbeitung der Regelung sollen auch die Versicherten einbezogen werden.
Ökonomisch ist es effizienter, wenn im Vorfeld von Risiken eine Versicherungslösung konzipiert wird und das Risiko kollektiv abgesichert werden kann. Damit können auch aufwendige Gerichtsverfahren, wie wir sie aus all den Diskussionen nach der ersten Pandemiewelle im Jahr 2020 kennen, verhindert oder zumindest stark reduziert werden. Wir sollten uns auch als Gesetzgeber vorausschauend auf solche nächsten Risiken vorbereiten. Daher bitte ich Sie, meine Motion anzunehmen.
Ich weiss, dass das Departement schon einmal einen Anlauf für eine solche Versicherung genommen hat, dass es hier auch Stolpersteine gab, aber die sind zu beseitigen. Eines ist klar: Die nächste Welle wird kommen, ob man sie dann Pandemie oder Epidemie nennt. Wenn es aber wieder zu Betriebsschliessungen kommt, wenn es wieder zu Ausfällen kommt, dann sind vor allem die KMU, dann ist vor allem das Gewerbe darauf angewiesen, gut abgesichert zu sein.
Deshalb bitte ich Sie, diese Motion vorausschauend anzunehmen.