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Friedli Esther · Nationalrat · 2022-06-16

Friedli Esther · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16

Wortprotokoll

Seit dem 1. Juli 2021 hat die EU einen sogenannten One-Stop-Shop, der das zwischenstaatliche Abrechnungsverfahren für die Mehrwertsteuer erleichtern soll. Die Freigrenze von 22 Euro ist gefallen, und elektronische Güter und Dienstleistungen bis 150 Euro sollen neu mit dem Land abgerechnet werden, in dem sie verkauft bzw. erbracht werden. Die einzelnen Länder rechnen die Mehrwertsteuer dann untereinander ab. Doch so einfach ist es nicht. Für die Verrechnung beim Kunden gelten nämlich nach wie vor die Steuersätze und Vorschriften jenes Landes, in dem sich der Privatkunde befindet.

Dazu, dass die Schweiz hier mitmachen sollte, gab es in der Vergangenheit schon mehrere Vorstösse. Der Bundesrat hat auch schon mehrmals über die Vor- und die Nachteile Auskunft gegeben. Trotzdem möchte eine Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit einem Postulat nochmals wissen, was die Vor- und die Nachteile wären, wenn die Schweiz da mitmachen würde.

Ich beantrage Ihnen, dieses Postulat abzulehnen. Wir müssen nicht alle Fragen mehrmals klären lassen. Es sind aber vorwiegend folgende Gründe, weshalb ich die Ablehnung beantrage:

Wir kennen die Vor- und die Nachteile eines Anschlusses der Schweiz an den EU-One-Stop-Shop schon. Wenn die Schweiz an diesem One-Stop-Shop teilnehmen würde, wäre der einzige Vorteil für Schweizer Unternehmen, dass sie ihre Umsätze aus elektronischen Gütern und Dienstleistungen in der EU bis 150 Euro in der Schweiz bei unserer Steuerverwaltung, also der Eidgenössischen Steuerverwaltung, abrechnen könnten; sie müssten dies nicht mehr entweder bei einer Steuerniederlassung in einem EU-Land oder sonst mit jedem einzelnen EU-Land tun.

Bei einem Anschluss müsste die Eidgenössische Steuerverwaltung dann das Geld in die EU-Länder verteilen oder umgekehrt von den EU-Ländern auch wieder eintreiben. Es täte sich hier also ein komplett neues Betätigungsfeld für die [PAGE 1283] Steuerverwaltung auf. Die Unternehmen würden allenfalls bürokratisch etwas entlastet, müssten mit ihren Steuern aber wieder die vielen neuen Beamtenstellen, die geschaffen würden, bezahlen.

Mit solch einem Verfahren würde auch die Steuerhoheit der Schweiz infrage gestellt. Denn das Prinzip gilt ja nicht nur für Lieferungen aus der Schweiz, sondern auch für Lieferungen in die Schweiz. Hier würden dann neu die Länder der EU für die Schweiz die Mehrwertsteuer eintreiben. Ob das klappen würde, ist völlig offen.

Der Beitritt der Schweiz zu diesem One-Stop-Shop der EU macht zudem einen völkerrechtlichen Vertrag mit der EU nötig. Da Liechtenstein auch Teil des Schweizer Mehrwertsteuergebiets ist, müsste auch da noch ein neuer völkerrechtlicher Vertrag erstellt werden. In der Zusammenarbeit mit der EU haben wir im Moment ganz andere Baustellen als das Aushandeln eines neuen bilateralen Vertrags in diesem Bereich.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, das Postulat abzulehnen.